BGBl. II Nr. 250/2021
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, der Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, der Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der Zeugnisformularverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Zeugnisformularverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/17geändertI. Stundentafel1: Tabelle · A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände: Text
… 4 unveränderte Absätze
Anlage 1.17
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR LEDERDESIGN
mit Betriebspraxis
I. Stundentafel1
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | ( | ||||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
2. | Modellbau und Mustermachen | ||||||||||||
2.a | Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion | 7 | 7 | 7 | 7 | 8 | 8 | – | 44 | IV | |||
2.b | Modellbau und Mustermachen2 | 2 (1) | 2 (1) | 2 (1) | 2 (1) | 2 | 2 | – | 12 | II | |||
3. | Fachtechnologie | ||||||||||||
3.a | Fachtechnologie – Atelier und Produktion | 7 | 7 | 8 | 8 | 9 | 9 | – | 48 | IV | |||
3.b | Fachtechnologie | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 3 | 21 | (I) | |||
4. | Design | ||||||||||||
4.a | Design – Atelier und Produktion | – | – | – | – | 1 | 1 | 3 | 5 | IV | |||
4.b | Design-Theorie | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 6 | I | |||
5. | Fachzeichnen, Entwurf und Lederdesign3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 3 | 9 | III | |||
6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 38 | 38 | 36 | 260 | |||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
G. | Förderunterricht5 | ||||||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
… 4 unveränderte Absätze
… 46 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I. erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 190/2010 idgF sowie BGBl. II Nr. 224/2010 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Fachschule für Lederdesign ist eine auf den Erwerb von praktischen, gewerblichen und künstlerischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten werden miteinander verknüpft sowie für die Industrie und Gewerbe im Bereich Lederdesign notwendigen Kenntnisse vermittelt. Die praxisnahe Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung der Abschlussarbeit zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein fundiertes Verständnis über Entwurf und Design, ein solides Verständnis über Anfertigung von Produkten sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Unternehmensführung:
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion:
Im Bereich Modellbau und Mustermachen können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Arbeits- und Zuschneidemustern Modelle und Prototypen vorbereiten und Arbeitsabläufe dokumentieren.
Im Bereich Produktion können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle und Prototypen anfertigen.
Modellbau und Mustermachen:
Im Bereich Modellbau und Mustermachen können die Absolventinnen und Absolventen Tätigkeiten auf dem Gebiet Musterentwicklung erklären und ausführen. Sie können für einfache Modelle und Prototypen Arbeits- und Zuschneidemuster anfertigen und Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gestaltung und des Designs ausführen.
Fachtechnologie – Atelier und Produktion:
Im Bereich Leder- und Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen Hilfsstoffe und Grundmaterialien für Modelle und Prototypen richtig auswählen, zuordnen und einsetzen.
Im Bereich Produktion können die Absolventinnen und Absolventen Grundmaterialien für Modelle und Prototypen maschinell vorbereiten.
Fachtechnologie:
Im Bereich Handwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Anwendungen von fachspezifischen Werkzeugen erklären und dokumentieren.
Im Bereich Hilfsstoffe können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Anwendungen von fachspezifischen Hilfsstoffen nennen. Sie können Vorkommen, Gewinnung, Handelsformen und Verwendung erklären und dokumentieren.
Im Bereich Maschinenkunde können die Absolventinnen und Absolventen Funktion und Handhabung der Maschinen erklären.
Design – Atelier und Produktion:
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren, vernetzen.
Design-Theorie:
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen den historischen Hintergrund und grundlegendes Wissen von Design erklären, Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen.
Fachzeichnen, Entwurf und Lederdesign:
Im Bereich Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Modelle als technische Zeichnung umsetzen.
Im Bereich Entwurf und Lederdesign können die Absolventinnen und Absolventen eigene Entwurfs- und Designideen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zeichnerisch umsetzen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage 1.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage 1.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
… 522 unveränderte Absätze
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
B. Fachpraxis und Fachtheorie
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.
2. MODELLBAU UND MUSTERMACHEN
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Formen von Produktgruppen anfertigen;
– einfache Modelle selbstständig erstellen;
– richtige Schneidewerkzeuge auswählen;
– einfache Arbeitsmuster von Modellen anfertigen;
– einfache Zuschneidemuster anhand von Arbeitsmustern erarbeiten.
– verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten von Modellen erlernen;
– Hilfsstoffe als Einlagematerial zuordnen;
– Schneidewerkzeuge richtig einsetzen.
