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RGBl. Nr. 227/1859

kundgemacht 27.12.1859
Kaiserliches Patent, womit eine Gewerbe-Ordnung für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes und der Militärgränze, erlassen, und vom 1. Mai 1860 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird
Kundmachung RGBl. Nr. 227/1859× zu Gewerbeordnung 1859 - Gewerbliches Hilfspersonal