Rechtstracker.at

Anl. 1/w

Fassungen
05.11.2005 bis 31.08.2006 — BGBl. II Nr. 359/2005
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/w heute01.09.2026 § → § BGBl. II Nr. 204/2024
Anl. 1/w01.09.202331.08.2026 § → § BGBl. II Nr. 239/2023
Anl. 1/w01.09.202231.08.2023 § → § BGBl. II Nr. 267/2022
Anl. 1/w01.09.202131.08.2022 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 1/w01.09.201831.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 230/2018
Anl. 1/w01.09.201731.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 219/2016
Anl. 1/w25.10.201231.08.2017 § → § BGBl. II Nr. 352/2012
Anl. 1/w13.08.200824.10.2012 § → § BGBl. II Nr. 290/2008
Anl. 1/w01.09.200612.08.2008 § → § BGBl. II Nr. 321/2006
Anl. 1/w05.11.200531.08.2006 BGBl. II Nr. 359/2005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 359 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, w

Inkrafttretensdatum

05.11.2005BGBl. II Nr. 359/2005

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006danach: BGBl. II Nr. 321/2006

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche, 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

Klassenweise gestaffeltes In-Kraft-Treten:

vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 10, Ziffer 3,

Text

Anlage A/w

LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN

1. Unterstufe

  1. Ziffer eins
    Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

--------------------------------------------------------------------

                                                            Lehrver-

Pflichtgegenstände    Klassen und Wochenstunden    Summe *1) pflich-

                                                     Unter-   tungs-

                    1. Kl.  2. Kl.  3. Kl.  4. Kl.   stufe    gruppe

                                                              *1a)

--------------------------------------------------------------------

Religion ...........    2       2       2       2       8     (III)

Deutsch ............                                  15-21   (I) *2)

Lebende

  Fremdsprache:

  Englisch .........                                  12-18   (I) *2)

Latein .............    -       -                      7-11   (I)

Geschichte und

  Sozialkunde ......                                   5-10   (III)

Geographie und

  Wirtschaftskunde .                                   7-12   (III)

Mathematik .........                                 13-18   (II) *2)

Geometrisches

  Zeichnen .........                                   2-3    (III)

Biologie und

  Umweltkunde ......                                   7-12   III

Chemie .............                                   3-5    (III)

Physik .............                                   5-9    (III)

Musikerziehung .....                                   6-11   (IVa)

Bildnerische

  Erziehung ........                                   7-12   (IVa)

Technisches Werken )                                10 + 102a)  IV

Textiles Werken .. )                    -       -

Leibesübungen ......                                  13-19   (IVa)

--------------------------------------------------------------------

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung ..   -     0-1    0-1    1-2     1-4 *3)   III

sonstige ............  0-1    0-1    0-1    0-1     0-4

--------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl   31-33   33-35   33-36   33-36   132-139

--------------------------------------------------------------------

*1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden abweichen.

*1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrserziehung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

*2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.

*2a) In der 1. und 2. Klasse Technisches und Textiles Werken als alternativer Pflichtgegenstand mit zehn Wochenstunden, in der 3. und 4. Klasse nur Technisches Werken mit insgesamt zehn Wochenstunden.

*3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

*4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

____________________________________________________________________

Pflicht-          Klassen und Wochenstunden      Summe   Lehrver-

gegenstände                                      Unter-  verpflich-

                 1. Kl.  2. Kl.  3. Kl.  4. Kl.  stufe   tungsgruppe

____________________________________________________________________

Religion ........   2       2       2       2      8        (III)

Deutsch .........   4       4       4       4     16         (I) *1)

Lebende

Fremdsprache:

Englisch ........   4       4       3       3     14         (I) *1)

Latein ..........   -       -       5       4      9         (I)

Geschichte und

Sozialkunde  ....   2       2       -       2      6        (III)

Geographie und

Wirtschafts-

kunde ...........   2       1       2       2      7        (III)

Mathematik ......   4       4       3       3     14        (II) *1)

Geometrisches

Zeichnen ........   -       -       -       2      2        (III)