– Bearbeitungs- und Verarbeitungsmethoden erlernen;
– selbstständig einfache fachspezifische Modelle erarbeiten;
– verschiedene Klebstofftechniken richtig anwenden.
Lehrstoff:
Einfache Formen, Formgebung, Symmetrie. Genaue Linienführung, Schriftübungen, Schnitttechnik.
Werkstätte „Entwurf“ (Entwürfe nach Themenstellung, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).
Werkstätte „Grundausbildung“ (Messen, Vorzeichnen, Einschlag schneiden, Einschlagen, Abstoßen, Hilfsstoffe, Klebetechniken, Maschinenkunde).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Formen von Produktgruppen designen;
– einfache Modelle selbstständig planen und umsetzen;
– richtige Schneidewerkzeuge einsetzen;
– einfache Arbeitsmuster von Modellen erarbeiten;
– einfache Zuschneidemuster anhand von Arbeitsmustern anfertigen.
– verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten von Modellen erlernen;
– Schneidewerkzeuge richtig einsetzen und instand halten;
– Hilfsstoffe als Einlagematerial zuordnen und anwenden.
– Bearbeitungs- und Verarbeitungsmethoden erlernen;
– verschiedene Klebstofftechniken anwenden;
– selbstständig einfache fachspezifische Modelle erarbeiten und anfertigen.
Lehrstoff:
Einfache Modelle, Klebetechniken, Symmetrie. Genaue Linienführung, Schriftübung, Klebetechniken, Schnitttechnik.
Werkstätte „Entwurf“ (Kleinlederware, eigene Entwürfe, Farbkombinationen, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).
Werkstätte „Grundausbildung“ (Einschlag schneiden, Einschlagen, Abstoßen, Klebetechniken, Hand- und Maschinennaht, Maschinenkunde).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Größenordnung und Funktionen bei Modellen erkennen und planen;
– selbstständig einfache Kleinlederwarenmodelle erarbeiten;
– die verschiedenen Musterarten für facheinschlägige Modelle konstruieren;
– Arbeits- und Zuschneidemuster anhand von Maßangaben erstellen.
– einfache facheinschlägige Produkte erarbeiten;
– Arbeits- und Zuschneidemuster richtig zuordnen.
– facheinschlägige Produkte entwerfen und anfertigen;
– Abläufe der Werkstücke dokumentieren.
Lehrstoff:
Kleinlederware, Klebetechnik. Schriftübungen.
Werkstätte „Entwurf“ (Damen- und Herrentaschen, Kleinlederware, Hilfsstoffe, Schneide-werkzeuge).
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Hand- und Maschinennaht).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eigene Ideen von facheinschlägigen Produkten entwerfen;
– selbstständig Kleinlederwarenmodelle erarbeiten;
– Arbeits- und Zuschneidemuster anhand von Maßangaben erarbeiten;
– die verschiedenen Musterarten für facheinschlägige Modelle ausarbeiten.
– Arbeits- und Zuschneidemuster richtig zuordnen;
– facheinschlägige Produkte herstellen.
– Eigenkreationen von facheinschlägigen Produkten entwerfen und anfertigen;
– Arbeitsabläufe der Werkstücke dokumentieren.
Lehrstoff:
Kleinlederwaren, Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie. Schriftübungen.
Werkstätte „Entwurf“ (Kleinlederware, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Taschen auf Grund ihrer Funktion entwickeln;
– technisches Fachwissen und Fachsprache einsetzen;
– Hilfsmuster für Applikationen, Drapierungen erarbeiten;
– Faltenkonstruktionen entwerfen.
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen anfertigen;
– Modelle nach Themenstellung designen.
– Vorbereitungstechniken für die Produktion erlernen;
– gekederte Probestücke herstellen;
– Verschlussmöglichkeiten auswählen und montieren.
Lehrstoff:
Damen-, Herren- und Funktionstaschen, Farbkombinationen. Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie.
Werkstätte „Entwurf“ Werkstätte (Faltenkonstruktion, Kedertechnik, Kollektionsentwurf).
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Kedertechnik, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Taschen auf Grund ihrer Funktion entwickeln;
– kreative Ideen für Funktionen an Modellen umsetzen;
– technisches Fachwissen und Fachsprache einsetzen;
– Hilfsmuster für Applikationen, Drapierungen, Faltenentwürfe designen;
– Faltenkonstruktionen erarbeiten.
– Modelle bis zur Produktionsreife planen;
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen entwerfen.
– Vorbereitungstechniken richtig einsetzen;
– facheinschlägige Taschenmodelle herstellen.
Lehrstoff:
Damen-, Herren- und Funktionstaschen, Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie.
