Absatz eins,Hiermit wird ein Sekretariat eingerichtet. Die Konferenz der Vertragsparteien trifft auf ihrer ersten Tagung Vorkehrungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Sekretariats, einschließlich eines Beschlusses über seinen Sitz.
BGBl. III Nr. 41/2026
Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Änderungen durch diese Kundmachung
Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 50neu
Artikel 50
Sekretariat
- Absatz 2,Bis das Sekretariat seine Aufgaben wahrnimmt, werden die Sekretariatsaufgaben nach diesem Übereinkommen vom Generalsekretär der Vereinten Nationen über die Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht des Bereichs Rechtsangelegenheiten des Sekretariats der Vereinten Nationen wahrgenommen.
- Absatz 3,Das Sekretariat und der Gaststaat können ein Sitzabkommen schließen. Das Sekretariat besitzt im Hoheitsgebiet des Gaststaats Rechts- und Geschäftsfähigkeit und erhält vom Gaststaat die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Vorrechte und Immunitäten.
- Absatz 4,Das Sekretariat
- Litera agewährt der Konferenz der Vertragsparteien und ihren Nebenorganen verwaltungsmäßige und logistische Unterstützung zum Zweck der Durchführung dieses Übereinkommens;
- Litera bveranstaltet die Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien und aller anderen nach diesem Übereinkommen oder von der Konferenz der Vertragsparteien eingesetzten Organe und stellt die entsprechenden Dienste bereit;
- Litera cleitet rechtzeitig Informationen über die Durchführung dieses Übereinkommens weiter, so auch indem es die Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien öffentlich zugänglich macht und allen Vertragsparteien sowie den einschlägigen Rechtsinstrumenten und rechtlichen Rahmen sowie den zuständigen weltweiten, regionalen, subregionalen und sektoralen Organen übermittelt;
- Litera derleichtert gegebenenfalls die Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Sekretariaten anderer einschlägiger internationaler Organe und trifft insbesondere die zu diesem Zweck und für die wirksame Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen verwaltungsmäßigen und vertraglichen Vorkehrungen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Konferenz der Vertragsparteien;
- Litera eerstellt Berichte über die Ausführung seiner Aufgaben nach diesem Übereinkommen und legt sie der Konferenz der Vertragsparteien vor;
- Litera fleistet bei der Durchführung dieses Übereinkommens Unterstützung und nimmt andere von der Konferenz der Vertragsparteien festgelegte oder ihm nach diesem Übereinkommen übertragene Aufgaben wahr.