potenzielle Gefahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Hitze und natürlicher UV-Strahlung ausgehen,
BGBl. II Nr. 45/2026
Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung und Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Gesundheitsüberwachungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der eine Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung erlassen und die Land- und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Information und Unterweisung
Paragraph 7,
Die Information und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Paragraph 195 und Paragraph 197, LAG hat sich jedenfalls zu beziehen auf:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Erkennen von hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen,
- Ziffer 3Zugang zur aktuellen Hitzewarnung und zum aktuellen UV-Index sowie Bedeutung der Informationen,
- Ziffer 4Schutzmaßnahmen gegen Hitze und natürliche UV-Strahlung und
- Ziffer 5Möglichkeit einer Untersuchung nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 7, der Land- und forstwirtschaftlichen Gesundheitsüberwachungsverordnung – LF-VGÜ, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2024,.