Werkstätte „Entwurf“ (Kedertechnik, Fassonieren und Ausrichten von Nähten).
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Kedertechnik, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).
3. FACHTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Verwendung, Instandhaltung und Beschaffung von fachspezifischen Werkzeugen, insbesondere Handnähwerkzeugen benennen.
– Herstellung und Verwendung der zur Erzeugung von Lederwaren benötigten Hilfsstoffe erklären.
– fachspezifische Maschinen benennen und ihre Verwendung erklären;
– Fehlerbehebung bei fachspezifischen Nähmaschinen erkennen und benennen.
– einfache handgenähte Probestücke unter Berücksichtigung richtig eingesetzter Handnähwerkzeuge üben;
– einfache Werkstücke mit den fachspezifischen Handwerkzeugen anfertigen;
– einfache Werkstücke unter Berücksichtigung von Nähtechniken ausführen.
– einfache Lederzuschnitte vorbereiten;
– Hilfsstoffe für Werkstücke richtig zuordnen.
Lehrstoff:
Beschaffung, Wartung, Einteilung, Verwendung von Schneide-, Schlag-, und Handnähwerkzeugen.
Beschaffung, Erzeugung, Einteilung, Verwendung von Papier- und Deckelarten.
Bestandteile, Einstellung, Verwendung von fachspezifischen Nähmaschinen. Unfallverhütung.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf und Abstoßübungen, Verwendung und Instandhaltung von Handnähwerkzeugen, Verwendung von Nähmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).
Werkstätte „Entwurf“ (Anwendung von Zuschnitttechniken. Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial, Anwendung von Klebetechniken).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Verwendung, Instandhaltung und Beschaffung von fachspezifischen Werkzeugen, insbesondere Handnähwerkzeugen erfassen und wiedergeben.
– Herstellung und Verwendung der zur Erzeugung von Lederwaren benötigten Hilfsstoffe erklären und dokumentieren.
– fachspezifische Maschinen benennen und ihre Verwendung erklären;
– Fehlerbehebung bei fachspezifischen Nähmaschinen auflisten.
– Probestücke mit den fachspezifischen Lederbearbeitungsmaschinen zurichten;
– einfache Werkstücke mit den fachspezifischen Handwerkzeugen herstellen;
– einfache Mess-, Schneide- und Abstoßübungen an Werkstoffen durchführen.
– einfache facheinschlägige Werkstücke nähen;
– geeignete Klebstoffe richtig einsetzen;
– einfache Lederzuschnitte durchführen.
Lehrstoff:
Beschaffung, Wartung, Einteilung, Verwendung von Handnähwerkzeugen.
Beschaffung, Entstehung, Einteilung, Verwendung von Klebstoffarten.
Bestandteile, Einstellung, Verwendung von Schärfmaschinen und Deckelscheren.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen, Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelle Fertigung von einfachen Kleinlederwaren. Verwendung, Einstellung von fachspezifischen Nähmaschinen, Verwendung und Einstellung von Spalt- und Schärfmaschinen, Deckelschere).
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Qualitätserkennung Leder).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Produktion, Eigenschaften und Handelsformen von Leder aufzählen;
– natürliche Hautfehler und Lederschäden benennen;
– die richtige Lederlagerung erklären und begründen.
– Handhabung, Fehlermeldung und Fehlerbehebung bei Schärfmaschinen erklären.
– Verschlüsse fachgerecht montieren;
– richtiges Verhältnis, Stichlänge und Fadenstärke an Nähmaschinen erkennen und einstellen;
– Kleinlederwaren mit den fachspezifischen Handwerkzeugen anfertigen.
– Zusatzmaterialien auswählen und für die Produktion vorbereiten;
– verschiedenen Klebetechniken an Werkstoffen ausführen;
– Leder- und Hilfsstoffe richtig lagern.
Lehrstoff:
Bestandteile, Verwendung von Schärfmaschinen.
Definition und Eigenschaften von Rohware, Konservierung, Wasserwerkstatt, Mineral-, Fett- und Vegetabilgerbung, Lederhäute, Lederlagerung.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, manuelle Fertigung von Kleinlederwaren, Verwendung, Einstellung und Wartung von fachspezifischen Nähmaschinen; Verwendung und Einstellung von Spalt- und Schärfmaschinen).
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial, Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätsmerkmale Leder).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Produktion, Eigenschaften und Handelsformen von Leder aufzählen, erklären und dokumentieren;
– verschiedene Gerbarten erklären;
– natürliche Hautfehler und Lederschäden dokumentieren.
