Gesetz, wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden
Kundmachung
RGBl. Nr. 49/1868× zu Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger
neu
§ 0↗RIS↗