Biologie und

Umweltkunde .....   3       4       -       -      7         III

Chemie ..........   -       -       3       -      3        (III)

Physik ..........   -       1       2       2      5        (III)

Musikerziehung ..   2       2       2       1      7        (IVa)

Bildnerische

Erziehung .......   2       2       2       2      8        (IVa)

Technisches     )

Werken *2) .....)                   4       6

Textiles        )   5       5

Werken *2) .....)                   -       -    10+10         IV

Leibesübungen ...   4       4       3       3     13        (IVa)

Verbindliche

Übung

Berufs-

orientierung ....                         x *3)   x *3)     III *4)

____________________________________________________________________

Gesamtwochen-

stundenzahl .....  34      35      35      35    139

---------------------------------------------------------------------

*1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.

*2) In der 1. und 2. Klasse als alternativer Pflichtgegenstand. *3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

*4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Oberstufe

____________________________________________________________________

a) Pflicht-       Klassen und Wochenstunden        Summe    Lehrver-

gegenstände für                                    ober-    pflich-

die gymnasiale                                     stufe    tungs-

Ausbildung      5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl.          gruppe

____________________________________________________________________

Religion ........   2     2     2     2     2      10       (III)

Deutsch .........   3     3     2     3     3      14        (I)

Lebende

Fremdsprache:

Englisch ........   3     3     3     2     3      14        (I)

Latein ..........   4     4     3     -     -      11        (I)

Geschichte und

Sozialkunde/

Politische

Bildung .........   -     2     2     -     3       7        III

Geographie und

Wirtschafts-

kunde ...........   3     2     2     -     -       7       (III)

Mathematik ......   3     3     3     2     3      14        (II)

Biologie und

Umweltkunde .....   2     2     2     -     -       6        III

Chemie ..........   -     -     -     2     2       4       (III)

Physik ..........   -     2     2     -     3       7       (III)

Darstellende

Geometrie .......   -     -     -     1     3       4        (II)

Psychologie und

Philosophie .....   -     -     -     2     2       4        III

Informatik ......   2     -     -     -     -       2         II

Musikerziehung .)

Bildnerische    )   -    2 *)  2 *)  2 *)  2 *)     8       (IVa)

Erziehung ......)

Leibesübungen ...   2     2     2     2     2      10       (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der

Pflichtgegen-

stände ..........  24    27    25    18    28     122

                        ----------------------

____________________________________________________________________

b) Wahlpflicht-

gegenstände                       8                 8

                 Gesamtwochenstundenzahl a) + b)  130

  *) Alternative Pflichtgegenstände

____________________________________________________________________

                                                         Lehrer-

                                               Summe      pflicht-

                          Wochenstunden         Ober-     tungs-

                    6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. stufe     gruppe

b) Wahlpflichtgegenstände

_____________________________________________________________________

aa) Lebende

     Fremd-

     sprache ....   -       -       3       3       6     (I)

     Informatik .  (2)     (2)     (2)     (2)      6     II

     Musik-

     erziehung/

     Bild-

     nerische

     Erziehung ..  (2)     (2)     (2)     (2)      6    (IVa)

bb) (Anm: subb lit. bb) nicht darstellbar)

____________________________________________________________________

*1) Für die Reifeprüfung müssen die Wahlpflichtgegenstände über zwei

Jahre gewählt werden.

___________________________________________________________________

c) Pflicht-              Wochenstunden                  Lehr-

gegenstände für                                          verpflich-

die Handwerks-       5.     6.      7.      8.           tungs-

ausbildung        Klasse  Klasse  Klasse  Klasse  Summe  gruppe

____________________________________________________________________

Werkstätte

Elektronik ......   10       11        15        13      49     (Va)

Mechatronik .....   10       10        15        14      49     (Va)

Tischlerei ......   11       11        15        15      52     (Va)

Fachkunde

Elektronik ......    5        4         3         3      15       I

Mechatronik .....    4        3         2         1      10       I

Tischlerei ......    2        2         1         1       6       I

Konstruktions-

lehre

Elektronik ......    2                                    2       I

Mechatronik .....    2        2         2         1       7       I

Tischlerei ......    3        2         2         1       8       I

Betriebswirt-

schaftslehre ....                                 3       3      III

____________________________________________________________________

           Summe 17/16/16  15/15/15  18/19/18  19/19/20  69

  1. Litera d
    Freigegenstände
    Wie Anlage A.

  1. Litera e
    Unverbindliche Übungen
    Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A für das Gynmasium, mit folgenden Abweichungen:

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

LATEIN

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Lehrstoff:

Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.

