Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewerbeordnung 1859 - Gewerbliches Hilfspersonal
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.05.1860
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Langtitel
Kaiserliches Patent vom 20. December 1859, womit eine Gewerbe-Ordnung für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes und der Militärgränze, erlassen, und vom 1. Mai 1860 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird.
StF: RGBl. Nr. 227/1859
Anmerkung
Gemäß § 376 Z 47 der Gewerbeordnung 1994 bleiben die §§ 72, 73 und 76 bis 78e, 82 bis 84, 86, 88 und 90 bis 92 der Gewerbeordnung in der bis zum Inkrafttreten der Gewerbeordnung 1973 geltenden Fassung aufrecht. Es wurden nur diese Paragraphen dokumentiert. In die Liste der Änderungen wurden nur jene Fundstellen aufgenommen, die diese Paragraphen betreffen.
Erfassungsstichtag: 1.8.2003
Schlagworte
e-rk3,
Militärgrenze
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019
Dokumentnummer
NOR30003090