BGBl. II Nr. 321/2006
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/wgeändert1. Unterstufe: Text · 2. Oberstufe: Text · Überschrift, Text, Z 5, Z 6
… 43 unveränderte Absätze
Anlage A/w
LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
--------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe *1) pflich-
Unter- tungs-
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. stufe gruppe
*1a)
--------------------------------------------------------------------
Religion ........... 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ............ 15-21 (I) *2)
Lebende
Fremdsprache:
Englisch ......... 12-18 (I) *2)
Latein ............. - - 7-11 (I)
Geschichte und
Sozialkunde ...... 5-10 (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde . 7-12 (III)
Mathematik ......... 13-18 (II) *2)
Geometrisches
Zeichnen ......... 2-3 (III)
Biologie und
Umweltkunde ...... 7-12 III
Chemie ............. 3-5 (III)
Physik ............. 5-9 (III)
Musikerziehung ..... 6-11 (IVa)
Bildnerische
Erziehung ........ 7-12 (IVa)
Technisches Werken ) 10 + 102a) IV
Textiles Werken .. ) - -
--------------------------------------------------------------------
… 44 unveränderte Absätze
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung .. - 0-1 0-1 1-2 1-4 *3) III
sonstige ............ 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4
--------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 31-33 33-35 33-36 33-36 132-139
--------------------------------------------------------------------
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
____________________________________________________________________
Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Unter- verpflich-
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ......... 4 4 4 4 16 (I) *1)
Lebende
Fremdsprache:
Englisch ........ 4 4 3 3 14 (I) *1)
Latein .......... - - 5 4 9 (I)
Geschichte und
Sozialkunde .... 2 2 - 2 6 (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ........... 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik ...... 4 4 3 3 14 (II) *1)
Geometrisches
Zeichnen ........ - - - 2 2 (III)
Biologie und
Umweltkunde ..... 3 4 - - 7 III
Chemie .......... - - 3 - 3 (III)
Physik .......... - 1 2 2 5 (III)
Musikerziehung .. 2 2 2 1 7 (IVa)
Bildnerische
Erziehung ....... 2 2 2 2 8 (IVa)
Technisches )
Werken *2) .....) 4 6
Textiles ) 5 5
Werken *2) .....) - - 10+10 IV
Sport ........... 4 4 3 3 13 (IVa)
Verbindliche
… 44 unveränderte Absätze
Übung
Berufs-
orientierung .... x *3) x *3) III *4)
____________________________________________________________________
Gesamtwochen-
stundenzahl ..... 34 35 35 35 139
---------------------------------------------------------------------
Wie Anlage A.
2. Oberstufe
____________________________________________________________________
a) Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände für ober- pflich-
die gymnasiale stufe tungs-
Ausbildung 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. gruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 2 10 (III)
Deutsch ......... 3 3 2 3 3 14 (I)
Lebende
Fremdsprache:
Englisch ........ 3 3 3 2 3 14 (I)
Latein .......... 4 4 3 - - 11 (I)
Geschichte und
Sozialkunde/
Politische
Bildung ......... - 2 2 - 3 7 III
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ........... 3 2 2 - - 7 (III)
Mathematik ...... 3 3 3 2 3 14 (II)
Biologie und
Umweltkunde ..... 2 2 2 - - 6 III
Chemie .......... - - - 2 2 4 (III)
Physik .......... - 2 2 - 3 7 (III)
Darstellende
Geometrie ....... - - - 1 3 4 (II)
Psychologie und
Philosophie ..... - - - 2 2 4 III
Informatik ...... 2 - - - - 2 II
Musikerziehung .)
Bildnerische ) - 2 *) 2 *) 2 *) 2 *) 8 (IVa)
Erziehung ......)
Sport ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
____________________________________________________________________
… 102 unveränderte Absätze
Summe der
Pflichtgegen-
stände .......... 24 27 25 18 28 122
----------------------
____________________________________________________________________
b) Wahlpflicht-
gegenstände 8 8
Gesamtwochenstundenzahl a) + b) 130
*) Alternative Pflichtgegenstände
____________________________________________________________________
Lehrer-
Summe pflicht-
Wochenstunden Ober- tungs-
6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. stufe gruppe
b) Wahlpflichtgegenstände
_____________________________________________________________________
aa) Lebende
Fremd-
sprache .... - - 3 3 6 (I)
Informatik . (2) (2) (2) (2) 6 II
Musik-
erziehung/
Bild-
nerische
Erziehung .. (2) (2) (2) (2) 6 (IVa)
bb) (Anm: subb lit. bb) nicht darstellbar)
____________________________________________________________________
*1) Für die Reifeprüfung müssen die Wahlpflichtgegenstände über zwei
Jahre gewählt werden.