CHEMIE

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.

TECHNISCHES WERKEN/TEXTILES WERKEN

Lehrstoff:

Entsprechnd der hohen Wochenstundenzahl und der Aufgabe des Werkschulheims sind umfangreiche und realitätsbezogene Projekte durchzuführen.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung soll die Designpädagogik durchlaufendes Unterrichtsprinzip sein.

TECHNISCHES WERKEN

Wie Anlage A für das Realymnasium mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Schwerpunkte:
    Maschinentechnik und Produktgestaltung.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Schwerpunkte:
    Maschinentechnik und Produktgestaltung.

Maschinentechnik:

Bau von Arbeits- und Energiemaschinen nach Werkzeichnung.

Produktgestaltung:

Bau eines Musikinstruments.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung auf der Oberstufe soll die Designpädagogik durchgehendes Unterrichtsprinzip sein.

LEIBESÜBUNGEN

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

2. OBERSTUFE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung/Bildnerische Erziehung und Leibesübungen. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFSKUNDE

Didaktische Grundsätze:

Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.

MATHEMATIK

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.

PHYSIK

Didaktische Grundsätze:

Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.

b) Wahlpflichtgegenstände

  1. Sub-Litera, a, a
    zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch,

Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,

Kroatisch)

Lehrstoff:

Nach dem 2. Lernjahr (9. Klasse):

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2

  1. Sub-Litera, b, b
    zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von

Pflichtgegenständen

Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde ist nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.

  1. Litera c
    Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung

aa) Elektronik

ELEKTRONIK

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Werkstättenunterricht folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen verständnisvoll lesen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden können
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen können
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen können
  • Strichaufzählung
    elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen können
  • Strichaufzählung
    Leiterplatten entwerfen, herstellen, bestücken, zusammenbauen, prüfen und instand setzen können
  • Strichaufzählung
    Messanlagen, Steueranlagen, Regelanlagen und Signalanlagen zusammenbauen, verdrahten, prüfen und instand setzen können
  • Strichaufzählung
    Computer und elektrische Prozessleitsysteme für Geräte, Maschinen und Anlagen programmieren, prüfen, in Betrieb nehmen und warten können
  • Strichaufzählung
    elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können Fehler, Mängel und Störungen an elektronischen Bauteilen, Baugruppen, Geräten und Prozessleitsystemen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen können
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen können
  • Strichaufzählung
    technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren und andere Personen wie zb Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung von elektronischen Baugruppen, Geräten und Prozessleitsystemen beraten können

Didaktische Grundsätze:

Die Anwendbarkeit in der Praxis ist das wichtigste Kriterium für die Unterrichtsgestaltung. Die Schülerinnen und Schüler sind zu Qualitätsbewusstsein zu führen, wobei auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten besonderes Augenmerk zu legen ist. Neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten. Die für Fachkräfte erforderlichen Schlüsselqualifikationen sind daher durch entsprechende Kompetenzen zu unterstützen:

  • Strichaufzählung
    Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit (Sozialkompetenz)
  • Strichaufzählung
    Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit (Selbstkompetenz)
  • Strichaufzählung
    Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit in der Fremdsprache Englisch (Methodenkompetenz)
  • Strichaufzählung
    selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien (Lernkompetenz)
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien neue Bauteile und Technologien kennen lernen (Recherchenkompetenz)

