BGBl. III Nr. 76/2026
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Datenschutz
Dieses Abkommen berührt nicht die Bestimmungen des jeweils geltenden innerstaatlichen Rechts über den Datenschutz und deren Anwendbarkeit.