___________________________________________________________________
c) Pflicht- Wochenstunden Lehr-
gegenstände für verpflich-
die Handwerks- 5. 6. 7. 8. tungs-
ausbildung Klasse Klasse Klasse Klasse Summe gruppe
____________________________________________________________________
Werkstätte
Elektronik ...... 10 11 15 13 49 (Va)
Mechatronik ..... 10 10 15 14 49 (Va)
Tischlerei ...... 11 11 15 15 52 (Va)
Fachkunde
Elektronik ...... 5 4 3 3 15 I
Mechatronik ..... 4 3 2 1 10 I
Tischlerei ...... 2 2 1 1 6 I
Konstruktions-
lehre
Elektronik ...... 2 2 I
Mechatronik ..... 2 2 2 1 7 I
Tischlerei ...... 3 2 2 1 8 I
Betriebswirt-
schaftslehre .... 3 3 III
____________________________________________________________________
Summe 17/16/16 15/15/15 18/19/18 19/19/20 69
d) Freigegenstände
Wie Anlage A.
e) Unverbindliche Übungen
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Unterstufe
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
LATEIN
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
CHEMIE
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.
TECHNISCHES WERKEN/TEXTILES WERKEN
Entsprechnd der hohen Wochenstundenzahl und der Aufgabe des Werkschulheims sind umfangreiche und realitätsbezogene Projekte durchzuführen.
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung soll die Designpädagogik durchlaufendes Unterrichtsprinzip sein.
TECHNISCHES WERKEN
Wie Anlage A für das Realymnasium mit folgender Abweichung:
3. Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
4. Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
Bau von Arbeits- und Energiemaschinen nach Werkzeichnung.
Bau eines Musikinstruments.
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung auf der Oberstufe soll die Designpädagogik durchgehendes Unterrichtsprinzip sein.
… 3 unveränderte Absätze
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
2. OBERSTUFE
a) Pflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung/Bildnerische Erziehung sowie Bewegung und Leibesübungen Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.
DEUTSCH
… 468 unveränderte Absätze
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFSKUNDE
Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.
MATHEMATIK
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
PHYSIK
Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.
b) Wahlpflichtgegenstände
aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe
Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch,
Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,
Kroatisch)
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2
bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von
Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde ist nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.
c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung
aa) Elektronik
ELEKTRONIK
WERKSTÄTTE
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Werkstättenunterricht folgende Ziele erreichen:
- technische Unterlagen verständnisvoll lesen und anwenden können
- Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden können
- die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen können
- die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen können
- elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen können
- Leiterplatten entwerfen, herstellen, bestücken, zusammenbauen, prüfen und instand setzen können
- Messanlagen, Steueranlagen, Regelanlagen und Signalanlagen zusammenbauen, verdrahten, prüfen und instand setzen können
- Computer und elektrische Prozessleitsysteme für Geräte, Maschinen und Anlagen programmieren, prüfen, in Betrieb nehmen und warten können
- elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können Fehler, Mängel und Störungen an elektronischen Bauteilen, Baugruppen, Geräten und Prozessleitsystemen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen können
- Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen können
- technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren und andere Personen wie zb Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung von elektronischen Baugruppen, Geräten und Prozessleitsystemen beraten können
Die Anwendbarkeit in der Praxis ist das wichtigste Kriterium für die Unterrichtsgestaltung. Die Schülerinnen und Schüler sind zu Qualitätsbewusstsein zu führen, wobei auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten besonderes Augenmerk zu legen ist. Neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten. Die für Fachkräfte erforderlichen Schlüsselqualifikationen sind daher durch entsprechende Kompetenzen zu unterstützen:
- Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit (Sozialkompetenz)
- Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit (Selbstkompetenz)
- Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit in der Fremdsprache Englisch (Methodenkompetenz)
- selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien (Lernkompetenz)
- mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien neue Bauteile und Technologien kennen lernen (Recherchenkompetenz)
5. Klasse:
- Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
- grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung wie Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Nieten, Richten, Biegen, Löten, Schweißen, Kleben, maschinelles Gewindeschneiden, einfaches Drehen und Fräsen
- Zurichten, Anschließen und Verlegen von Leitungen
- Herstellen von elektrischen Verbindungen
- Handhaben von Mess- und Prüfgeräten
- Anfertigung einfacher Baugruppen
- Einsatz von CAD und CAM Systemen
- Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik
- Anfertigen von Mess- und Übernahmeprotokollen
- Grundkenntnisse über Herstellung und Reparatur von Leiterplatten
- Kenntnisse über SMD Technik
- Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
- Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements
- Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards
6. Klasse:
- Grundkenntnisse der Projektarbeit
- Anfertigung von Abschirmungen
- Anfertigung von Prüfeinrichtungen
- Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen
- Anfertigen, Lesen und Interpretieren von Montage-, Fertigungs-, Schalt-, Anschluss- und Stromlaufplänen sowie Schaltzeitdiagrammen
- Kenntnisse der Bauelemente in Analog- und Digitaltechnik
- Zusammenbauen, Justieren und Reparieren von elektromechanischen Bauelementen
- Herstellen, Inbetriebnahme und Reparatur analoger und digitaler Schaltungen
- technische Kenntnis und Handhabung von PCs
- Grundkenntnisse über SPS
- Interpretation von Schaltungs- und Bauteilapplikationen
- Anwendung von Simulationen im Analog- und Digitalbereich
- Messungen mit dem Oszilloskop
- Grundlagen der Mikrokontrollerprogrammierung
- Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
- Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
- Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards
7. Klasse:
- Anwendungen von Abschirmungen und EMV Messungen
- Anfertigen von Prüfeinrichtungen
- Leistungsmesstechnik
- Anfertigen, Inbetriebnahme und Reparatur von analogen und digitalen Schaltungen mit komplexen Halbleiterbauelementen
- Projektarbeiten mit Mikrokontrollern
- systematisches Aufsuchen von Störungen an elektrischen und elektromechanischen Geräten
- Anwendung der elektrischen Messtechnik, Steuerungstechnik und Regeltechnik
- Anwendung von Sensoren und Aktoren
- EMV und ESV Messungen
- Sicherheitsmessungen an elektrischen Anlagen
- Programmierung von SPS und Regelanlagen
- Programmieren von Kontrollern in strukturierter Sprache
- Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
- Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
- Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards
8. Klasse:
- einfache Schaltungsentwicklung
- Testaufbau für die Hausarbeit im Technikerprojekt
- strukturiertes Programmieren von SPS, Regelanlagen und Kontrollerschaltungen
- Arbeitsvorbereitung für das Technikerprojekt
- Fertigung des Technikerprojektes nach der Hausarbeit
- Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
- Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
- Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards
FACHKUNDE
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Werkstättenunterricht folgende Ziele erreichen:
- die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen können
- die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können insbesondere die Vorschriften bezüglich Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können
- die gebräuchlichsten Bauelemente kennen, die dazu notwendigen Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigsten Datenblätter auch in englischer Sprache lesen können
- die dazu notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können
- die Grundlagen der Nachrichtentechnik sicher beherrschen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen
- die dazu notwendigen Hilfsmittel der Informationstechnologie einsetzen können
- Steuerungs- und Regelaufgaben mit den dazu nötigen Sensoren und Aktoren mit elektronischen Mitteln lösen können
- die Gesetze der Digitaltechnik, Mikrokontrollertechnik und PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen können
- Normen und Protokolle der wichtigsten Schnittstellen kennen und solche Vorschriften aus diversen Recherchenquellen selbstständig finden können
- einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik verwirklichen können
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Mittels Fachrechenübungen und Computersimulationen von diversen Schaltungen ist ein Praxisbezug herzustellen. Besonderes Augenmerk ist auf den Stand der Technik in der Elektronik zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind daher anzuhalten, sich durch eigene Recherchen mit Hilfe der Informationstechnologie einen guten Überblick zu verschaffen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dazu haben die Schülerinnen und Schüler pro Semester mindestens über ein Thema ein Referat auszuarbeiten.
Bei der Umsetzung der Lehrziele muss auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden. Weiters ist eigenständiges Lernen mittels moderner Technologien (e-Learning) zu fördern.
