Absatz eins,Händlergeschäfte sind Anschaffungsgeschäfte, bei denen alle Vertragsteilnehmer Händler sind.
StGBl. Nr. 99/1945
99. Gesetz: Wiedererhebung der Kapitalverkehrsteuern.
Gesetz vom 27. Juli 1945 über die Wiedererhebung der Kapitalverkehrsteuern.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23neu
Paragraph 23
Geschäftsarten
- Absatz 2,Kundengeschäfte sind Anschaffungsgeschäfte, bei denen nur ein Vertragsteil inländischer Händler ist.
- Absatz 3,Privatgeschäfte sind alle übrigen Anschaffungsgeschäfte.