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RGBl. Nr. 249/1897

kundgemacht 27.10.1897
Verordnung der Minister der Justiz und der Finanzen über die Executionsführung auf öffentliche, auf bestimmte Namen lautende oder durch Vinculierung für einen bestimmten Zweck gewidmete Obligationen
Kundmachung RGBl. Nr. 249/1897× zu Exekutionsführung auf Obligationen