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BGBl. II Nr. 239/2023

kundgemacht 11.08.2023 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 239/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 29 § 0↗RIS↗
Anl. 1/slgeändertÜberschrift, Text, Tabelle · 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorienti…: Überschrift (neu) · 2. Entrepreneurship Education: Überschrift (neu) · 3. Gesundheitsförderung: Überschrift (neu) · 4. Informatische Bildung: Überschrift (neu) · 5. Interkulturelle Bildung: Überschrift (neu) · 6. Medienbildung: Überschrift (neu) · 7. Politische Bildung: Überschrift (neu) · 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und …: Überschrift (neu) · 9. Sexualpädagogik: Überschrift (neu) · 10. Sprachliche Bildung und Lesen: Überschrift (neu) · 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwi…: Überschrift (neu) · 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung: Überschrift (neu) · 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbrauch…: Überschrift (neu) · 4. Schularbeiten: Überschrift (neu), Text (neu), Tabelle (neu) · Anm (entfallen) · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Überschrift · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: Überschrift (neu) · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Tabelle · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: Tabelle (neu)
in Kraft 01.09.2022 – 31.08.2023 · idF BGBl. II Nr. 267/2022 · danach: BGBl. II Nr. 239/2023 Anl. 1/sl↗RIS↗
in Kraft ab 01.09.2023 · idF BGBl. II Nr. 239/2023 Anl. 1/sl↗RIS↗
Anlage A/sl
LEHRPLAN DES BUNDESGYMNASIUMS UND BUNDESREALGYMNASIUMS FÜR SLOWENEN
BUNDESGYMNASIUM FÜR SLOWENEN
(Gymnasium/Realgymnasium)
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A für das Gymnasium bzw. für das Realgymnasium.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.
Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
2. Entrepreneurship Education
3. Gesundheitsförderung
4. Informatische Bildung
5. Interkulturelle Bildung
6. Medienbildung
7. Politische Bildung
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
9. Sexualpädagogik
10. Sprachliche Bildung und Lesen
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
Pflichtgegenstände
Religion1
Sprachen
Deutsch
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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler
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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs
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Lebende Fremdsprache
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Zweite lebende Fremdsprache
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Latein
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Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
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Geometrisches Zeichnen
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Digitale Grundbildung
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Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig)
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Physik
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Biologie und Umweltbildung
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Wirtschaft und Gesellschaft
Geschichte und Politische Bildung
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Geographie und wirtschaftliche Bildung
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Musik, Kunst und Kreativität
Musik
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Kunst und Gestaltung
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Technik und Design
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Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
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Minderheitensprache
Slowenisch
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Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
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Erstsprachenunterricht
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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.
Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.
In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.
Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.
1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
– in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
– gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
– Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
– reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch
2. Entrepreneurship Education
2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.
Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.
2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
– Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
– Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
– aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
– Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
– empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch
3. Gesundheitsförderung
3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).
Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
– Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
– Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
– altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
– altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Slowenisch
4. Informatische Bildung
4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.
Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.
Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.
4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
– mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
– Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
– eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
– die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design, Slowenisch
5. Interkulturelle Bildung
5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.
Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.
5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
– die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
– eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
– Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
– Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Slowenisch
6. Medienbildung
6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.
Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.
6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
– Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
– Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
– Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
– mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design, Slowenisch
7. Politische Bildung
7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.
Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.
Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.
7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
– wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
– Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
– unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
– verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Slowenisch
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Gleichstellung der Geschlechter ist a ls universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.
Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).
8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
– die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
– Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
– vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
– argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design, Slowenisch
9. Sexualpädagogik
9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, als auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.
Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.
9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
– die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
– mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
– diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
– ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik, Slowenisch
10. Sprachliche Bildung und Lesen
10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.
Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.
Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.
10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
– ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
– Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
– die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.
Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.
11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
– die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
– sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
– die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
– Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.
12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
– Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
– die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
– Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
– Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.
Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.
13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können
– verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
– sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
– ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
– ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
– die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
– das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch
FÜNFTER TEIL
ORGANSATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
4. Schularbeiten
Oberstufe
In Slowenisch, Deutsch und in allen Fremdsprachen
Klasse
Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr
in Minuten
Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr
Dauer pro Schularbeit
in Minuten
5.
150 bis 300
2 bis 4
mindestens eine pro Semester
50 bis 100
6.
200 bis 400
2 bis 4
mindestens eine pro Semester
50 bis 150
7.
200 bis 400
2 bis 4
mindestens eine pro Semester
50 bis 150
eine mindestens 100-minütig
8.
