RGBl. Nr. 5/1907
Gesetz, betreffend die Regelung des Apothekenwesens
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Erster Abschnitt.
Öffentliche Apotheken.
Erster Titel.
Allgemeine Bestimmungen.
Paragraph eins,
Arten der öffentlichen Apotheken.
Die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Apotheken (öffentliche Apotheken) sind entweder konzessionierte oder Realapotheken.