BGBl. II Nr. 250/2021
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, der Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, der Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der Zeugnisformularverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Zeugnisformularverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/10geändertTabelle · A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände: Text
… 4 unveränderte Absätze
Anlage 1.10
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GEBÄUDETECHNIK
mit Betriebspraxis
I.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
Klasse | ||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
Semester | ||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | ( | |
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) |
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) |
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | I |
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II |
2.a | Planung und Projektmanagement – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | IV |
2.b | Planung und Projektmanagement2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 | 2 | 1 | 13 | I |
3.a | Technologie und Technische Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 16 | IV |
3.b | Technologie und Technische Mechanik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | I |
4.a | Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | – | 20 | IV |
4.b | Gebäudetechnische Anlagen | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | – | 18 | I |
5.a | Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 22 | III bzw. IV |
5.b | Elektro- und Regelungs-technik | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 15 | I |
6.a | Komponenten der Gebäudetechnik – Werkstätte und Produktionstechnik3 | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 11 | III bzw. IV |
6.b | Komponenten der Gebäudetechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I |
7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV |
C. | Verbindliche Übung | |||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III |
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 38 | 38 | 38 | 38 | 32 | 254 | ||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
Klasse | ||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
Semester | ||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
E. | Freigegenstände | |||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | |
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | |
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | |
4. | Mitarbeiterführung und – ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | |
F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | |
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | |
G. | Förderunterricht5 | |||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||
2. | Englisch | |||||||||
3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
… 4 unveränderte Absätze
… 9 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GEBÄUDETECHNIK
mit Betriebspraxis
I.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | ( | |||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | ||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | ||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | ||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | ||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | I | ||
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | ||
2.a | Planung und Projekt-management – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 3 | 7 | IV | ||
2.b | Planung und Projektmanagement2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | I | ||
3.a | Technologie und Techni-sche Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 16 | IV | ||
3.b | Technologie und Technische Mechanik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | I | ||
4.a | Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | – | 4 | 24 | III bzw. IV | ||
4.b | Gebäudetechnische Anlagen | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | – | – | 18 | I | ||
5.a | Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 5 | 28 | III bzw. IV | ||
5.b | Elektro- und Regelungs-technik | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 4 | 20 | I | ||
6.a | Komponenten der Gebäude-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4 | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 5 | 16 | III bzw. IV | ||
6.b | Komponenten der Gebäudetechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 11 | I | ||
A./B. | Alternative Pflichtgegenstände5 | ||||||||||||
1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | ||
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | ||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz6 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | ||
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 38 | 38 | 38 | 38 | 35 | 31 | 288 | ||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterstundenwochen | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | |||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | – | III | |||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | – | 2 | 1 | – | III | |||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | |||
F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | |||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | |||
G. | Förderunterricht7 | ||||||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
… 6 unveränderte Absätze
… 58 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QALIFIKATIONSPROFIL
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Gebäudetechnik verfügen über Grundkenntnisse gebäudetechnischer Anlagen: Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik, Elektro-, Regelungs- und Leittechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen der 4-jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich Inbetriebnahme, Service- und Wartungsarbeiten zu planen und zu koordinieren, diese durchzuführen und zu dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt bei Energiebereitstellungsanlagen wie Kessel, Brenner, Gasgeräte, Wärmepumpen und Alternativenergieanlagen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von gebäudetechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Funktion von Energiebereitstellungssystemen (Kessel, Brenner, Gasgeräte, Lüftungs- und Heizungskomponenten, Wärmepumpen) sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Unternehmensführung
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Planung und Projektmanagement:
Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken. Sie können einfache Entwurfszeichnungen erstellen sowie Baupläne lesen.
Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion eines CAD-Programms. Sie können ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen und bearbeiten.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Strukturen und Projektabläufe. Sie können eine einfache Projektdokumentation erstellen, Strukturen und Methoden anwenden, Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern und gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren.
Technologie und Technische Mechanik:
Im Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe und Werkstoffeigenschaften. Sie können einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen.
Im Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren. Sie können form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen herstellen.
Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen das ebene Kraftsystem. Sie können einfache statische Probleme lösen.
Gebäudetechnische Anlagen:
Im Bereich Wärmetechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Wärmeübertragung. Sie können Wärme, Wärmeströmungen und U-Werte berechnen, Wirkungsgrade definieren und beurteilen, sowie Abgaswerte messen.
Im Bereich Hydraulische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände berechnen und hydraulische Netze abgleichen.
Im Bereich Heizungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Heizungssysteme. Sie können Sicherheitsvorschriften überprüfen und hydraulische Schaltungen entwerfen.
Im Bereich Sanitärtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Wasserver- und –entsorgung und die Warmwasseranlagen. Sie können Sanitäranlagen in Betrieb nehmen und warten.
Im Bereich Lüftungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Lüftungs- und Klimaanlagen und die Hygienevorschriften von RLT-Anlagen. Sie können Wartungsarbeiten planen und Schallschutzmaßnahmen beurteilen.
Im Bereich Kältetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion des Kältekreislaufes. Sie können Betriebsdaten einer Wärmepumpe analysieren und eine Wartung durchführen.
Im Bereich Gastechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Heizgase und die Grundsätze der Gasversorgung. Sie können Gasgeräte warten und Betriebsfehler analysieren.
Elektrotechnik und Regelungstechnik:
Im Bereich Elektrotechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik. Sie können Gleichstrom-, Wechselstrom und Drehstromschaltungen berechnen und können einfache Schaltungen aufbauen.
Im Bereich Komponenten und Maschinen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise elektrischer Maschinen und die Wirkungsweise von Kondensatoren und des magnetischen Feldes. Sie können die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis und die Halbleitertechnik interpretieren.
Im Bereich Messtechnik und Datenerfassung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zeigermessinstrumente und die Messung nichtelektrischer Größen. Sie können Widerstände, Spannungen, Ströme und Leistungen messen sowie nichtelektrische Größen.
Im Bereich Installations- und Leittechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Materialien der Elektroinstallation und die Schutzeinrichtungen. Sie können Installationspläne erstellen und Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.
Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Schaltschränken und die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik. Sie können Regelungen und Steuerungen in der Gebäudetechnik entwerfen, simulieren, bewerten und analysieren.
Im Bereich Energieversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen alternative Stromerzeugungsmöglichkeiten. Sie können Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.
Komponenten der Gebäudetechnik:
Im Bereich Energiebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Kesselsysteme und Gasheizgeräte. Sie können die Funktion von Kesselanlagen und Brenner erklären und Störungen analysieren.
Im Bereich Pumpen und Ventilatoren kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von Pumpen und Ventilatoren. Sie können diese auswählen und deren Funktion überprüfen.
Im Bereich Komponenten der Raumlufttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmepumpenarten sowie Wärmesenken und Wärmequellen. Sie können Wartungspläne erstellen und die Wartung durchführen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage 1.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage 1.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
… 783 unveränderte Absätze
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
B. Fachpraxis und Fachtheorie
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.
2.a PLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung und Dokumentation von spezifischen Arbeitsabläufen für gebäudetechnische Anlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Projektabwicklung für gebäudetechnische Anlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen, umsetzen und analysieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Kalkulation, Bestellwesen, Dokumentation und Beurteilung von Arbeitsabläufen, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).
2.b PLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen lesen und erstellen.
Lehrstoff:
Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Bemaßung und Beschriftung, skizzieren und darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und nach Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axiometrie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen lesen und erstellen.
Lehrstoff:
Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, räumliche Darstellung, Sinnbilder der Gebäudetechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen.
Lehrstoff:
Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Pläne mit einem CAD-Programm erstellen und bearbeiten.
Lehrstoff:
Isometrische Darstellung mittels CAD Programm, Erstellen von Blöcken, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout, Analyse und Beurteilung von Plänen der Gebäudetechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Projektstrukturen und Projektabläufe erläutern;
– eine Projektdokumentation erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements, Strukturierung von Projektabläufen, Projektdokumentation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Integration von gebäudetechnischen Plänen ins Projektmanagement.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Projektstrukturen anwenden, Fallbeispiele analysieren und lösen.