250 bis 400
2 bis 3
mindestens eine im 1. Semester
mindestens 50
eine mindestens 150-minütig
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
1. Unterstufe
(Gymnasium und Realgymnasium)
Gymnasium
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe
Lehrverpflich-tungsgruppe 3)
Pflichtgegenstände
Summe Unterstufe1)
Lehrverpflichtungs-
gruppe2)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Unterstufe 2)
Religion
2 – 2 – 2 – 2
(III)
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Sprachen
Slowenisch
15-21
I
Slowenisch
mind. 15
I
Deutsch
15-21
(I)
Deutsch
mind. 15
(I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)
9-13
(I)
Lebende Fremdsprache
mind. 11
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Mathematik und Naturwissenschaften
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik
mind. 13
(II)
Mathematik
13-18
(II)
Digitale Grundbildung
mind. 4
III
Digitale Grundbildung
mind. 1
mind. 1
mind. 1
mind. 1
4-11
III
Chemie
mind. 2
(III)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Physik
mind. 5
(III)
Chemie
2-4
(III)
Biologie und Umweltbildung
mind. 7
III
Physik
5-9
(III)
Wirtschaft und Gesellschaft
Musikerziehung
6-11
(IVa)
Geschichte und Politische Bildung
mind. 5
(III)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Geographie und wirtschaftliche Bildung
mind. 7
(III)
Technisches und textiles Werken
–
–
3-6
IV
Musik, Kunst und Kreativität
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Musik
mind. 6
(IVa)
Verbindliche Übungen
Kunst und Gestaltung
mind. 7
(IVa)
Berufsorientierung
–
0-1
0-1
1-2
1-4 5)
III 6)
Technik und Design
mind. 3
IV
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesundheit und Bewegung
Gesamtwochenstundenzahl
30-33
30-34
30-34
31-35
127-130
Bewegung und Sport
mind. 13
(IVa)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
mind. 13)
(III)4)
Sonstige verbindliche Übungen
-5)
Schulautonome Vertiefung6)
Gesamtwochenstundenzahl
127-130
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: ___________________________
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können. 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
Förderunterricht 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.
Wie 3 Kann auch geblockt oder integriert in Ziffer 2 den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
________________________ 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil mit der Anlage A Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
2) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte “Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden (unter Außerachtlassung 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der für allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die “Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenzahl) vermehrt um jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die für “Berufsorientierung” vorgesehene Stundenanzahl abweichen Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
(Anm.: Fußnote 4) aufgehoben durch Art. 2 Z 40, BGBl. II Nr. 337/2017)
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden Wie Anlage A.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
(Anm.: Fußnote 7) aufgehoben durch Art. 2 Z 54, BGBl. II Nr. 267/2022)
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung Übungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe Unter-stufe
Lehrverpflichtungsgruppe Lehrver-pflichtungs-
gruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Unterstufe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Sprachen
Slowenisch
5
4
4
3
16
I
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)
2
2
4
4
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Mathematik und Naturwissenschaften
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Digitale Grundbildung
1
1
1
1
4
III
Biologie und Umweltkunde Chemie
2 -
2 -
1 -
2
7 2
( III)
Chemie Physik
-
1
2
2
2 5
(III)
Physik Biologie und Umweltbildung
2
1 2
2 1
2
5 7
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Wirtschaft und Gesellschaft
Bildnerische Erziehung Geschichte und Politische Bildung
2 -
2
2
2
8 6
(IVaIII)
Technisches Geographie und textiles Werken Wirtschaftliche Bildung
2
2 1
– 2
– 2
4 7
IV (III)
Musik, Kunst und Kreativität
Musik
2
2
2
1
7
(IVa)
Kunst und Gestaltung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technik und Design
2
2
-
-
4
IV
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übung
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
x 3)
III 4)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
x1)
x1)
x
III2)
Gesamtwochenstundenzahl
32
33
32
33
130
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: ______________________
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung im Rahmen des Schulprogrammes ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Wochenstunden
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand
siehe Pflichtgegenstände
2-8
Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung
Einstufung: siehe Fußnote 3 in Z 1
Spezielle Interessen- und Begabungsförderung
2-8 5)
Berufsorientierung
2-8 5)
Chor
2-8 5)
Darstellendes Spiel
2-8 5)
Einführung in die Informatik
2-8 5)
Ernährung und Haushalt
2-8 5)
Instrumentalunterricht
2-8 5)
Kurzschrift
2-8 5)
Maschinschreiben
2-8 5)
Schach
2-8 5)
Spielmusik
2-8 5)
Technisches und textiles Werken
2-8 5)
Verkehrserziehung
2-8 5)
Freigegenstand Fremdsprachen
siehe Fußnote 3 in Z 1
Englisch
6-12
Französisch
6-12
Italienisch
6-12
Russisch
6-12
Spanisch
6-12
Tschechisch
6-12
Slowenisch
6-12
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
6-12
Ungarisch
6-12
Kroatisch
6-12
Muttersprachlicher Unterricht
8-21
siehe Fußnote 3 in Z 1
2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil der Wie Anlage A.
Realgymnasium
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände
Summe Unterstufe1)
Lehrverpflichtungs-
gruppe2)
Religion
2 – 2 – 2 – 2
(III)
Sprachen
Slowenisch
mind. 15
I
Deutsch
mind. 15
(I)
Lebende Fremdsprache
mind. 11
(I)
Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
mind. 13
(II)
Geometrisches Zeichnen3)
mind. 2
(III)
Digitale Grundbildung
mind. 4
III
Chemie
mind. 2
(III)
Physik
mind. 5
(III)
Biologie und Umweltbildung
mind. 7
III
Wirtschaft und Gesellschaft
Geschichte und Politische Bildung
mind. 5
(III)
Geographie und wirtschaftliche Bildung
mind. 7
(III)
Musik, Kunst und Kreativität
Musik
mind. 6
(IVa)
Kunst und Gestaltung
mind. 7
(IVa)
Technik und Design
mind. 4
IV
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
mind. 13
(IVa)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
mind. 14)
III5)
Sonstige verbindliche Übungen
-6)
Schulautonome Vertiefung7
Gesamtwochenstundenzahl
127-130
___________________________
1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) Zur Verteilung ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Stunden auf Kern- Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Anlage A Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
(Anm.: Fußnote 2) aufgehoben durch Art. 2 Z 43, BGBl. II Nr. 337/2017)
3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.
