StGBl. Nr. 3/1918
Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung, betreffend das Preß-, Vereins- und Versammlungsrecht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Ziffer eins Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.