GBlÖ Nr. 45/1940
Dritte Verordnung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich, GBl. für das Land Österreich Nr. 543/1939.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Paragraph 6,
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1940 in Kraft.