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
    • Strichaufzählung
      grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung wie Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Nieten, Richten, Biegen, Löten, Schweißen, Kleben, maschinelles Gewindeschneiden, einfaches Drehen und Fräsen
    • Strichaufzählung
      Zurichten, Anschließen und Verlegen von Leitungen
    • Strichaufzählung
      Herstellen von elektrischen Verbindungen
    • Strichaufzählung
      Handhaben von Mess- und Prüfgeräten
    • Strichaufzählung
      Anfertigung einfacher Baugruppen
    • Strichaufzählung
      Einsatz von CAD und CAM Systemen
    • Strichaufzählung
      Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik
    • Strichaufzählung
      Anfertigen von Mess- und Übernahmeprotokollen
    • Strichaufzählung
      Grundkenntnisse über Herstellung und Reparatur von Leiterplatten
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse über SMD Technik
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
    • Strichaufzählung
      Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards

  1. Ziffer 6
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      Grundkenntnisse der Projektarbeit
    • Strichaufzählung
      Anfertigung von Abschirmungen
    • Strichaufzählung
      Anfertigung von Prüfeinrichtungen
    • Strichaufzählung
      Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen
    • Strichaufzählung
      Anfertigen, Lesen und Interpretieren von Montage-, Fertigungs-, Schalt-, Anschluss- und Stromlaufplänen sowie Schaltzeitdiagrammen
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse der Bauelemente in Analog- und Digitaltechnik
    • Strichaufzählung
      Zusammenbauen, Justieren und Reparieren von elektromechanischen Bauelementen
    • Strichaufzählung
      Herstellen, Inbetriebnahme und Reparatur analoger und digitaler Schaltungen
    • Strichaufzählung
      technische Kenntnis und Handhabung von PCs
    • Strichaufzählung
      Grundkenntnisse über SPS
    • Strichaufzählung
      Interpretation von Schaltungs- und Bauteilapplikationen
    • Strichaufzählung
      Anwendung von Simulationen im Analog- und Digitalbereich
    • Strichaufzählung
      Messungen mit dem Oszilloskop
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Mikrokontrollerprogrammierung
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards

  1. Ziffer 7
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      Anwendungen von Abschirmungen und EMV Messungen
    • Strichaufzählung
      Anfertigen von Prüfeinrichtungen
    • Strichaufzählung
      Leistungsmesstechnik
    • Strichaufzählung
      Anfertigen, Inbetriebnahme und Reparatur von analogen und digitalen Schaltungen mit komplexen Halbleiterbauelementen
    • Strichaufzählung
      Projektarbeiten mit Mikrokontrollern
    • Strichaufzählung
      systematisches Aufsuchen von Störungen an elektrischen und elektromechanischen Geräten
    • Strichaufzählung
      Anwendung der elektrischen Messtechnik, Steuerungstechnik und Regeltechnik
    • Strichaufzählung
      Anwendung von Sensoren und Aktoren
    • Strichaufzählung
      EMV und ESV Messungen
    • Strichaufzählung
      Sicherheitsmessungen an elektrischen Anlagen
    • Strichaufzählung
      Programmierung von SPS und Regelanlagen
    • Strichaufzählung
      Programmieren von Kontrollern in strukturierter Sprache
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards

  1. Ziffer 8
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      einfache Schaltungsentwicklung
    • Strichaufzählung
      Testaufbau für die Hausarbeit im Technikerprojekt
    • Strichaufzählung
      strukturiertes Programmieren von SPS, Regelanlagen und Kontrollerschaltungen
    • Strichaufzählung
      Arbeitsvorbereitung für das Technikerprojekt
    • Strichaufzählung
      Fertigung des Technikerprojektes nach der Hausarbeit
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Werkstättenunterricht folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen können
  • Strichaufzählung
    die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können insbesondere die Vorschriften bezüglich Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Bauelemente kennen, die dazu notwendigen Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigsten Datenblätter auch in englischer Sprache lesen können
  • Strichaufzählung
    die dazu notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Nachrichtentechnik sicher beherrschen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen
  • Strichaufzählung
    die dazu notwendigen Hilfsmittel der Informationstechnologie einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Steuerungs- und Regelaufgaben mit den dazu nötigen Sensoren und Aktoren mit elektronischen Mitteln lösen können
  • Strichaufzählung
    die Gesetze der Digitaltechnik, Mikrokontrollertechnik und PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen können
  • Strichaufzählung
    Normen und Protokolle der wichtigsten Schnittstellen kennen und solche Vorschriften aus diversen Recherchenquellen selbstständig finden können
  • Strichaufzählung
    einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik verwirklichen können

