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BGBl. II Nr. 93/2026

kundgemacht 15.04.2026 RIS↗
Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 sowie Änderung der Frequenznutzungsverordnung 2013
Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, mit der die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen für den Betrieb von Funkanlagen erteilt werden (Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 – GenBV 2026), erlassen und die Frequenznutzungsverordnung 2013 geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 93/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 (GenBV 2026) neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 16.04.2026 · idF BGBl. II Nr. 93/2026 § 4↗RIS↗

Funkanlagen in geschlossenen metallischen Behältern sowie funktechnisch geschirmten Räumen

Paragraph 4,

Funkanlagen in geschlossenen metallischen Behältern sowie funktechnisch geschirmten Räumen sind solche, die

  1. Ziffer eins
    vor dem 1. November 2009 erstmals in Betrieb genommen wurden und ausschließlich innerhalb von allseitig geschlossenen metallischen Behältern betrieben werden,
  2. Ziffer 2
    vor Ablauf des 19. Juli 2009 erstmals in Betrieb genommen wurden und ausschließlich innerhalb von Behältern betrieben werden, die elektromagnetische Ausstrahlungen soweit unterdrücken, dass die Anforderungen der Elektromagnetischen Verträglichkeitsverordnung 1995, Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1995,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1996,, erfüllt werden,
  3. Ziffer 3
    nach Ablauf des 19. Juli 2009, aber noch vor dem 1. November 2009, erstmals in Betrieb genommen wurden und ausschließlich innerhalb von Behältern betrieben werden, die elektromagnetische Ausstrahlungen soweit unterdrücken, dass die Anforderungen der Elektromagnetischen Verträglichkeitsverordnung 2006, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 529 aus 2006,, erfüllt werden, oder
  4. Ziffer 4
    innerhalb von funktechnisch geschirmten Räumen betrieben werden, sofern die außerhalb dieser Räume gemessenen Werte unterhalb jener Werte liegen, die in der Empfehlung ECC/REC/74-01 des Electronic Communications Committee der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), festgelegt wurden.