5) Es ist sowohl die ganzjährige als 4 Kann auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
(Anm.: Fußnote 6) aufgehoben durch Art. 2 Z 57, BGBl. II Nr. 267/2022)
5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe Unter-stufe
Lehrver-pflich-tungs-
gruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Sprachen
Slowenisch
5
4
4
3
16
I
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Lebende Fremdsprache
2
2
4
4
12
(I)
Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Geometrisches Zeichnen
-
-
-
2
2
III
Digitale Grundbildung
1
1
1
1
4
III
Chemie
-
-
-
2
2
(III)
Physik
-
1
2
2
5
(III)
Biologie und Umweltbildung
2
2
1
2
7
III
Wirtschaft und Gesellschaft
Geschichte und Politische Bildung
-
2
2
1
5
(III)
Geographie und Wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Musik, Kunst und Kreativität
Musik
2
2
2
1
7
(IVa)
Kunst und Gestaltung
2
1
2
2
7
(IVa)
Technik und Design
2
2
-
-
4
IV
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
x1)
x1)
x
III2)
Gesamtwochenstundenzahl
32
32
32
34
130
___________________________
1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Gymnasium
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Oberstufe
Religion/Ethik1a)
2
2
2
2
8
(III)/III
Slowenisch
3
3
3
3
12
I
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Latein
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde
1
2
2
2
7
III
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
3
3
3
3
12
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
–
2
6
III
Chemie
–
–
2
2
4
(III)
Physik
–
3
2
2
7
(III)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
2
II
Musikerziehung
2
1
2 1)
2 1)
3
+4
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
1
3
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
31
29
31
33
124
bb) Wahlpflichtgegenstände
6
6
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
130
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe
Oberstufe1)
Lehrverpflichtungs-gruppe2)
Religion/Ethik3)
2 – 2 – 2 – 2
(III)/III
Slowenisch
mindestens 114)
I
Deutsch
mindestens 114)
(I)
Lebende Fremdsprache
mindestens 114)
(I)
Latein
mindestens 104)
(I)
Geschichte und Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und wirtschaftliche Bildung
mindestens 6
(III)
Mathematik
mindestens 114)
(II)
Biologie und Umweltbildung
mindestens 6
III
Chemie
mindestens 4
(III)
Physik
mindestens 5
(III)
Psychologie und Philosophie
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musik
mindestens 3
(IVa)
Kunst und Gestaltung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 84)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich
113
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-10
Schulautonom5
höchstens 13
Summe autonomer Bereich
17
Gesamtwochenstundenzahl
130
__________________
1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Oberstufe
Lehrver-pflichtungs-gruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion/Ethik1)
2
2
2
2
8
(III)/III
Slowenisch
3
3
3
3
12
I
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Latein
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Politische Bildung
1
2
2
2
7
III
Geographie und wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
3
3
3
3
12
(II)
Biologie und Umweltbildung
2
2
–
2
6
III
Chemie
–
–
2
2
4
(III)
Physik
–
3
2
2
7
(III)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
2
II
Musik
2
1
22)
22)
3
+4
(IVa)
Kunst und Gestaltung
2
1
3
(IVa)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
31
29
31
33
124
bb) Wahlpflichtgegenstände3)
6
6
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
130
__________________________
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Alternative Pflichtgegenstände.
3 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.
bb) Wahlpflichtgegenstände:
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftkundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel:
Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß sublit. bb ist voranzustellen:
Slowenisch
–
(2)
(2)
(2)
4/26)
I
2. Realgymnasium
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Oberstufe
Religion/Ethik1a)
2
2
2
2
8
(III)/III
Slowenisch *)
3
3
3
3
12
I
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Latein
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde
1
2
2
2
7
III
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
3
4
4
3
14
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
3
2/–
2
7/9
III 2)
Chemie
–
–
3
3/2
6/5
(III)
Physik
2
3
2
3/2
9/10
(III) 3)
Darstellende Geometrie
–
–
–/2
–/2
⁠-4
(II)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
2
II
Musikerziehung
2
1
2 1)
2 1)
3
+4
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
1
3
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
30
28
32
32
122
bb) Wahlpflichtgegenstände
8
8
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
130
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
________________________
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe Oberstufe1)
Lehrverpflichtungs-gruppe2)
Religion/Ethik3)
2 – 2 – 2 – 2
(III)/III
Slowenisch
mindestens 114)
I
Deutsch
mindestens 114)
(I)
Lebende Fremdsprache
mindestens 114)
(I)
Geschichte und Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und wirtschaftliche Bildung
mindestens 6
(III)
Mathematik
mindestens 134)
(II)
Biologie und Umweltbildung
mindestens 7
III5)
Chemie
mindestens 5
(III)
Physik
mindestens 7
(III)6)
Darstellende Geometrie7)
-
(II)
Psychologie und Philosophie
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musik
mindestens 3
(IVa)
Kunst und Gestaltung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 84)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich
109
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-10
Schulautonom8)
höchstens 17
Summe autonomer Bereich
21
Gesamtwochenstundenzahl
130
*) Typenbildender Pflichtgegenstand. _______________________
1) Alternative In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht
1a) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) In der Schwerpunktform 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Realgymnasiu jedoch II Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3) In der Schwerpunktform am Realgymnasiu jedoch (II) 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
bb) Wahlpflichtgegenstände: 5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: 6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).
Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß sublit 7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden. bb ist voranzustellen:
"Slowenisch
–
(2)
(2)
(2)
4/26)
I"
8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Oberstufe
Lehrver-pflichtungs-gruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion/Ethik1)
2
2
2
2
8
(III)/III
Slowenisch
3
3
3
3
12
I
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Politische Bildung
1
2
2
2
7
III
Geographie und wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
3
4
4
3
14
(II)
Biologie und Umweltbildung
2
3
2/–
2
7/9
III2)
Chemie
–
–
3
3/2
6/5
(III)
Physik
2
3
2
3/2
9/10
(III)3)
Darstellende Geometrie
–
–
–/2
–/2
-/4
(II)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
2
II
Musik
2
1
24)
24)
3
+4
(IVa)
Kunst und Gestaltung
2
1
3
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
30
28
32
32
122
bb) Wahlpflichtgegenstände5)
8
8
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
130
__________________________
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II.
3 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).
4 Alternative Pflichtgegenstände.
5 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.
bb) Wahlpflichtgegenstände:
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftkundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel:
Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß sublit. bb ist voranzustellen:
Slowenisch
–
(2)
(2)
(2)
4/26)
I
b) FREIGEGENSTÄNDE
… 4 unveränderte Absätze
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
FÜNFTER SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Alle Unterrichtsgegenstände wie im Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, außer:) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
SLOWENISCH
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern. Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und für die Identitätsentwicklung maßgeblich. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Slowenisch in Kärnten auf der Sekundarstufe I hat zum Ziel, die Sprachhandlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Slowenisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt.
Im Besonderen sollen die Die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz5 unterstützt.
– mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen; In den Standard- und Bildungssprachen Deutsch und Slowenisch ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen und eine ausgewogene Bilingualität zu fördern, wobei der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen10 zu sehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen – auf der Grundlage literaler Bildung, der Fähigkeit, Texte für den Erwerb von Wissen zu nützen – sich nicht nur Wissen aneignen, sondern auch Inhalte hinterfragen und sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse einbringen1, 7, 8, 11, 13. Der Sprachunterricht ermöglicht eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten in der globalisierten, mehrsprachigen Gesellschaft, reflektiert diese, befasst sich dabei auch mit technologischen, ökologischen und sozialen Veränderungen und schafft ein Bewusstsein für die Teilhabe an regionalen und überregionalen demokratischen Prozessen.
– Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen; Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
– Ausdrucksformen von Texten Der Aufbau standard- und Medien bildungssprachlicher Kompetenzen im Unterricht Slowenisch knüpft an die Ziele der Primarstufe an, berücksichtigt den individuellen Sprachlernstand der Schülerinnen und deren Wirkung Schüler und ist darüber hinaus Aufgabe aller Unterrichtsgegenstände. Die fünf Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachreflexion und Sprachmittlung greifen ineinander und sind durch differenzierenden Unterricht und vielfältige Aufgabenkultur zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch der Schülerinnen und Schüler soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein. Für den schrittweisen Ausbau der Schreib- und Lesekompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl berücksichtigt. Lesestrategien, wie das Abgleichen von Textinhalten mit Vorwissen oder das Bearbeiten von Fragen, ermöglichen die Auseinandersetzung mit einem Text, bevor er gelesen wird, während des Lesens und bei der Reflexion des Gelesenen. Schreiben findet in vielfältigen Formen statt: als Schreiben zu Sachthemen oder bestimmten Inhalten, als Ausdruck eigener Wahrnehmungen und Gedanken, als Hilfsmittel zum Lernen oder als kreativer Prozess (ua. assoziatives Schreiben). Im Vordergrund stehen der Schreibprozess und die Vermittlung von Schreibstrategien, wie das Schreiben auf Impulse hin, das Verfassen von Texten auf Basis einer Gliederung oder Skizze oder das Verbinden von Textbausteinen zu einem kohärenten Text.
Slowenisch als Sprache der slowenischen Volksgruppe in Österreich kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Darauf und auf die sprachliche Situation (soziale Sprachschichtung) innerhalb der slowenischen Sprachgruppe in Österreich ist Bedacht zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind behutsam, mit positiver Wertung ihrer (dialektalen) sprachlichen Herkunft, an eine korrekte Hochsprache heranzuführen. Allgemeines Ziel des Slowenischunterrichts ist eine differenzierte situationsbezogene Kommunikationsfähigkeit. Gegenstandsübergreifend (insbesonders mit dem Deutschunterricht) ist eine ausgewogene Bilingualität zu fördern und anzustreben. Bei der Arbeit in allen Kompetenzbereichen kommt dem konstruktiven und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien ein hoher Stellenwert zu. Digitale Medien können ein Übungsfeld sein (ua. interaktive Aufgaben), als Informationsquelle für Text- und Themenrecherche dienen, einen Ort für Begegnung und Austausch bieten (ua. virtuelle Besprechungsräume) oder die Einschätzung von Schülerleistungen erleichtern (ua. durch Einsatz digitaler Diagnoseaufgaben)6. Eine gezielte sprachbezogene Diagnostik (ua. durch den Einsatz eines Sprachenportfolios) und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung unterstützen individuelle Lernfortschritte.
