RGBl. Nr. 227/1859
Kaiserliches Patent, womit eine Gewerbe-Ordnung für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes und der Militärgränze, erlassen, und vom 1. Mai 1860 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Gewerbeordnung 1859 - Gewerbliches Hilfspersonal
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§ 77neu
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