Jeder Rückübernahmeantrag muss, soweit möglich, folgende Informationen enthalten:
- Litera aAngaben zur betroffenen Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und, wenn möglich, Geburtsort und letzter Wohnort) und gegebenenfalls detaillierte Angaben zu minderjährigen, unverheirateten Kindern und/oder Ehegatten;
- Litera bBiometrische Daten, wie ein Foto und Fingerabdrücke der betroffenen Person;
- Litera cBei vermuteten Staatsangehörigen der ersuchten Partei Angaben zu den Mitteln, mit denen der Nachweis oder prima facie Beweise für die Staatsangehörigkeit gemäß Anhang 3 und 4 dieses Abkommens erbracht werden;
- Litera dBei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen Angaben zu den Mitteln, mit denen der Nachweis oder prima facie Beweise für die Rückübernahmebedingungen gemäß Anhang 5 und 6 dieses Abkommens erbracht werden;
- Litera eGegebenenfalls Angaben zu besonderen Bedürfnissen der betroffenen Person, die bei der Ankunft von der ersuchten Partei erfüllt werden müssen;
- Litera fGegebenenfalls Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen oder Informationen zur Gesundheit der betroffenen Person, die in Einzelfällen während der Rückübernahme notwendig sein könnten.