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RGBl. Nr. 184/1913

kundgemacht 02.09.1913 RIS↗
Übereinkommen über die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen (VIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz)
Kundmachung RGBl. Nr. 184/1913× zu VIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz×

Änderungen durch diese Kundmachung

VIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 184/1913 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1.

Es ist untersagt:

Ziffer eins unverankerte selbsttätige Kontaktminen zu legen, außer wenn diese so eingerichtet sind, daß sie spätestens eine Stunde, nachdem der sie Legende die Aufsicht über sie verloren hat, unschädlich werden;

Ziffer 2 verankerte selbsttätige Kontaktminen zu legen, wenn diese nicht unschädlich werden, sobald sie sich von ihrer Verankerung losgerissen haben;

Ziffer 3 Torpedos zu verwenden, wenn diese nicht unschädlich werden, nachdem sie ihr Ziel verfehlt haben.