RGBl. Nr. 4/1911
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit den Ministern der Finanzen und des Innern, dem Leiter des Ackerbauministeriums sowie mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend die Zustellung gerichtlicher Pfändungs-, Verbots- und Überweisungsbeschlüsse bei Exekution und Verbot auf Forderungen an das Ärar, die durch die Postsparkasse ausgezahlt werden