In der 5. bis 8. Klasse sind vier Schularbeiten (je Semester zwei zweistündige Schularbeiten) durchzuführen.
5. Klasse:
- Grundlagen der Gleichstromtechnik
- Grundlagen der Wechselstromtechnik
- Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle
- passive Bauelemente in der Elektronik
- Grundlagen der EMV und ESV
- Grundlagen der Digitaltechnik
- Logikfamilien
6. Klasse:
- physikalische Grundlagen der Halbleiter
- Halbleiterbauelemente und deren Einsatz
- Übertragungsparameter diverser Schaltungen und Leitungen
- CE-Zeichen, Qualitätsmanagement
- Grundschaltungen von Operationsverstärkern und deren Anwendung
- Grundlagen Mikrokontroller
- Schaltungsanalyse
7. Klasse:
- Steuerungs- und Regelungstechnik mit Sensoren und Aktoren
- Schnittstellentechnik
- PC Hardware und Konfiguration
- Netzwerktechnik
- BUS-Systeme
- OSI 7 Schichtmodell
- DA und AD Wandler
- Schaltungen mit Mikrokontroller in Schaltungstechnik
8. Klasse:
- Mehrfachausnützung von Leitungen und Kanälen
- Netzwerktechnik
- Protokolle, Betriebssysteme
- Auffrischung der Grundlagen aus dem Stoff der 5. und 6. Klasse
- Auffrischung des Stoffes aus der 7. Klasse
KONSTRUKTIONSLEHRE
Ziel des Unterrichts ist die normgerechte Erstellung einfacher technischer Zeichnungen mit einem CAD Programm. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Möglichkeiten der mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen kennen lernen. Sie sollen bei der Konstruktion auf die Materialeigenschaften in Bezug auf Festigkeit, Leitwert und elektrische bzw. magnetische Schirmwirkung eingehen können.
Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der Praxis sowie die vorhandene Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler selbstständig lernen auch mit anderen CAD-Programmen umzugehen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen mit Hilfe von normierten Materialeigenschaften auch zukünftige neue Materialien für elektronische Geräte einsetzen und entsprechende Bearbeitungsmöglichkeiten veranlassen zu können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig die Lehrinhalte dem Stand der Technik anzupassen.
5. Klasse:
- Einführung 3D-CAD
- Materialeigenschaften für den Einsatz in elektronischen Geräten
- mechanische Bearbeitungsmöglichkeiten
bb) MECHATRONIK
WERKSTÄTTE
Der Werkstättenunterricht hat folgende Ziele:
- Herstellen facheinschlägiger Werkstücke
- fachgerechte und fürsorgliche Handhabung der Maschinen und Werkzeuge
- fachgerechter und ökonomischer Einsatz der Werk- und Hilfsstoffe
- richtige Wahl der geeigneten Bearbeitungsverfahren
- Anwendung der Fachsprache
- Beachtung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften
- Ordnung am Arbeitsplatz
- Erstellen von Arbeitsplänen und eines wöchentlichen Werkberichtes
- Einhaltung vorgegebener Toleranzen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- erforderliche Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik, insbesondere der analogen und digitalen Steuerungstechnik
- Kenntnisse über mechatronische Systeme
- praktische Übungen zur Festigung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse
Die Lehrerinnen und Lehrer haben folgende fachdidaktischen
- allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
- Förderung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Verringerung der Anweisungen
- Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Werkstätten- und Arbeitsorganisation
- Praxisbezug ist durch vorrangige Herstellung nutzbarer und funktioneller Werkstücke herzustellen
- Koordination mit dem Konstruktionslehre-Unterricht zur Mitgestaltung der herzustellenden Werkstücke
- die Schülerinnen und Schüler haben einen wöchentlichen Werkbericht zu erstellen
- Hinführung der Schülerinnen und Schüler auf eine praktische Klausurarbeit (Gesellenstück) zwischen 60 und 80 Stunden am Ende der 8. Klasse
- in Teilbereichen ist blockweiser Unterricht durchzuführen
- Einzel- und Gruppenarbeiten zur Förderung selbstständigen Arbeitens, sozialen Verhaltens und gruppendynamischer Prozesse sind in den Unterricht einzubauen
- die Schülerinnen und Schüler sind zum Anfertigen von Prüfprotokollen und Laborberichten anzuhalten