Lehrstoff:
Anwendung des Projektmanagements an Fallbeispielen, Erstellung von einfachen Konzepten zur Materialwirtschaft.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren;
– Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern.
Lehrstoff:
Aufbau und Ablauforganisation von Unternehmen, Grundlagen der Personal- und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung, Steuerung von Projektabläufen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden des Projektmanagements anwenden.
Lehrstoff:
EDV- gestützte Material- und Zeitwirtschaft, Grundlagen der Kalkulation und Kostenrechnung, Anwendung von Konzepten der Logistik und Materialwirtschaft mit Software-Unterstützung.
3.a TECHNOLOGIE UND TECHNISCHE MECAHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Verbindung von Formteilen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik, Befestigungstechniken).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Herstellung und Verbindung von Formteilen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
– Montageelemente und Komponenten der Befestigungstechnik anwenden.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Verfahren zur Verarbeitung und Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
– Montageelemente und Komponenten der Befestigungstechnik anwenden.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Verfahren zur Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– form- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
– Komponenten von gebäudetechnischen Anlagen mit unterschiedlichen Verfahren verbinden.
Lehrstoff:
Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
– Komponenten von gebäudetechnischen Anlagen mit unterschiedlichen Verfahren verbinden.
Lehrstoff:
Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).
3.b TECHNOLOGIE UND TECHNISCHE MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Werkstoffeigenschaften erläutern.
Lehrstoff:
Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Werkstoffe und Fertigungsverfahren in der Gebäudetechnik richtig beschreiben.
Lehrstoff:
Werkstoffe und Grundlagen der Werkstoffbearbeitungsverfahren in der Gebäudetechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Fertigungsverfahren und Fügetechniken nennen;
– ihre Sinnhaftigkeit für grundlegende Anwendungsfälle beurteilen.
Lehrstoff:
Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik (Löten, Schweißen, Kleben).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Maschinenelemente nennen;
– lösbare Verbindungen einer Anwendung zuordnen.
Lehrstoff:
Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben (Arten), Muttern, Sicherungselemente, Verbindungselemente in der Gebäudetechnik (zB Rohre- u. Rohrverbindungen uä.).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache statische Problemstellungen lösen.
Lehrstoff:
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
Ebenes Kraftsystem: Freimachen von Bauteilen, Gleichgewicht von Kräften (im zentralen und allgemeinen Kraftsystem), Schwerpunkt, Standsicherheit.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache festigkeitstechnische Problemstellungen lösen.
Lehrstoff:
Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Festigkeit und zulässige Spannung, Belastungsfälle (dynamisch), Beanspruchung auf: Zug, Druck, Abscherung, Biegung und Torsion.
4.a GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Verbindungstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Verbindungstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Überprüfung von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– die gängigen Installationstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren;
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– die gängigen Installationstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Sanitäranlagen montieren;
Lehrstoff:
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).
Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– die gängigen Installationstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren;
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– die gängigen Installationstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Sanitäranlagen montieren;
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– Lüftungskanäle herstellen;
– Systemkomponenten von Lüftungsanlagen montieren;
Lehrstoff:
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).
Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).
Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Aufbau und Montage von Lüftungskomponenten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Komponenten von Heizungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren;
– Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Wartung von Heizungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).
Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Komponenten von Gasanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren;
– Komponenten von Kälteanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Gastechnik“ (Wartung von Gasanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).
Werkstätte „Kältetechnik“ (Wartung von Kälteanlagen und Wärmepumpen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Betriebswerte von gebäudetechnischen Anlagen, einstellen, messen und beurteilen.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen).
4.b GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Wärmelehre und der Wärmeübertragung wiedergeben;
– Wärme- und Wärmeströme und U-Werte berechnen;
– Wirkungsgrade definieren und beurteilen.
Lehrstoff:
Einheitensysteme, Wärme, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Wirkungsgrade, Wärmeübertragung, U-Wert.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die gängigen Heizungssysteme erläutern.
