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BGBl. II Nr. 60/2026

kundgemacht 18.03.2026 RIS↗
Frauenförderungsplan BKA 2025
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt (Frauenförderungsplan BKA 2025)
Kundmachung BGBl. II Nr. 60/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BKA 2025 neu § 0↗RIS↗
§ 9neu
in Kraft ab 19.03.2026 · idF BGBl. II Nr. 60/2026 § 9↗RIS↗

Sprachliche Gleichbehandlung

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,In allen Erlässen sowie internen und externen Schriftstücken des Ressorts sind Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder geschlechtsneutraler Form zu verwenden.
  2. Absatz 2,Alle weibliche Bedienstete betreffenden Bezeichnungen sowie alle Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen von Frauen sind, soweit es sprachlich möglich ist, in der weiblichen Form zu verwenden.