– Handhabung, Fehlermeldung und Fehlerbehebung bei Schärfmaschinen auflisten.
– einfache Werkstücke für die Produktion mit Lederbearbeitungsmaschinen zurichten;
– richtiges Verhältnis, Stichlänge und Fadenstärke an Nähmaschinen erkennen und an Werkstücken umsetzen;
– Verschlüsse fachgerecht montieren.
– Leder für Kleinlederwaren unter Berücksichtigung der Qualitätsmerkmale auswählen und zuschneiden;
– Leder- und Hilfsstoffe richtig lagern.
Lehrstoff:
Bestandteile, Einstellung und Wartung von Schärfmaschinen.
Gerb- und Zurichtungsverfahren, Qualitätsmerkmale von Rohhäuten und Leder, Lederlagerung.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen, Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken).
Verwendung, Einstellung und Wartung von Nähmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen.
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckel, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Qualitätserkennung Leder, Lederlagerung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Erzeugungs- und Zurichtungstechniken von Reptilienleder in den einzelnen Produktionsschritten aufzählen;
– Artenschutz in Bezug auf Leder erklären;
– verschiedene Gerbarten erklären und dokumentieren.
– Fehlerbehebung und Bestandteile von Lederschärfmaschinen benennen;
– Fehlerbehebung von Lederspaltmaschinen erklären.
– für die Produktion notwendige Materialien mit den fachspezifischen Maschinen vorbereiten;
– Nähte an Modellen fachgerecht durchführen;
– facheinschlägige Taschenmodelle anfertigen.
– Leder unter Berücksichtigung von speziellen Eigenschaften auswählen;
– Hautfehler am Leder erkennen und beim Zuschnitt berücksichtigen;
– Lederzuschnitte fachgerecht für die Produktion vorbereiten.
Lehrstoff:
Bestandteile und Fehlerbehebung fachspezifischer Maschinen, Unfallverhütung.
Gerbverfahren, Zurichtungsverfahren, Artenschutz.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, Zier-, Freihand-, Funktionsnähte; Verwendung, Einstellung, Wartung von Näh-maschinen, Stanzmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederlagerung, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätserkennung von Leder).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Zurichtungsverfahren dokumentieren und präsentieren;
– Arten- und Umweltschutz in Bezug auf Leder bewerten;
– Erzeugungs- und Zurichtungstechniken von Reptilienleder in den einzelnen Produktionsschritten aufzählen.
– Fehlerbehebung von Lederspaltmaschinen auflisten;
– Bestandteile von Lederschärfmaschinen dokumentieren.
– für die Produktion geeignete Materialien mit den fachspezifischen Maschinen zurichten;
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen selbstständig anfertigen.
– Leder und branchenspezifische Zusatzmaterialien unter Berücksichtigung von speziellen Eigenschaften auswählen und in der Produktion einsetzen;
– Lederzuschnitte fachgerecht für die Produktion durchführen.
Lehrstoff:
Bestandteile und Fehlerbehebung fachspezifischer Maschinen, Unfallverhütung.
Zurichtungsverfahren, Artenschutz, Lederlagerung, Unfallverhütung.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, Zier-, Freihand-, Funktionsnähte; Verwendung, Einstellung, Wartung von Nähmaschinen, Stanzmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederlagerung, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätserkennung von Leder).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Lederproduktion unter Berücksichtigung von Tier und Gerbungsart erörtern.
– Bestandteile, Einstellung und Verwendung der Lederspalt-, Schärf- und Nähmaschine darstellen und dokumentieren;
– Verwendung der Kniehebelpresse erklären.
Lehrstoff:
Lederproduktion, Gerbverfahren.
Fachspezifische Maschinen.
4. DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs-techniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Farbkombinationen unter modischen Aspekten erarbeiten;
– die theoretischen Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Fertigungstechnik erkennen;
– den Begriff Design erklären.
Lehrstoff:
Grundlagen der Designtheorie, Form, Material, Funktion und Gestaltung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Begriff Design definieren und dokumentieren;
– die theoretischen Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Fertigungstechnik vernetzen;
– Farbkombinationen unter modischen Aspekten entwickeln.
Lehrstoff:
Designgeschichte, Grundlagen der Designtheorie, Form, Material, Funktion und Gestaltung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Charakteristik einer Epoche in aktuellen Modetrends wiedererkennen;
– einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklung der Mode geben.
– Designelemente entwerfen;
– Umsetzungsmöglichkeiten von Design und Entwürfen im fachpraktischen Unterricht entwickeln.
