BGBl. III Nr. 13/2026
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
ABSCHNITT römisch vier
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 9
Geltungsdauer
Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Brasília, am 17. Mai 2022 in drei Ausfertigungen, eine in deutscher Sprache, eine in portugiesischer Sprache, und eine in englischer Sprache, wobei jeder Text in gleicher Weise authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Wortlaut maßgebend.