Lehrstoff:
Einteilung und Übersicht der Heizungssysteme, Energieabgabe, Energieverteilung, Energiebereitstellung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Hydromechanik erläutern.
– Abgaswerte beurteilen.
– Sicherheitsvorschriften überprüfen
– die Systeme der Wasserver- und entsorgung erklären.
Lehrstoff:
Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik, Hydrodynamik.
Verbrennungsvorgang, Emissionen, Abgasmessung.
Sicherheitseinrichtungen für geschlossene Anlagen.
Wasser und hygienische Anforderungen, Wasserversorgungssysteme und Entwässerungssysteme im Gebäude, Sanitärgegenstände.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Rohr- und Einzelwiderstände berechnen.
– Warmwasserbereitungsanlagen beschreiben.
– Systeme von RLT-Anlagen beschreiben.
Lehrstoff:
Druckverlust von geraden Rohren, Druckverlust von Einzelwiderständen, Anlagenkennlinie.
Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung, Speicherung, Hygiene.
Systematik der RLT, kontrollierte Wohnraumlüftung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– hydraulische Netze abgleichen.
– einfache hydraulische Schaltungen entwerfen.
– Hygienevorschriften von RLT-Anlagen wiedergeben;
– Wartungsarbeiten planen;
– Schallschutzmaßnahmen beurteilen.
Lehrstoff:
Hydraulischer Abgleich von parallelen Strecken in der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik.
Hydraulische Grundschaltungen und deren Anwendung, Stellglieder.
Kanalsysteme, Hygienevorschriften und Wartung von RLT-Anlagen; Grundlagen der Schallentstehung, Fortpflanzung, Schalldämmung und Schalldämpfung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Heizgase beschreiben und die Grundsätze der Gasversorgung wiedergeben.
– die Funktion und Kennwerte beschreiben;
– die Betriebsdaten einer Wärmepumpenanlage interpretieren.
Lehrstoff:
Technische Brenngase und gastechnische Grundbegriffe, Regelwerke, Gasversorgung und Verbrauchseinrichtungen.
Kälteprozess, Bauelemente, Kältemittel, Kennwerte, thermodynamische Grundlagen, Wärmepumpenanlagen.
5.a Elektro- und Regelungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Gleichstromwiderstandsnetzwerke aufbauen;
– Messgeräte bedienen;
– Sicherheitsregeln anwenden;
– Materialien in der Elektroinstallation bearbeiten;
– einfache Lichtinstallationen erstellen und Fehler beheben.
Lehrstoff:
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Gleichstromwiderstandsnetzwerke aufbauen;
– Messgeräte bedienen;
– die Sicherheitsregeln anwenden;
– Materialien in der Elektroinstallation bearbeiten;
– einfache Lichtinstallationen erstellen und Fehler beheben.
Lehrstoff:
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Wechselstromschaltungen aufbauen;
– Drehstromverbraucher anschließen.
– Leistungen und Arbeit in Wechsel- und Drehstromnetzen messen.
– Schutzmaßnahmen anwenden.
– die Elektroinstallation vom Verteiler bis zum Verbraucher herstellen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Aufbau Wechselstromverbraucher, Anschluss von Geräten, Drehstromtechnik, Motoren, Aufbau Verteiler, Zählung, Sicherungen, FI-Schutzschalter).
Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (Nichtelektrische Größen messen, Digitale und analoge Messinstrumente, Energieverbrauchsmessung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Verbindungsprogrammierbare Steuerungen erstellen;
– Stromlaufpläne analysieren und erstellen.
– Installationspläne erstellen;
– eine Elektroinstallation herstellen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Symbolik in der Gebäudetechnik, Installationspläne, Leitungen und Kabel, Schutzrohre, Kabeltassen).
Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (einfache und komplexe verbindungsprogrammierte Steuerungen, analysieren von Schaltungen, normgerechte Schaltpläne).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– frei programmierbare Steuerungen erstellen;
– können selbstständig Steuerungsabläufe entwerfen.