Der Slowenischunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Besonders zu berücksichtigen ist dabei die Situation von Schülerinnen und Schülern, für die Slowenisch Zweitsprache ist. Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Slowenisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an und setzen sich bewusst mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen auseinander. Dabei knüpfen sie an ihre Sprachbiografien an. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität in sprachlichen und medialen Produkten. Die Beschäftigung mit literarisch-ästhetischen Formen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten.
Beiträge zu den Bildungsbereichen Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13.
Sprache und Kommunikation Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Der Slowenischunterricht soll beitragen die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden. Dem Unterricht in Slowenisch liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander zu vernetzen, bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen und altersgerecht zu vermitteln sind. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand von verschiedenen Anwendungsbereichen aufgebaut werden.
Mensch Kommunikation und Gesellschaft: Wirkung
Der Slowenischunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern. Dieser Bereich betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, und können sprachlich angemessen handeln.
Natur Norm und Technik: Wandel
Der Slowenischunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben. Sprache wird als normatives System von Zeichen betrachtet, die nach grammatischen Regeln verknüpft werden und Sprachgemeinschaften als Mittel der Verständigung dienen. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (ua. Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.
Kreativität Inhalt und Gestaltung: Form
Die Schülerinnen Das Zusammenspiel von formalen Sprachstrukturen (ua. Morphologie, Syntax) sowie inhaltlichen Aufgaben und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Wirkungsweisen von Sprache machen (ua. Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion) ist Gegenstand der Vermittlung. Inhaltliches Lernen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben.
Gesundheit Diversität und Bewegung: Identität
Die Sprache ist eine Ausdrucksform, die es Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- Schülern ermöglicht, wechselnde Zugehörigkeiten und Atemtechnik üben mehrfache Identitäten und Kulturen in der eigenen und in anderen Biografien zu entdecken und Stereotype und (Fremd-)Zuschreibungen auch unter dem Aspekt von individueller und gesellschaftlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit zu identifizieren.
Didaktische Grundsätze Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Slowenischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie heraus zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden. Der Unterricht in Slowenisch orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch“ in Kärnten. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche.
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten. – Zuhören/Sprechen
Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch ...) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben. – Lesen
Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten. – Schreiben
Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen. – Sprachreflexion
Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen. – Sprachmittlung
Schreiben im Slowenischunterricht muss zu wachsender Sicherheit und Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln. Die Kompetenzen zu den Bereichen Sprachreflexion und Sprachmittlung sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern integriert in die drei Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen und Schreiben, wo sie mit dem Vermerk „SpR“ bzw. „SpM“ versehen wurden.
– das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann, Der Bereich Zuhören/Sprechen bezieht sich auf das zunehmende Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten multimedialen Sprechbeiträgen (mit steigender Länge und zunehmender Komplexität) sowie auf das Planen und Ausführen monologischer und dialogischer Sprechbeiträge.
– Lesen fokussiert auf das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten schriftlichen Texten aus verschiedenen Quellen mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft.
– das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens, Der Bereich Schreiben betrifft das Planen, Verfassen und Überarbeiten von Texten. Unterschiedliche Textmuster und Texte werden in allen Jahrgangsstufen bei steigender Textlänge und zunehmender Komplexität und unter Einsatz von prozess- und produktionsorientierten Schreibstrategien aufgebaut.
– das spielerische Sprachreflexion umfasst die Einsicht in Sprache durch reflektierte Sprachbetrachtung, den Ausbau von Rechtschreibfertigkeiten unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger und das schöpferische Schreiben digitaler Form sowie den Ausbau der Fertigkeiten im Bereich der Wort-, Satz- und Textgrammatik. Berücksichtigt wird darüber hinaus die Verwendung von Sprache in ihren unterschiedlichen Varietäten und Modalitäten: Mündlichkeit, Schriftlichkeit, Alltags-/Bildungs-/Fachsprache, Dialekte, Sprachvergleiche etc.
Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden. Der Unterricht in Slowenisch findet in einem sprachlichen Umfeld statt, das eine besondere Gelegenheit bietet, sprachmittelnd zu agieren und Situationen, die ein freies Übertragen mündlicher oder schriftlicher Texte in die jeweils andere Sprache erfordern, anlassbezogen zu erproben. Der Bereich Sprachmittlung umfasst die Einsicht in die soziale und kulturelle Rolle, die sprachmittelnde Aktivitäten als wesentlicher Teil des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs und Sprachverhaltens in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft haben.
Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Slowenischunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig. Sprachhandlungsfähigkeit und das Wissen über Sprache und ihre angemessene und korrekte Verwendung werden aufbauend über die einzelnen Jahrgangsstufen im Zusammenspiel aller Kompetenzbereiche erworben. In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler geachtet.
Altersgemäße mediale Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und lokale kulturelle Angebote Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind einzubeziehen verbindlich zu behandeln und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. Exemplarische Beispiele sind in den Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angeführt.
Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Slowenischunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.
Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.
Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maße vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden.
Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB Wörterbücher, heranzuziehen.
Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat.
Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist (siehe auch den Abschnitt Förderung durch Differenzierung und Individualisierung im dritten Teil).
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt Leistungsfeststellung des dritten Teils der Anlage A zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
1. Klasse:
Sprache als Grundlage von Beziehungen: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich Die Schülerinnen und schriftlich partnergerecht mitteilen. Schüler können
Beziehungen aufnehmen und ausbauen, Vereinbarungen treffen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. – mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen sichern und wiedergeben.
Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen – monologisches und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich dialogisches Sprechen adressaten- und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern. situationsgerecht anwenden
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen: – in vielfältigen standardisierten monologischen und dialogischen Sprechsituationen verschiedene Sprechhandlungen setzen, sprachliche Stilmittel anwenden und bildungssprachlich kommunizieren (SpR, SpM).
Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Kompetenzbereich Lesen
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem Schülerinnen und Gesehenem Informationen entnehmen. Schüler können
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben. – sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM).
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten – subjektive und Äußerungen mündlich kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und schriftlich Stellung nehmen lernen ihre Wirkung reflektieren.
Sprache als Gestaltungsmittel: – pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen6 (SpR).
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Kompetenzbereich Schreiben
Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen Die Schülerinnen und als Anregung für eigene Texte nützen. Schüler können
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben. – Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR).
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR).
Sprache als Mittel der kulturellen Praxis: – Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen.4
Kreativ-ästhetisch-künstlerische Betätigung in den Bereichen Literatur, darstellendes Spiel, Gestalten von Klassenzeitungen und bei verschiedenen Formen des geselligen Zusammenlebens (zB Kultur-, Klassen- und Schulfeste). Anwendungsbereiche
Begegnungen (Einsatz neuer Technologien wie Internet und E-Mail, Briefkontakte, Exkursionen, Sprachwochen, Schüleraustausch usw.) mit vergleichbaren Schulen mit slowenischer Unterrichtssprache oder zweisprachigem Unterricht im benachbarten Ausland sind empfehlenswert. Dazu gehört auch die Einbeziehung von slowenischsprachigen Künstlerinnen und Künstlern, Literaturschaffenden und Fachleuten sowohl aus der Volksgruppe selbst als auch aus dem benachbarten Ausland. Projekthaftes Lernen ist anzustreben. – Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc.
Sprachbetrachtung – Interaktives Zuhören und Rechtschreibung: Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen
Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse. – Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte
– Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen
– Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen
– Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten
– Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten
– Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Slowenischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen)
– Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Slowenisch und Deutsch
– Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache)10
2. Klasse:
Sprache als Grundlage von Beziehungen: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich Die Schülerinnen und schriftlich partnergerecht mitteilen. Schüler können
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. – aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR).
Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. – bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM).
Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben. – aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten3, 9 und mündlich präsentieren.6
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen: Kompetenzbereich Lesen
Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- Die Schülerinnen und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Schüler können
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen. – sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM).
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem – subjektive und Gelesenem anhand von Notizen ordnen kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und mündlich oder schriftlich wiedergeben ihre Wirkung reflektieren.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich – pragmatische Texte und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und begründen Gestaltung erschließen6 (SpR).
Sprache als Gestaltungsmittel: Kompetenzbereich Schreiben
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen Die Schülerinnen und als Anregung für eigene Texte nützen. Schüler können
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben. – Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR).
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR).
Sprache als Mittel der kulturellen Praxis: – Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen.4
Kreative künstlerische Betätigung in den Bereichen Literatur (zB Literatur- und Kunstkalender mit selbst geschriebenen Texten und Illustrationen), darstellendes Spiel (zB Puppentheater), in Ausstellungsprojekten, journalistischen Medienproduktionen (zB mit Fotografie und Tonband) usw. Begegnungen mit vergleichbaren Schulen im benachbarten Ausland sind empfehlenswert. Projekthaftes Lernen ist anzustreben. Anwendungsbereiche
Sprachbetrachtung – Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Rechtschreibung: Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc.
Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse. – Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen
– Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte
– Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen
– Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen
– Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten
– Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten
– Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Slowenischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen)
– Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Slowenisch und Deutsch
– Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache)10
2. Klasse:
Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR).
– bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM).
– aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten3, 9 und mündlich präsentieren.6
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– sinnerfassend und mit gesteigertem Tempo unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen und mittels Lesestrategien Informationen entnehmen, strukturieren und aufbereiten.
– die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer und medienästhetischer Produkte anhand relevanter Beispiele erfahren, erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen diskutieren (SpR, SpM).
– pragmatische Texte und Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren6 sowie mit Internetquellen kritisch und gesetzeskonform umgehen.
Kompetenzbereich Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
– schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis.
– einfache Argumente formulieren und auf Aussagen anderer reagieren (SpR, SpM).
– das Verfassen von Texten zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen (SpR).
– mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren4 sowie Unterschiede in den Möglichkeiten und Anforderungen zwischen manuellem und computergestütztem Schreiben erkennen.
Anwendungsbereiche
– Mündliche Darstellung, Zusammenfassung und Präsentation von Sachverhalten aus Texten, Filmen, Hörbüchern ua.
