Ein Durchbeförderungsersuchen muss spätestens zehn (10) Kalendertage vor der geplanten Durchbeförderung schriftlich bei der zuständigen Behörde der ersuchten Partei eingereicht werden und folgende Informationen enthalten:
- −die Transitrouten, Transitstaaten (falls vorhanden) und den Bestimmungsstaat;
- −die Daten der betreffenden Person (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Typ und Nummer des Reisedokuments);
- −den vorgesehenen Grenzkontrollpunkt, den Zeitpunkt der Überstellung der Person im Transit und den möglichen Einsatz von Begleitpersonen;
- −eine Erklärung, dass nach Ansicht der ersuchenden Partei die Bedingungen gemäß Absatz 2 des Artikels 8 dieses Abkommens erfüllt sind und keine Gründe für eine Ablehnung gemäß Absatz 3 des Artikels 8 dieses Abkommens bekannt sind.