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RGBl. Nr. 41/1891

kundgemacht 28.03.1891 RIS↗
Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche über den Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband
Kundmachung RGBl. Nr. 41/1891× zu Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland) neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu
in Kraft ab 01.05.1891 · idF RGBl. Nr. 41/1891 Art. 4↗RIS↗

Artikel 4.

Hinsichtlich des gleichzeitig mit dem Anschlusse der Gemeinde Mittelberg an das deutsche Zollgebiet erfolgenden Anschlusses dieser Gemeinde an das im Königreiche Bayern bestehende System der Besteuerung des Bieres und Essigs ist ein besonderes Übereinkommen abgeschlossen worden.