BGBl. III Nr. 12/2026
Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Sofern dieses Abkommen nichts anderes bestimmt, gilt es für alle Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte gemäß den anzuwendenden Rechtsvorschriften von diesen Personen ableiten.