StGBl. Nr. 47/1945
47. Gesetz: Wiederherstellung der österreichischen Gerichtsorganisation (Gerichtsorganisationsgesetz 1945 — GOG. 1945).
Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Wiederherstellung der österreichischen Gerichtsorganisation (Gerichtsorganisationsgesetz 1945 — GOG. 1945).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 88neu
Zustellung.
Paragraph 88,
Zustellungen in Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit außer Streitsachen sowie im Concursverfahren sind in gleicher Weise wie die Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, und zwar von amtswegen zu bewirken.