RGBl. Nr. 110/1895
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdictionsnorm)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 23neu
Artikel römisch 23 .
Die Bestimmungen der Artikel römisch dreizehn, römisch vierzehn, römisch fünfzehn, römisch sechzehn und römisch achtzehn treten erst mit Beginn der Wirksamkeit der Jurisdictionsnorm in Kraft.