- praxisnahe und zeitgemäße Aufgabenstellungen sind entsprechend den fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen unter Verwendung moderner Unterrichtsmittel zur Erarbeitung und anschaulichen Darstellung von Zusammenhängen anzuwenden
5. Klasse:
Mechanischer Teil
- Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften
- Ordnung am Arbeitsplatz
- Messen und Feilen
- Anreißen, Körnen, Zentrieren, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden
- Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken
- Schmieden
- einfache Dreh- und Fräsarbeiten
- Stoßen
- einfache Schleifarbeiten
- Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften
- Ordnung am Arbeitsplatz
- Kennenlernen von Schaltzeichen
- Löten
- Benennen, Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen
6. Klasse:
Mechanischer Teil
- einfaches Härten, Härteprüfung
- Lötarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
- Elektroschweißen:
- Bedienung und Durchführung gängiger Schweißtechnologien
- Ausführung verschiedener Schweißtechniken
- Herstellen gängiger Nahtarten
- Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE - Metallen
- Autogenschweißen:
- Einhalten der Sicherheitsvorschriften
- Anwenden verschiedener Schweißtechniken und Nahtarten
- Brennschneiden von Hand und mittels Brennschneidgeräten
- Plasmaschneiden
- fachgerechte Verwendung und Handhabung des Winkelschleifers
- Kleben von Metallen
- Handhabung von Präzisionsmessgeräten
- Dreharbeiten: Abstechen, Rändeln, Schneiden einfacher metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel- und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen einfacher Drehmeißel
- Planschleifarbeiten
- händische und maschinelle Herstellung von Zug- und Druckfedern
- Kunststoffbearbeitung
- Wärmebehandlung von Stahl
- Stahlbau: Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten
7. Klasse:
Mechanischer Teil
- Drehen:
- Arbeiten mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Supportschleifer, Plan- und Aufspannscheibe
- Drehen genauer Passungen
- Stoßen von Passfedernabennuten
- Fein- und Außermittigdrehen
- ein- und mehrgängige bzw. rechts- und linksgängige metrische und zöllige Gewinde drehen
- Fräsen:
- Teilarbeiten
- Stoßarbeiten
- Arbeiten mit Zentrikator und Ausdrehapparat
- Fräsarbeiten mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn
- CNC - Technik:
- Maschinenbedienung
- Vermessen von Werkzeug und Werkstück
- Betriebsarten
- Programmierung einfacher Drehteile und 2 D - Frästeile
- Herstellen einfacher Schnittwerkzeuge
- Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserinstallation
- Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
- Steuer- und Regeltechnik
- Aufbau und Funktion von pneumatischen, hydraulischen und elektrohydraulischen Steuerungen
- Aufbau und Simulation pneumatischer, elektropneumatischer und SPS - Steuerungen
- Ansteuerung elektromechanischer Bauelemente
- Ansteuerung pneumatischer und hydraulischer Bauelemente
- Sensorik und Aktorik
- SPS Programmierung
- Mikrokontrollertechnik, Programmieren von Mikrokontrollern
- PC Schnittstellen, Ansteuerung elektrischer und elektromechanischer Baugruppen
- Kennenlernen von Steuer- und Regelkreisen
8. Klasse:
Mechanischer Teil
- Perfektion der Arbeitstechniken an konventionellen und CNC - gesteuerten Werkzeugmaschinen
- CNC - Technik: Herstellen komplexer mehrachsiger Werkstücke
- Wartung und Instandhaltung von Werkzeugmaschinen
- Montage und Inbetriebnahme einfacher selbstgefertigter Maschinen, Geräte und Werkzeuge
- am Ende der 8. Klasse: zweiwöchige praktische Klausur - Herstellung des Werkstückes des Technikerprojektes
- Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen; analoge und digitale Steuerungstechnik
- Messtechnik: angewandte Labor - Messtechnik
- Arbeitsvorbereitung: PC - unterstützte Auftragsbearbeitung, Voru. Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens
- Übungen an Maschinen und Geräten
- am Ende der 8. Klasse: zweiwöchige praktische Klausur - Herstellung eines komplexen Werkstückes (Technikerprojekt)
FACHKUNDE
Die Schülerinnen und Schüler sollen sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
Sie sollen sich das für den Beruf der Mechatronikerin bzw. des Mechatronikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von mechatronischen Anlagen und Maschinen aneignen.
