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RGBl. Nr. 4/1911

kundgemacht 11.01.1911
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit den Ministern der Finanzen und des Innern, dem Leiter des Ackerbauministeriums sowie mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend die Zustellung gerichtlicher Pfändungs-, Verbots- und Überweisungsbeschlüsse bei Exekution und Verbot auf Forderungen an das Ärar, die durch die Postsparkasse ausgezahlt werden
Kundmachung RGBl. Nr. 4/1911× zu Exekution - Zustellung gerichtlicher Pfändungs- und Verbotsbeschlüsse