Lehrstoff:
Modegeschichte, Modeentwicklung.
Werkstätte „Design“ (Form, Material, Funktion und Gestaltung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Begriff Design bewerten und dokumentieren;
– einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklung der Mode geben.
– Umsetzungsmöglichkeiten von Design und Entwürfen im fachpraktischen Unterricht realisieren;
– Modetrends erarbeiten und umsetzen.
Lehrstoff:
Trendwahrnehmung, praktische Aufbereitung von Trends.
Werkstätte „Design“ (Form, Material, Funktion und Gestaltung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Eigenentwürfe unter Berücksichtigung von Design und Modetrends in Kollektion implementieren;
– Eigenentwürfe dokumentieren und präsentieren.
– Eigenentwurf unter Berücksichtigung von Design und Modetrends entwickeln und fertigen;
– Modelle mit fachspezifischen Lederbearbeitungsmaschinen und Werkzeugen für die Produktion zurichten und ausfertigen.
Lehrstoff:
Modegeschichte, Modeentwicklung, Moderhythmus, Trendwahrnehmung.
Werkstätte „Design“ (Qualitätsbegriffe, Form, Material, Funktion und Gestaltung).
5. FACHZEICHNEN, ENTWURF UND LEDERDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form und Farbe anfertigen;
– facheinschlägige Modelle als technische Zeichnung planen.
– Farbkombinationen unter modischen Aspekten gestalten;
– Freihandentwürfe skizzieren.
Lehrstoff:
Genaue Linienführung, Flächen, Farbenlehre, Schriftführung, Freihandskizzen, Übertragung einfacher Muster.
Einfache Formen, Farbkombinationen, Freihandskizzen, Symmetrie, Konturen und Effekte, reziproke Flächeneinteilung, Kolorieren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form und Farbe ausfertigen;
– facheinschlägige Modelle als technische Zeichnung ausarbeiten.
– einfache Form und Farbentwürfe realisieren;
– Freihandentwürfe erstellen.
Lehrstoff:
Genaue Linienführung, Flächen, Form, Farbe, Schriftübung, Übertragung einfacher Muster.
Einfache Formen, Farbkombinationen, Symmetrie, Konturen und Effekte, reziproke Flächeneinteilung, Kolorieren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– selbstständig Werkzeichnungen von Kleinlederwaren entwerfen;
– Eigenentwürfe als technische Zeichnung umsetzen.
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen planen;
– Freihandentwürfe erstellen.
Lehrstoff:
Genaue Linienführung, Flächen, Freihandskizzen, Übertragung einfacher Muster.
Form- und Farbgebung, Effekte, Kolorieren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– selbstständig Werkzeichnungen von Kleinlederwaren anfertigen;
– Eigenentwürfe als technische Zeichnung umsetzen.
– selbstständig einfache Entwürfe umsetzen;
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen entwerfen.
Lehrstoff:
Genaue Linienführung, Flächen, Schriftübungen, Freihandskizzen, Übertragung von Kleinlederwarenmustern, bildnerische Ausdrucksmittel.
Form- und Farbkombinationen, Effekte, Kolorieren, Freihandzeichnung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– selbstständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes entwickeln.
– Freihandskizzen perfektionieren;
– Ideen unter Anwendung zeichnerischer Fähigkeiten umsetzen.
Lehrstoff:
Linienführung, Schriftübung, Freihandskizzen.
Fachspezifische Formgebung, Ornament, Gestaltung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– selbstständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes anfertigen;
– Modell und Entwurf als technische Zeichnung umsetzen.
– eigene Entwürfe technisch umsetzen;
– Freihandskizzen perfektionieren.
Lehrstoff:
Übertragung von Kollektionen, Freihandskizzen.
Grafische, farbige und räumliche Gestaltung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Entwurfsideen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten im Sinne des Verwendungszweckes entwickeln und ausarbeiten;
– einfache und komplexe Entwürfe zeichnerisch und malerisch darstellen sowie schriftlich erfassen.
– innovative und kreative Kollektionsentwürfe unter Miteinbeziehung von Modetrends entwickeln;
– Abendtaschen entwerfen und ausarbeiten.
Lehrstoff:
Schrift und Farbe, Freihandskizzen, technische Zeichnungen.
Kollektionserstellung, Damentaschen, Aktentaschen, Abendtaschen, Einfluss und Wirkung von Oberflächen bezüglich Gestaltung.
6. BETRIEBSPRAXIS
Siehe Anlage 1.
C. Verbindliche Übung
1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übungen
1. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
2. SPRACHTRAINING DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.