GBlÖ Nr. 45/1940
Dritte Verordnung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich, GBl. für das Land Österreich Nr. 543/1939.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Die Verwaltung und Nutzung des auf das ... Anmerkung, gegenstandslos) übergegangenen Vermögens regelt, soweit dieses gemäß Paragraph 3,, Absatz 3,, der Ersten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über das Forst- und Jagdwesen im Lande Österreich vom 6. Juli 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 793) von den Forstbehörden bewirtschaftet wird, der ... Anmerkung, gegenstandslos) im Einvernehmen mit dem ... Anmerkung, gegenstandslos) im Verwaltungswege.