Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 1/2023

kundgemacht 02.01.2023 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 1/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 10 § 0↗RIS↗
Anl. 1/ThNageändertÜberschrift, Text · 1. Unterstufe: Überschrift · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Text, Tabelle · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: Text, Tabelle · 3. Deutschförderklassen: Überschrift, Text, Tabelle · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: sublit bb · Tabelle
in Kraft 01.09.2022 – 31.08.2023 · idF BGBl. II Nr. 267/2022 · danach: BGBl. II Nr. 1/2023 Anl. 1/ThNa↗RIS↗
in Kraft 01.09.2023 – 31.08.2026 · idF BGBl. II Nr. 1/2023 · danach: BGBl. II Nr. 204/2024 Anl. 1/ThNa↗RIS↗
… 5 unveränderte Absätze
Anlage A/ThNa
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DIGITALEN, NATURWISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNOLOGISCHEN KOMPETENZEN AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. UNTERSTUFE Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe Unterstufe 2)
Lehrverpflich-tungsgruppe 3)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
mindestens 15
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache
mindestens 6
(I)
Latein
mindestens 3
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
mindestens 5
III
Geographie und Wirtschaftskunde
mindestens 7
(III)
Mathematik
mindestens 13
(II)
Digitale Grundbildung
mind. 1
mind. 1
mind. 1
mind. 1
mindestens 4
III
Biologie und Umweltkunde
mindestens 7
III
Chemie
mindestens 2
(III)
Physik
mindestens 5
(III)
Musikerziehung
mindestens 6
(IVa)
Bildnerische Erziehung
mindestens 7
(IVa)
Technisches und textiles Werken
-
-
mindestens 3
(IV)
Bewegung und Sport
mindestens 13
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
-
0-1
0-1
1-2
1-4 4)
III 5)
Gesamtwochenstundenzahl
26-31
29-33
29-34
29-34
124
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
_________________
Pflichtgegenstände
Summe Unterstufe1)
Lehrverpflichtungsgruppe2)
Religion
2 – 2 – 2 – 2
(III)
Sprachen
Deutsch
mind. 15
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mind. 12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache
mind. 6
(I)
Latein
mind. 3
(I)
Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
mind. 13
(II)
Digitale Grundbildung
mind. 4
III
Chemie
mind. 2
(III)
Physik
mind. 5
(III)
Biologie und Umweltbildung
mind. 7
III
Wirtschaft und Gesellschaft
Geschichte und Politische Bildung
mind. 5
III
Geographie und wirtschaftliche Bildung
mind. 7
(III)
Musik, Kunst und Kreativität
Musik
mind. 6
(IVa)
Kunst und Gestaltung
mind. 7
(IVa)
Technik und Design
mind. 3
(IV)
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
mind. 13
(IVa)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
mind. 13)
III4)
Schulautonome Vertiefung5)
Gesamtwochenstundenzahl
124
1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil. _____________________
2) 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1.Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
4) Kann auch geblockt 5 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder integriert in den Unterricht zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von Pflichtgegenständen geführt werden schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
(Anm.: Fußnote 6) aufgehoben durch Art. 2 Z 66, BGBl. II Nr. 267/2022)
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Erste lebende Fremdsprache
4
4
4
3
15
(I)
Zweite lebende Fremdsprache
-
-
3
3
6
(I)
Latein
-
-
-
3
3
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
-
2
2
2
6
III
Geographie und Wirtschaftskunde
2
2
1
2
7
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Digitale Grundbildung
1
1
1
1
4
III
Biologie und Umweltkunde
2
1
2
2
7
III
Chemie
-
-
2
-
2
(III)
Physik
-
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
1
1
6
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Technisches und textiles Werken
2
2
-
-
4
(IV)
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
x 2)
x 2)
x 2)
III 3)
Gesamtwochenstundenzahl
29
31
32
32
124
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
_________________
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe Unterstufe
Lehrverpflichtungs-gruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Sprachen
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Erste lebende Fremdsprache
4
4
4
3
15
(I)
Zweite Lebende Fremdsprache
-
-
3
3
6
(I)
Latein
-
-
-
3
3
(I)
Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Digitale Grundbildung
1
1
1
1
4
III
Chemie
-
-
2
-
2
(III)
Physik
-
1
2
2
5
(III)
Biologie und Umweltbildung
2
1
2
2
7
III
Wirtschaft und Gesellschaft
Geschichte und Politische Bildung
-
2
2
2
6
III