– können Bussystem aufbauen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Aufbau konventioneller Steuerungen, Hardware- Anschluss, speicherprogrammierbare Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne).
Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Programmierung, Anwendungsbeispiele).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Gleichrichterschaltungen herstellen, einfache elektronische Bauteile einlöten,
– nichtelektrische Größen (Temperatur, Druck) messen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).
Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Fühler in der Regelungstechnik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– nichtelektrischer Größen (Mengen- und Durchflussmenge, Wärmemenge, Feuchte) messen;
– genormte Signalen interpretieren.
– Heizungsanlagen in Betrieb setzen, einstellen und protokollieren;
– Photovoltaikpaneele in Betrieb setzen, einstellen und protokollieren;
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, Solaranlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Reglerparameter in Industriereglern einstellen, Regelungen in Betrieb nehmen;
– Analogwertverarbeitungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen einbinden;
– Solarregler in Betrieb setzen.
– Regelkreise analysieren;
– elektrische Komponenten in hydraulischen Schaltungen bedienen und in Betrieb setzen.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ ( Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, Einstellregeln, Regelungen in der Gebäudetechnik: Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen, Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan).
5.b Elektro- und Regelungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern;
– Gleichstromwiderstandsnetzwerke berechnen;
– die Temperaturabhängigkeit von Widerständen bestimmen.
– den Aufbau des elektrischen und magnetischen Feldes interpretieren.
Lehrstoff:
Gleichstromtechnik (Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches Feld).
Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern.
– die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis berechnen.
– Widerstände sowie Spannung und Ströme messen.
– die grundlegenden Materialien der Elektroinstallation bestimmen;
– einfache Beleuchtungsschaltungen erstellen und Fehler analysieren.
Lehrstoff
Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung).
Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen)
Multimeter; Ströme, Widerstände, Spannungen im Wechsel- wie im Gleichstromkreis.
Installationsmaterial, Kabel und Leitungen, Montagesysteme; Verbindungssysteme von Kabel und Leitungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Wechselstromschaltungen entwickeln;
– Drehstromschaltungen berechnen.
– Leistungen und Arbeit in Wechsel- und Drehstromnetzen ermitteln.
– die Funktionsweise von Schutzeinrichtungen erklären.
– den Aufbau der Stromversorgung vom Trafo bis zum Verbraucher erklären.
Lehrstoff:
Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung); Drehstromtechnik: symmetrische und unsymmetrische Belastung, Leistungs- und Stromberechnung.
Schutzmaßnahmen, Schutzarten.
Wirk-, Blind- und Scheinleistung; Energieverbrauchsmessung.
Transformator, Freileitung, Erdkabel, Vorzählersicherung, Stromzähler, Fehlerschutzschalter, Leitungsschutz, Erdung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Verbindungsprogrammierbare Steuerungen entwerfen;
– Stromlaufpläne analysieren und erstellen.
– Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter erklären;
– Installationspläne erstellen.
Lehrstoff:
Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik; Zeichnen und Interpretieren von Stromlaufplänen.
Symbolik in der Gebäudetechnik, Zeichnen von Installationsplänen; Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter. Schutzarten, Verlegung und Dimensionierung von Leitungen und Kabeln.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau von Steuerungen und Regelungen erklären und bewerten;
– freiprogrammierbare Steuerungen entwickeln.
– Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.
Lehrstoff:
Steuern- und Regeln, Steuerung und geschlossener Regelkreis; Schaltungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne.
Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Vor- und Nachteile, Verkabelung, Komponenten, Programmierung, Anwendungsbeispiele.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Funktionsweise elektrischer Maschinen wiedergeben;
– die Funktionsweise einfacher elektronischer Bauteile (Halbleitertechnik) erklären.
– Messung nichtelektrischer Größen (Temperatur, Druck) beschreiben.
Lehrstoff:
Einteilung elektrischer Maschinen, Transformatoren, Stromwendermotoren (Gleichstrommaschine, Universalmotor), Drehfeldmotoren (Asynchronmotor, Kondensatormotor); Halbleitertechnik – Aufbau, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren.
Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Dehnmessstreifen, piezoresistive Aufnehmer.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Messung nichtelektrischer Größen (Mengen- und Durchflussmenge, Wärmemenge, Feuchte) beschreiben.
– Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.
Lehrstoff:
Wirkdruckverfahren, Verdrängungszähler, Turbinenzähler, Ultraschalldurchflussmesser, magnetisch-induktive Aufnehmer, Messen der Strömungsgeschwindigkeit in der Lüftungstechnik; Wärmemengenzählung, Verdunstungsprinzip.
Photovoltaikanlagen: U, I- Kennlinie, Maximum-Power-Point (MPP), Anlagenkomponenten, Wechselrichter, Einspeisung, Ertragsabschätzung und -simulation, Förderungen und Wirtschaftlichkeit.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Reglerparameter in Regelkreisen bewerten;
– Analogwertverarbeitungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen einbinden.
– Regelkreise simulieren und analysieren.
Lehrstoff:
Regelstrecken: Klassifizierung und Schwierigkeit, statisches und dynamisches Verhalten; Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen;- Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan.
Auslegung der Reglerparameter und softwaregestützte Simulation des geschlossenen Regelkreises.
6.a KOMPONENTEN DER GEBÄUDETECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Energiebereitstellungs-Anlagen in Betrieb nehmen und warten.
Lehrstoff:
Werkstätte „ Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Kesselanlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Energiebereitstellungs-Anlagen in Betrieb nehmen und warten.
Lehrstoff:
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Brennern und Alternativenergieanlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.
– Pumpen und Ventilatoren anschließen, parametrieren und überprüfen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)
Werkstätte „Elektrotechnik“ (anschließen, einstellen von Pumpen und Ventilatoren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Pumpen und Ventilatoren parametrieren und überprüfen.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (messen, beurteilen und analysieren von Pumpen und Ventilatoren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– gastechnische Anlagen in Betrieb nehmen, warten und dokumentieren;
– kältetechnische Anlagen in Betrieb nehmen, warten und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von Gasanlagen und Gasgeräten, Anlagendokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von kältetechnischen Anlagen, Anlagendokumentation).
6.b Komponenten der Gebäudetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die gängigen Energiebereitstellungssysteme beschreiben;
– die Funktion von Kesselanlagen erklären.
Lehrstoff:
Öl- und Gaskessel, Biomassekessel, Solaranlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Funktion eines Gebläsebrenners erklären;
– die gängigsten Zuführeinrichtungen einer Biomassefeuerung beschreiben.
Lehrstoff:
Biomasselagerung, Zuführeinrichtungen;
Gebläsebrenner für flüssige und gasförmige Brennstoffe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die physikalischen Grundlagen zur Förderung von Luft und Wasser erläutern;
– können Heizungspumpen und Ventilatoren auswählen.
Lehrstoff:
Bauarten und Funktion von Pumpen und Ventilatoren, physikalische Grundlagen, Einsatzgebiete, Schallleistung von Ventilatoren, Motoren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Raumlufttechnische Komponenten beschreiben;
– Wartungspläne erstellen.
Lehrstoff:
Komponenten der Raumlufttechnik, Filtertechnik, Hygienevorschriften, Wartung und Service.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Wärmequellenanlagen beschreiben;
– Wartungsbedarf einer Wärmepumpenanlage feststellen.
Lehrstoff:
Wärmequellenanlagen, Komponenten der Wärmepumpe, Wartung und Instandhaltung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Funktion von Gaswasserheizern beschreiben;
– Fehleranalyse durchführen.
Lehrstoff:
Gasgeräte, Aufbau und Funktion, Fehleranalyse und Wartung von Gasgeräten.
7. BETRIEBSPRAXIS
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
A./B. Alternative Pflichtgegenstände
Gemäß Stundentafel I.2.
1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG
Siehe Anlage 1.
1.2 BETRIEBSPRAXIS
Siehe Anlage 1.
C. Verbindliche Übung
1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übungen
1. Bewegung und Sport
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
2. Sprachtraining Deutsch
Siehe Anlage 1.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.