– Interaktion in Partner- und Gruppengesprächen unter Beherrschung kommunikativer Grundregeln
– Übernahme unterschiedlicher Rollen und Standpunkte in Argumentation und Debatte
– Strukturierendes und reflektierendes Lesen pragmatischer und fiktionaler Texte (unterschiedliche Gattungen und Textarten)
– Erfassung von Text-Bild-Kombinationen (Comics ua.) und multimodalen Texten (Filme, Videos ua.) in ihrer Gestaltung und Wirkung
– Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie
– Ausführung von Schreibaufträgen unter Verwendung von Textbausteinen und Regeln (Schreiben nach Vorgaben) sowie Produktion eigener Texte unter Anwendung der drei Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Überarbeiten)
– Operatoren (Handlungsaufforderungen) zum Verfassen von Texten
– Rechtschreibstrategien und Reflexion von Wort-, Text- und Satzgrammatik hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen
– Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation10
3. Klasse:
Sprache als Grundlage von Beziehungen: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich Die Schülerinnen und schriftlich partnergerecht mitteilen. Schüler können
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen – Inhalte aus unterschiedlichen Beiträgen – im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – erschließen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll analysieren sowie Absichten und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen Emotionen reflektieren und einsetzen situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen. – ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register erweitern und Sprechhandlungen bewusst vollziehen (SpR, SpM).
Sprache als Trägerin von Sachinformationen – aus verschiedenen Bereichen: Quellen gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und situationsbezogen medial unterstützt mündlich präsentieren6 (SpR).
Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Kompetenzbereich Lesen
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen Schülerinnen und gezielt Merkhilfen einsetzen. Schüler können
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben. – durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien wesentliche Informationen aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, mit verschiedenen Methoden visualisieren und mit eigenem Wissen verknüpfen.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. – eigenen Leseinteressen nachgehen, zwischen literarischen Gattungen unterscheiden, literarische und medienästhetische Produkte verstehen, diese im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt3, 9 reflektieren und kreativ auf Texte reagieren (SpR).
Sprache als Gestaltungsmittel: – Absichten und Ziele in der Gestaltung von pragmatischen Texten und medialen Beiträgen erkennen und einschätzen6 (SpR), Informationssysteme gezielt nutzen4 und mit digitalen Kommunikationsmedien kritisch umgehen.6
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. Kompetenzbereich Schreiben
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet Die Schülerinnen und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Schüler können
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen (SpR).
Sprache als Mittel der kulturellen Praxis: – schriftlich informieren und darstellen (SpR).
Künstlerische und journalistische Arbeit (zB Produktion einer Klassenzeitung, einer Reportage usw.), Vorbereitung von kulturellen Programmen (zB für besondere Zielgruppen wie Eltern, Nachbarschulen, Gästegruppen usw.). Projektartige Zusammenarbeit mit Klassen anderer slowenischer, zweisprachiger oder Volksgruppenschulen. – argumentierend schreiben, auch auf materialgestützter Basis.
Sprachbetrachtung – unterschiedliche Methoden der Informationsbeschaffung nutzen und Rechtschreibung: mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen multimediale Texte gestalten und optimieren.4
Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse. Anwendungsbereiche
– Mündliche Interpretation, Reflexion und Präsentation von Texten, Filmen, Hörbüchern unter Anleitung
– Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
– Angeleitete Ausführung einer schlüssigen Argumentation
– Themenbezogenes, recherchierendes und analysierendes Lesen von pragmatischen Texten unter Einbeziehung nicht-linearer Texte
– Lektüre von literarischen Texten unter Einbeziehung ihrer Merkmale und Wirkungsweisen
– Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen in einem Leserbrief, Motivationsschreiben oder Blogeintrag
– Arbeiten an und mit literarischen (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
– Zugänge zum eigenen Schreiben finden, über eigene Texte und die anderer nachdenken und Feedback geben
– Einsichten in Orthografie und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion sowie ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren (sprachliche Mittel zur Herstellung von Textkohäsion)
– Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarietäten (auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse10
4. Klasse:
Sprache als Grundlage von Beziehungen: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich Die Schülerinnen und schriftlich partnergerecht mitteilen. Schüler können
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. – in unterschiedlichen pragmatischen Texten und Beiträgen –im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden. – das Repertoire sprachlicher Mittel vertiefen und festigen; Sprechhandlungen unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register reflektiert vollziehen (SpR, SpM).
Sprache als Trägerin von Sachinformationen – aus verschiedenen Bereichen: bewusst gewählten Quellen Informationen gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und medial unterstützt mündlich präsentieren.6
Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Kompetenzbereich Lesen
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen Schülerinnen und gezielt Merkhilfen einsetzen. Schüler können
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären. – literarästhetische Texte in allen Darbietungsformen lesen und bezüglich ihres formalen Aufbaus und ihrer historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Entstehungszusammenhänge erfassen und interpretieren.
Sich – Texte mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen Hilfe szenischer Mittel vortragen und zu ausführlicheren mündlichen darstellen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen.
Sprache als Gestaltungsmittel: – erkennen und vergleichen, wie Medien Themen und Inhalte in pragmatischen Texten und Beiträgen gezielt aufbereiten und gestalten6 (SpR).
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen. – Informationssysteme differenziert und kritisch-reflektiert nutzen, Informationen gezielt auswählen6 und Visualisierungsmethoden eigenständig anwenden.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Kompetenzbereich Schreiben
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben Die Schülerinnen und erproben. Schüler können
Sprache als Mittel der kulturellen Praxis: – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register zunehmend eigenständig verschriftlichen (SpR).
