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RGBl. Nr. 41/1891

kundgemacht 28.03.1891 RIS↗
Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche über den Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband
Kundmachung RGBl. Nr. 41/1891× zu Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland) neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 01.05.1891 · idF RGBl. Nr. 41/1891 Art. 7↗RIS↗

Artikel 7.

Die Bestimmungen des zwischen den Mitgliedern des deutschen Zoll- und Handelsvereins unter dem 11. Mai 1833 abgeschlossenen Zollcartells sollen auch bezüglich des fraglichen Gebietstheiles, und zwar unter Ausdehnung derselben auf die in den Artikeln 2 bis 4 bezeichneten Abgaben zur Anwendung kommen.