Didaktische Grundsätze:

Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Mittels Fachrechenübungen und Computersimulationen von diversen Schaltungen ist ein Praxisbezug herzustellen. Besonderes Augenmerk ist auf den Stand der Technik in der Elektronik zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind daher anzuhalten, sich durch eigene Recherchen mit Hilfe der Informationstechnologie einen guten Überblick zu verschaffen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dazu haben die Schülerinnen und Schüler pro Semester mindestens über ein Thema ein Referat auszuarbeiten.

Bei der Umsetzung der Lehrziele muss auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden. Weiters ist eigenständiges Lernen mittels moderner Technologien (e-Learning) zu fördern.

In der 5. bis 8. Klasse sind vier Schularbeiten (je Semester zwei zweistündige Schularbeiten) durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Gleichstromtechnik
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Wechselstromtechnik
    • Strichaufzählung
      Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle
    • Strichaufzählung
      passive Bauelemente in der Elektronik
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der EMV und ESV
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Digitaltechnik
    • Strichaufzählung
      Logikfamilien

  1. Ziffer 6
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      physikalische Grundlagen der Halbleiter
    • Strichaufzählung
      Halbleiterbauelemente und deren Einsatz
    • Strichaufzählung
      Übertragungsparameter diverser Schaltungen und Leitungen
    • Strichaufzählung
      CE-Zeichen, Qualitätsmanagement
    • Strichaufzählung
      Grundschaltungen von Operationsverstärkern und deren Anwendung
    • Strichaufzählung
      Grundlagen Mikrokontroller
    • Strichaufzählung
      Schaltungsanalyse

  1. Ziffer 7
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      Steuerungs- und Regelungstechnik mit Sensoren und Aktoren
    • Strichaufzählung
      Schnittstellentechnik
    • Strichaufzählung
      PC Hardware und Konfiguration
    • Strichaufzählung
      Netzwerktechnik
    • Strichaufzählung
      BUS-Systeme
    • Strichaufzählung
      OSI 7 Schichtmodell
    • Strichaufzählung
      DA und AD Wandler
    • Strichaufzählung
      Schaltungen mit Mikrokontroller in Schaltungstechnik

  1. Ziffer 8
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      Mehrfachausnützung von Leitungen und Kanälen
    • Strichaufzählung
      Netzwerktechnik
    • Strichaufzählung
      Protokolle, Betriebssysteme
    • Strichaufzählung
      Auffrischung der Grundlagen aus dem Stoff der 5. und 6. Klasse
    • Strichaufzählung
      Auffrischung des Stoffes aus der 7. Klasse

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist die normgerechte Erstellung einfacher technischer Zeichnungen mit einem CAD Programm. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Möglichkeiten der mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen kennen lernen. Sie sollen bei der Konstruktion auf die Materialeigenschaften in Bezug auf Festigkeit, Leitwert und elektrische bzw. magnetische Schirmwirkung eingehen können.

Didaktische Grundsätze:

Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der Praxis sowie die vorhandene Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler selbstständig lernen auch mit anderen CAD-Programmen umzugehen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen mit Hilfe von normierten Materialeigenschaften auch zukünftige neue Materialien für elektronische Geräte einsetzen und entsprechende Bearbeitungsmöglichkeiten veranlassen zu können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig die Lehrinhalte dem Stand der Technik anzupassen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    • Strichaufzählung
      Einführung 3D-CAD
    • Strichaufzählung
      Materialeigenschaften für den Einsatz in elektronischen Geräten
    • Strichaufzählung
      mechanische Bearbeitungsmöglichkeiten

bb) MECHATRONIK

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Werkstättenunterricht hat folgende Ziele:

