Rechtstracker.at

RGBl. Nr. 41/1891

kundgemacht 28.03.1891 RIS↗
Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche über den Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband
Kundmachung RGBl. Nr. 41/1891× zu Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.05.1891 · idF RGBl. Nr. 41/1891 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2.

Gleichzeitig mit diesem Zollanschluss soll in dem fraglichen Gebietstheil bezüglich der Besteuerung des Tabaks, des Salzes, des Rübenzuckers, des Brantweins und der Spielkarten Übereinstimmung mit den im deutschen Zollgebiete geltenden Bestimmungen eintreten.