Absatz eins,Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
- Ziffer einsden für alle Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen spezifisch vorgegebenen Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes, sowie
- Ziffer 2eine individuelle Schwerpunktausbildung mit arbeitsplatzspezifischen Wahlpflichtmodulen und
- Ziffer 3die ressortinternen Pflichtmodule.