Absatz eins,Die zuständigen Behörden für die Umsetzung dieses Abkommens auf österreichischer Seite sind:
- Absatz a,Für die Einreichung eines Rückübernahmeantrags: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) des Bundesministeriums für Inneres
- Absatz b,Für die Annahme von Rückübernahmeanträgen: Das Bundesministerium für Inneres