Sie sollen Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie, erwerben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen aufbauendes Grundlagenwissen in den Grundbeziehungen der einzelnen Teilbereiche an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
- in Teilbereichen ist blockweiser Unterricht durchzuführen
- globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden ist durch Projektarbeiten zu fördern
- die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände ist herzustellen
- die Darlegung der Anwendbarkeit durch Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben
- fachspezifische, mathematische Grundlagen sind an ausgewählten Unterrichtsbeispielen anzuwenden
5. Klasse:
Mechanischer Teil
- Messtechnik
- Grundlagen der Längen- und Winkelmessung
- Toleranzsysteme
- Fertigungstechnik
- maschinelle spanabhebende Bearbeitung: Bohren, Reiben, Gewindeschneiden, Fräsen, Stoßen, Drehen
- händische spanabhebende Bearbeitung: Feilen, Anreißen, Körnen, Nieten
- Schneidwerkstoffe
- Grundlagen der händischen spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Löten
- Maschinenelemente
- Gewinde, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente, Stifte, Bolzen, Nieten
- Werkstoffkunde
- Herstellung, Verarbeitung und Normung von Stahl
- Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen
- Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen
- Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen
- elektronische Grundgrößen
- Ladung, Spannung, elektrischer Strom, elektrischer Widerstand, Ohmsches Gesetz, Widerstand und Temperatur, Stromdichte, einfache passive Bauteile
- Grundschaltungen
- Reihenschaltung, Parallelschaltung, gemischte Schaltungen, Spannungsteiler, Messbereichserweiterung bei Spannungs- und Strommessern
- Leistung, Arbeit, Wärme
- elektrische Leistung, elektrische Arbeit, mechanische Leistung, Wirkungsgrad, Temperatur und Wärme
- Spannungserzeuger
- Arten der Spannungserzeugung, belasteter Spannungserzeuger, Anpassung, Schaltung von Spannungserzeugern
- Wechselstromtechnik
- Wechselspannung, Wechselstrom
- Spannung und elektrisches Feld
- Kondensator, Kondensator im Gleichstromkreis, Kondensator im Wechselstromkreis
- Digitaltechnik
- Grundlagen der Schaltalgebra, Grundschaltungen, Binärcode, BCD-Code
6. Klasse:
Mechanischer Teil
- Messtechnik
- Fein- u. Oberflächenmesstechnik
- Fertigungstechnik
- Schweißen: Autogen-, MIG/MAG-, WIG- und Elektrodenschweißen, Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden
- Kleben, Stoßen, Schleifen, Feinstbearbeitung
- Maschinenelemente
- Arten, Berechnung und Herstellung von Stahlfedern
- Elemente des Wellenstranges
- Gleit- und Wälzlager, Dichtungen
- Zahnräder und Zahnradgetriebe
- Ketten, Kettenräder und Kettentriebe
- Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe
- Seile und Zubehör
- Werkstoffkunde
- Korrosionsschutz, Wärme- u. Oberflächenbehandlung von Stahl und NE - Metallen
- Kunststoffe und deren Verarbeitung
- Mechanik und Festigkeitslehre
- Grundlagen der Mechanik
- Grundlagen der Reibungswärme
- Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik
- Messtechnik
- pneumatische und elektrische Messgeräte
- Sinuslineal
- Bauteile
- Kenntnisse aller aktiven Bauteile
- Sensorik und Aktorik
- Schaltungstechnik
- Analysieren von einfachen analogen und digitalen Schaltungen
7. Klasse:
Mechanischer Teil
- Fertigungstechnik
- CNC - Technik: Maschinen, Bedienung, Programmiertechnik
- Werkzeug- und Vorrichtungsbau - Grundlagen
- Installationstechnik - Grundlagen
- Stahlbau - Grundlagen
- Maschinenelemente
- Kupplungen - Konstruktionsprinzipien, Berechnungsgrundlagen
- Wälzführungen
- Sondergetriebe
- Mechanik und Festigkeitslehre
- Grundlagen der Festigkeitslehre
- Zug, Druck, Biegung, Torsion, Abscherung
8. Klasse:
Mechanischer Teil
- Fertigungstechnik
- Fertigungssteuerungssysteme
- Gestaltungsrichtlinien von Serien und Massenprodukten, von wartungs-, montage- und bedienungsfreundlichen Produkten sowie von optisch hochwertigen und lebensdaueroptimierten Produkten
- Wiederholung des gesamten Stoffgebietes und Vorbereitung zur Klausur
KONSTRUKTIONSLEHRE
Ziel des Unterrichts ist der Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD - Systemen bereits ab der 5. Klasse.
Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen können.
- projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen und systematischer Darstellung sind an die Schülerinnen und Schüler zu richten
- praxisübliche Unterlagen und Behelfe sowie CAD - Systeme sind zu verwenden
- in der 5. bis 7. Klasse sind vier Schularbeiten (je Semester zwei zweistündige Schularbeiten) durchzuführen; in der 8. Klasse ist ein Technikerprojekt im Zeitausmaß von maximal 80 Stunden durchzuführen
5. Klasse:
Mechanischer Teil
- Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe
- Normalansicht und axonometrische Darstellungsarten
- Skizzieren von Modellen
- Schnittdarstellungen
- vereinfachte bzw. sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubverbindungen
- Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken
- Toleranzsysteme und ihre Anwendung
- Oberflächenangaben
- Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen
- Zeichnen von gebogenen bzw. abgewinkelten Blechteilen
- CAD - Technik
- Systemaufbau und Systemhandhabung, Datensicherung
- grundlegende Zeichnungsmethoden
- Schraffieren und Bemaßen von Werkstücken
- Zeichnungstext und Stückliste
- Editieren von Zeichnungen und Texten
- Handhabung von Ausgabegeräten
6. Klasse:
Mechanischer Teil
- Angaben zur Wärme- und Oberflächenbehandlung
- Textangaben in Zeichnungen
- Angaben von Form- und Lagetoleranzen
- Tolerierung von Werkstücken
- Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, Zahnräder- und Getrieben, Ketten, Kettenräder und -trieben, Riemen, Riemenscheiben und -trieben, Wälzlager, inklusive sinnbildlicher Darstellung, Gleitlagern, Seilrollen, Dichtungen
- 3 D - Zeichentechniken
7. Klasse:
Mechanischer Teil
- Darstellung und Bemaßung von CNC - Dreh- und Fräswerkstücken
- Konstruktion einfacher
- Schnitt- und Biegewerkzeuge
- Schweiß- und Spannvorrichtungen
- Kupplungen
- isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen
- Darstellung einfacher pneumatischer und elektrischer Schaltungen
- CAD - Technik
- komplexe Konstruktionsaufgaben
- 3 D - Zeichentechniken
8. Klasse:
Mechanischer Teil
- Grundlagen der Projektorganisation
- Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik
- fertigungsbezogene Konstruktionen
- Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes
- Auswahl des Werkstückes
- Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste
- Erstellen der Einzelteilzeichnungen
cc) TISCHLEREI
WERKSTÄTTE
Die Schüler sollen die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Sie sollen die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen. Die Schüler sollen facheinschlägige Erzeugnisse herstellen können. Auch alte Handwerkstechniken aus den verschiedenen Stilepochen sollen die Schüler kennenlernen. Sie sollen die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache beschreiben und erklären können sowie die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
5. K l a s s e (11 Wochenstunden):
6. K l a s s e (11 Wochenstunden):
7. K l a s s e (15 Wochenstunden):
8. K l a s s e (16 Wochenstunden):
Einführung in die Handhabung der Werkzeuge und Ausführung verschiedener einfacher Konstruktionen in Verbindung mit der Konstruktionslehre und unter Einbindung des Lehrstoffes aus dem Unterrichtsgegenstand ,Fachkunde`. Die Arbeitsvorgänge und der konstruktive Aufbau der Werkstücke sollen im Werkstättenberichtsheft in exakter Fachsprache und in Verbindung von technischen Skizzen und Zeichnungen protokolliert werden. Einführung und Ausbildung des Schülers im Werkstättenriß (Brettriß). Besonderes Augenmerk ist in allen Unterrichtsstufen auf die Unterweisung in der Unfallverhütung zu legen. Besonders anzustreben ist, daß die Schüler in den fachtheoretischen Fächern (Konstruktionslehre, Fachkunde) den jeweiligen Auftrag für die Werkstätte mitentwickeln und anschließend selbst bauen können. In diesem Fall wird den Schülern besonders klar, wie wichtig das Zusammenwirken von Theorie und Praxis ist; andererseits aber auch, wie schwierig es ist, die richtigen Voraussetzungen zu erstellen, um Funktion, Form und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen.
