RGBl. Nr. 86/1912
Gesetz, betreffend das Baurecht
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20neu
römisch vier. Schlußbestimmung.
Paragraph 20,
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Mein Minister für öffentliche Arbeiten und Meine Minister der Justiz und der Finanzen betraut.