Angestrebt wird die kreative Eigentätigkeit der Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht soll produktorientiert sein. Die soziale Handlungsfähigkeit und sprachliche Kommunikationsfähigkeit soll gefördert werden. Begegnungen mit dem schulischen Umfeld sollen Bestandteil des Unterricht sein. In Kunst-, Literatur- und Theaterprojekten sollen die Schülerinnen und Schüler ihre sprachlichen Fähigkeiten erweitern. – zu strittigen Sachverhalten, auch auf materialgestützter Basis, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen, dabei auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einbeziehen.7
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung: – verschiedene Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen.4
Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse. Anwendungsbereiche
1. bis 4. Klasse: – Eigenständige Analyse und Präsentation von Texten in unterschiedlichen Darstellungsformen (Text, Film, Hörbuch ua.) unter Einsatz unterschiedlicher Medien
Sprachbetrachtung – Autonome Gesprächsführung dialogisch und Rechtschreibung: in Gruppen sowie Analyse der Bedingungen für ihr Gelingen (einschließlich Motivation, Emotion und zwischenmenschlicher Beziehungen in der mündlichen Kommunikation)
(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche) – Zunehmend selbstständige Argumentation und Debatte
Sprachliche Erscheinungsformen betrachten – Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und anwenden: Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. – Lektüre literarischer Texte unter Berücksichtigung literarästhetischer Ausdrucksformen
Rechtschreiben: – Zunehmend eigenständige Wahl und Lektüre pragmatischer Texte aus Zeitschriften und Magazinen unter Einbeziehung von Lesestrategien, Lesemethoden und Leseerfahrungen
Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. – Gezielter Einsatz von Textprozeduren (Werkzeuge der Textbildung – dazu zählen grammatische Konstruktionen, Stilmittel, typische lexikalische Wendungen), um Schreibhandlungen umzusetzen und Textmuster zu produzieren, wie für das argumentative Schreiben in einer Erörterung
Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen – Arbeiten an und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. mit literarischen Texten (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden – Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel Regeln (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernenVariation und regelmäßig verwenden. Vergleich)
Erweiterungsbereich: – Unterscheidung und bewusstes Anwenden von Sprachvarietäten (Alltags-, Standard-, Bildungs- und Fachsprache) – auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit10
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil der Anlage A).
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
2Entrepreneurship Education
3Gesundheitsförderung
4Informatische Bildung
5Interkulturelle Bildung
6Medienbildung
7Politische Bildung
8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
9Sexualpädagogik
10Sprachliche Bildung und Lesen
11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
12Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
Oberstufe
… 32 unveränderte Absätze
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.
Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler
– befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
– befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
– Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der slowenischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
– befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
– befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen
– befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen
– einen Überblick über die slowenischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literaturen Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur gewinnen
– befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen
Der Slowenischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Der Slowenischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Mensch und Gesellschaft
Der Slowenischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz im Kontext der zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Slowenischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.
Natur und Technik
Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.
Kreativität und Gestaltung
Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Slowenischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Gesundheit und Bewegung
Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Slowenischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.
Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.
Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.
An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.
Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit slowenischsprachiger Literatur unter besonderer Berücksichtigung der slowenischen Literatur in Kärnten zu legen.
Mediale Bildung im Slowenischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Slowenischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.
Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Slowenischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SR) versehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
… 161 unveränderte Absätze
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden
Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten
Schreibprozess
– Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
– Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
– Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen
Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Weltliteratur (Antike) und der mündlich überlieferten Sprachkunst (Volksliteratur), im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen
Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen
Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen
Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR)
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR)
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
– Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
– Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
– Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen
Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR)
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, der Reformation, Gegenreformation und des Barock, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen
Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR)
Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
– Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
– Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
– Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)
Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Aufklärung und der Romantik, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen
Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen
Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR)
Schreibprozess
– Planen: Gedanken strukturieren
– Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
– Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur, insbesondere der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (von der Romantik zum Realismus), anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen
Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen
Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen
Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess
– Planen: Gedanken strukturieren
– Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
– Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)
Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur, insbesondere der slowenischen Moderne, des Expressionismus und des sozialen Realismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR)
Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern
Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen
Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR)
Schreibprozess
– Planen: Gedanken strukturieren
– Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
– Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)
Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Literatur im 2. Weltkrieg, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literatur Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten
Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen
Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen
8. Semester
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen
Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden
Textkompetenz
Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren
Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR)
Mediale Bildung
Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE POLITISCHE BILDUNG
Wie im Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, jedoch mit folgendem Zusatz Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist anzufügen Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgendem Zusatz:
„Als Als integrierender Bestandteil des Lehrplans ist auf allen Schulstufen auch die Geschichte der Slowenen zu behandeln.“ behandeln.
MATHEMATIK b) Wahlpflichtgegenstände
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
CHEMIE
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
PHYSIK
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
SLOWENISCH
… 3 unveränderte Absätze
(Wahlpflichtgegenstand)
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles Dritten Teil zu entnehmen entnehmen.Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzu wenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
… 4 unveränderte Absätze
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Slowenisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.
Darüber hinaus:
– Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele
– Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Slowenistik
– kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Slowenischunterrichts
B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
C) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
E) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.