RGBl. Nr. 41/1891
Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche über den Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband
Änderungen durch diese Kundmachung
Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10.
Die Bestimmungen, welche für Angehörige des Deutschen Reichs bei dem Verkehre der Handlungsreisenden und bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen, sowie beim Besuche der Märkte und Messen im Inlande gelten, sollen auch auf den anzuschließenden Gebietstheil und seine Bewohner Anwendung finden.