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unfallverhütung und rationelles Arbeiten an den Maschinen. Alle Maschinen in der Reihenfolge des Arbeitsablaufes werden durchgenommen (zB Ablängesäge, Besäumsäge, Kreissäge, Abrichthobelmaschine usw.).
… 34 unveränderte Absätze
Pflege der Maschinen und Werkzeuge. Das Schärfen der Werkzeuge (Kreissäge und Bandsägeblatt, Streifenhobelmesser, Profilmesser usw.).
Antriebsarten, Kraftübertragung, Übersetzungen, Faktoren der Zerspannung;
Druckluftanlagen, Spritzanlagen, Absauganlagen, Montagetechnik, Trockenkammer.
Furniere, Plattenarten, Kunststoffe, Glas, Beschläge aller Art, Innenausbau, Treppen, Bauarbeiten. Oberflächenbehandlung.
Die Stilepochen von der Vorgeschichte bis zur Gegenwart, mit besonderem Bezug auf den Möbelbau in Konstruktion und Technik.
Wiederholung des Fachkundestoffes zur Vorbereitung auf die Lehrabschlußprüfung.
Didaktische Grundsätze:
Praktische Übungen ergänzen den theoretischen Unterricht. Querverbindungen zur Chemie sind zu beachten. Die Behandlung des Lehrstoffes wird ergänzt durch Anschauungsmaterial, Lichtbilder sowie Lehrausgänge und Exkursionen.
Im Stoffgebiet Kunstgeschichte soll die Entwicklung des Fachgebietes und seiner Techniken erörtert werden. Eine Abstimmung mit ,Geschichte und Sozialkunde' und ,Deutsch' ist sicherzustellen.
Gegen Ende der Ausbildung soll durch entsprechende Projektarbeiten das Überschauen von Gesamtproblemen und damit das Denken in größeren Zusammenhängen geübt werden.
Für das in der praktischen Klausurarbeit zu erstellende Werkstück (Gesellenstück) sind vom Schüler in Form einer Hausarbeit die erforderlichen Planungsarbeiten (normgerechte Werkzeichnungen, Funktionsberechnungen) am Beginn des 2. Semesters der 8. Klasse durchzuführen.
KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Fähigkeit zur technisch richtigen, maßstab-, normgerechten und sauberen Ausführung von einfachen Skizzen und Werkzeichnungen über Einzelheiten von Arbeiten sowie von einfachen, ganzen Objekten des Gewerbes.
Befähigung, Zeichnungen sowie Pläne zu lesen, um danach zu arbeiten und die damit verbundenen Berechnungen anstellen zu können.
Linienordnung, Materialsymbole, Schnittordnung, Darstellen der Schnitte, Entwurfskizze, einfaches Möbelstück, Entwurfszeichnen, Verbindungen, Schrägriß-Schnitte, Bogenkonstruktionen, Profilkonstruktionen.
Zwei zweistündige Schularbeiten, je eine im Semester.
Grundkonstruktionen (Möbelbauarten). Einfache Möbel- und Fensterarten, Türen, konstruktive Durchbildung von gegebenen Entwürfen. Platte als Konstruktionselement, Beschläge, umwandelbare Tische.
Zwei zweistündige Schularbeiten, je eine im Semester.
Wohnungsplan, Ansichten von Räumen (Küche, Wohnraum), Zentralperspektive eines Raumes, Maßpunktperspektive an einem Einzelmöbel, schwierige Bauarbeiten, Treppenbau, Schaufensterportal.
Entwurf eines Einzelmöbels und dessen konstruktive Durchbildung.
Eine zweistündige Schularbeit im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sind zuerst mit den Zeichengeräten, den Zeichenvorteilen, der Normung und den in der ÖNORM üblichen Beschriftungen vertraut zu machen.
Der Lehrstoff ist so aufzubauen, daß die Schüler die Grundbegriffe des Fachzeichnens weit genug beherrschen, um die Möglichkeit zur selbständigen zeichnerischen Weiterbildung auf fachtechnischem Gebiet nach Beendigung der Ausbildungszeit zu haben.