Geographie und wirtschaftliche Bildung
2
2
1
2
7
(III)
Musik, Kunst und Kreativität
Musik
2
2
1
1
6
(IVa)
Kunst und Gestaltung
2
2
2
1
7
(IVa)
Technik und Design
2
2
-
-
4
(IV)
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
x1)
x1)
x
III2)
Gesamtwochenstundenzahl
29
31
32
32
124
1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil. ___________________
2) 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
3) 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
3. Deutschförderklassen (Unterstufe):
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse
20
(I)
Religion
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1)
x 2)
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung
Gesamtwochenstundenzahl
x 3)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse
20
(I)
Religion
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)
x2)
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung
Gesamtwochenstundenzahl
x3)
Wie Anlage A. _______________
_________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
1) Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der 2 Die Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
2) 3 Die Anzahl Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der Wochenstunden ergibt sich aus jeweiligen Schulstufe gemäß der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie
3) Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie. Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
2. OBERSTUFE
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe
Oberstufe * Oberstufe1)
Lehrverpflichtungs-gruppe 1 Lehrverpflichtungs-gruppe2)
Religion Religion/Ethik3)
8 2 – 2 – 2 – 2
(III)
Deutsch
mindestens 11
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 11
(I)
Latein
mindestens 12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache
mindestens 12
(I)
Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und Wirtschaftskunde wirtschaftliche Bildung
mindestens 6
(III)
Mathematik
mindestens 11
(II)
Biologie und Umweltkunde Umweltbildung
mindestens 6
III
Chemie
mindestens 4
(III)
Physik
mindestens 6
(III)
Darstellende Geometrie
mindestens 4
(II)
Psychologie und Philosophie
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 4
II
Musikerziehung Musik
mindestens 3
(IVa)
Bildnerische Erziehung Kunst und Gestaltung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musikerziehung Musik oder Bildnerische Erziehung Kunst und Gestaltung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 8 2 84)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich
123
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-8
schulautonom 3 Schulautonom5)
höchstens 9
Summe autonomer Bereich
13
Gesamtwochenstundenzahl
136
_________________
*) 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel der Oberstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion/Ethik 2 Religion/Ethik1)
2
2
2
2
8
(III/III)
Deutsch
3
2
3
3
11
(I)
Erste lebende Fremdsprache
2
3
3
3
11
(I)
Latein
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
III
Geographie und Wirtschaftskunde wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
2
3
3
3
11
(II)
Biologie und Umweltkunde Umweltbildung
2
3
1
2
8
III
Chemie
-
1
2
2
5
(III)
Physik
-
2
2
3
7
(III)
Darstellende Geometrie
-
-
2
2
4
(II)
Psychologie und Philosophie
-
-
2
2
4
III
Informatik
2
2
-
-
4
II
Musikerziehung Musik
2
1
2 1 22)
2 1 22)
3
+4
(IVa)
Bildnerische Erziehung Kunst und Gestaltung
2
1
3
(IVa)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
29
31
34
36
130
bb) Wahlpflichtgegenstände
6
6
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
136
_________________
1) Alternative Pflichtgegenstände Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar Alternative Pflichtgegenstände.
bb) Wahlpflichtgegenstände:
… 6 unveränderte Absätze
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSE (OBERSTUFE)
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse
20
(I)
Religion
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1 Wahlpflichtgegenstände1)
x 2 x2)
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand
Gesamtwochenstundenzahl
x 3 x3)
_____________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Lehrplan der Oberstufe des Gymnasiums, Anlage A.
____________________ SIEBENTER TEIL
1) Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2) Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3) Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A.) Pflichtgegenstände:
aa) Pflichtgegenstände
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN bb) Wahlpflichtgegenstände
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
B) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
D) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.