RGBl. Nr. 41/1891
Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche über den Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband
Änderungen durch diese Kundmachung
Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5.
Seine kaiserliche und königliche Apostolische Majestät werden zur Ausführung der Artikel 1 bis 3 und des mit Bayern abgeschlossenen besonderen Übereinkommens (Artikel 4) unter Aufhebung der für den anzuschließenden Gebietstheil dermalen bestehenden bezüglichen Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen über die Verzehrungssteuer und die Staatsmonopole, die in Betracht kommenden Bestimmungen, wie sie im Königreich Bayern gegenwärtig gelten oder in Zukunft gelten werden, in Wirksamkeit setzen lassen.