BGBl. Nr. 346/1989
346. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG-Novelle 1989)
Bundesgesetz vom 28. Juni 1989, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird (BDG-Novelle 1989)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/33geändertlit a (neu), Schlussteil, lit d (entfallen) · umnummeriert: lit b, lit c, lit d
… 3 unveränderte Absätze
a) im Verwaltungsdienst
als Programmierassistent im Rechenzentrum
im Geldschalterdienst (Annahme und Abgabe von Geld, Sparverkehr, Valuten usw.),
als Leiter eines Postamtes II. Klasse vierter Stufe, im Prüfdienst im Post- und Fernmeldeverkehrsdienst, als Sachbearbeiter im Postbetriebsdienst,
im Auslands- und Mietwagendienst im Postautoverkehrsdienst, als Leiter einer Postgarage IV,
im Technischen Kraftwagenüberwachungsdienst,
im Dienst auf Abrechnungsplätzen in einem Rundfunkamt, als Sachbearbeiter in einer Anmeldestelle,
als Sachbearbeiter in einer Materialverrechnungsstelle, als Meßtechniker,.
… 6 unveränderte Absätze
a) Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.1,
b) die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.2 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II oder
c) eine achtjährige Verwendung im Bundesdienst, davon eine sechsjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 5 oder PT 6 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.