StGBl. Nr. 3/1918
Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung, betreffend das Preß-, Vereins- und Versammlungsrecht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Ziffer 2 Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt.
Die bisher verfügten Einstellungen und Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.