  • Strichaufzählung
    Herstellen facheinschlägiger Werkstücke
  • Strichaufzählung
    fachgerechte und fürsorgliche Handhabung der Maschinen und Werkzeuge
  • Strichaufzählung
    fachgerechter und ökonomischer Einsatz der Werk- und Hilfsstoffe
  • Strichaufzählung
    richtige Wahl der geeigneten Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Fachsprache
  • Strichaufzählung
    Beachtung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Ordnung am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Erstellen von Arbeitsplänen und eines wöchentlichen Werkberichtes
  • Strichaufzählung
    Einhaltung vorgegebener Toleranzen
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Strichaufzählung
    erforderliche Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik, insbesondere der analogen und digitalen Steuerungstechnik
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über mechatronische Systeme
  • Strichaufzählung
    praktische Übungen zur Festigung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrerinnen und Lehrer haben folgende fachdidaktischen

Anliegen und Erfordernisse zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
  • Strichaufzählung
    Förderung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Verringerung der Anweisungen
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Werkstätten- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Praxisbezug ist durch vorrangige Herstellung nutzbarer und funktioneller Werkstücke herzustellen
  • Strichaufzählung
    Koordination mit dem Konstruktionslehre-Unterricht zur Mitgestaltung der herzustellenden Werkstücke
  • Strichaufzählung
    die Schülerinnen und Schüler haben einen wöchentlichen Werkbericht zu erstellen
  • Strichaufzählung
    Hinführung der Schülerinnen und Schüler auf eine praktische Klausurarbeit (Gesellenstück) zwischen 60 und 80 Stunden am Ende der 8. Klasse
  • Strichaufzählung
    in Teilbereichen ist blockweiser Unterricht durchzuführen
  • Strichaufzählung
    Einzel- und Gruppenarbeiten zur Förderung selbstständigen Arbeitens, sozialen Verhaltens und gruppendynamischer Prozesse sind in den Unterricht einzubauen
  • Strichaufzählung
    die Schülerinnen und Schüler sind zum Anfertigen von Prüfprotokollen und Laborberichten anzuhalten
  • Strichaufzählung
    praxisnahe und zeitgemäße Aufgabenstellungen sind entsprechend den fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen unter Verwendung moderner Unterrichtsmittel zur Erarbeitung und anschaulichen Darstellung von Zusammenhängen anzuwenden

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Mechanischer Teil
    • Strichaufzählung
      Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften
    • Strichaufzählung
      Ordnung am Arbeitsplatz
    • Strichaufzählung
      Messen und Feilen
    • Strichaufzählung
      Anreißen, Körnen, Zentrieren, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden
    • Strichaufzählung
      Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken
    • Strichaufzählung
      Schmieden
    • Strichaufzählung
      einfache Dreh- und Fräsarbeiten
    • Strichaufzählung
      Stoßen
    • Strichaufzählung
      einfache Schleifarbeiten

Elektronischer Teil

  • Strichaufzählung
    Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Ordnung am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Schaltzeichen
  • Strichaufzählung
    Löten
  • Strichaufzählung
    Benennen, Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen

  1. Ziffer 6
    Klasse:
    Mechanischer Teil
  • Strichaufzählung
    einfaches Härten, Härteprüfung
  • Strichaufzählung
    Lötarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
  • Strichaufzählung
    Elektroschweißen:
  • Strichaufzählung
    Bedienung und Durchführung gängiger Schweißtechnologien
  • Strichaufzählung
    Ausführung verschiedener Schweißtechniken
  • Strichaufzählung
    Herstellen gängiger Nahtarten
  • Strichaufzählung
    Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE - Metallen
  • Strichaufzählung
    Autogenschweißen:
  • Strichaufzählung
    Einhalten der Sicherheitsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Anwenden verschiedener Schweißtechniken und Nahtarten
  • Strichaufzählung
    Brennschneiden von Hand und mittels Brennschneidgeräten
  • Strichaufzählung
    Plasmaschneiden
  • Strichaufzählung
    fachgerechte Verwendung und Handhabung des Winkelschleifers
  • Strichaufzählung
    Kleben von Metallen
  • Strichaufzählung
    Handhabung von Präzisionsmessgeräten
  • Strichaufzählung
    Dreharbeiten: Abstechen, Rändeln, Schneiden einfacher metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel- und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen einfacher Drehmeißel
  • Strichaufzählung
    Planschleifarbeiten
  • Strichaufzählung
    händische und maschinelle Herstellung von Zug- und Druckfedern
  • Strichaufzählung
    Kunststoffbearbeitung
  • Strichaufzählung
    Wärmebehandlung von Stahl
  • Strichaufzählung
    Stahlbau: Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten

  1. Ziffer 7
    Klasse:
    Mechanischer Teil
  • Strichaufzählung
    Drehen:
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Supportschleifer, Plan- und Aufspannscheibe
  • Strichaufzählung
    Drehen genauer Passungen
  • Strichaufzählung
    Stoßen von Passfedernabennuten
  • Strichaufzählung
    Fein- und Außermittigdrehen
  • Strichaufzählung
    ein- und mehrgängige bzw. rechts- und linksgängige metrische und zöllige Gewinde drehen
  • Strichaufzählung
    Fräsen:
  • Strichaufzählung
    Teilarbeiten
  • Strichaufzählung
    Stoßarbeiten
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Zentrikator und Ausdrehapparat
  • Strichaufzählung
    Fräsarbeiten mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn
  • Strichaufzählung
    CNC - Technik:
  • Strichaufzählung
    Maschinenbedienung
  • Strichaufzählung
    Vermessen von Werkzeug und Werkstück
  • Strichaufzählung
    Betriebsarten
  • Strichaufzählung
    Programmierung einfacher Drehteile und 2 D - Frästeile
  • Strichaufzählung
    Herstellen einfacher Schnittwerkzeuge
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserinstallation
  • Strichaufzählung
    Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad

Automatisierung

  • Strichaufzählung
    Steuer- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von pneumatischen, hydraulischen und elektrohydraulischen Steuerungen
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Simulation pneumatischer, elektropneumatischer und SPS - Steuerungen

Elektronischer Teil

  • Strichaufzählung
    Ansteuerung elektromechanischer Bauelemente
  • Strichaufzählung
    Ansteuerung pneumatischer und hydraulischer Bauelemente
  • Strichaufzählung
    Sensorik und Aktorik
  • Strichaufzählung
    SPS Programmierung
  • Strichaufzählung
    Mikrokontrollertechnik, Programmieren von Mikrokontrollern
  • Strichaufzählung
    PC Schnittstellen, Ansteuerung elektrischer und elektromechanischer Baugruppen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Steuer- und Regelkreisen

  1. Ziffer 8
    Klasse:
    Mechanischer Teil
  • Strichaufzählung
    Perfektion der Arbeitstechniken an konventionellen und CNC - gesteuerten Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    CNC - Technik: Herstellen komplexer mehrachsiger Werkstücke
  • Strichaufzählung
    Wartung und Instandhaltung von Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Montage und Inbetriebnahme einfacher selbstgefertigter Maschinen, Geräte und Werkzeuge
  • Strichaufzählung
    am Ende der 8. Klasse: zweiwöchige praktische Klausur - Herstellung des Werkstückes des Technikerprojektes

Automatisierung

  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen; analoge und digitale Steuerungstechnik
  • Strichaufzählung
    Messtechnik: angewandte Labor - Messtechnik
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitung: PC - unterstützte Auftragsbearbeitung, Voru. Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens

Elektronischer Teil

  • Strichaufzählung
    Übungen an Maschinen und Geräten
  • Strichaufzählung
    am Ende der 8. Klasse: zweiwöchige praktische Klausur - Herstellung eines komplexen Werkstückes (Technikerprojekt)

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.

Sie sollen sich das für den Beruf der Mechatronikerin bzw. des Mechatronikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von mechatronischen Anlagen und Maschinen aneignen.

Sie sollen Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie, erwerben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen aufbauendes Grundlagenwissen in den Grundbeziehungen der einzelnen Teilbereiche an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    in Teilbereichen ist blockweiser Unterricht durchzuführen
  • Strichaufzählung
    globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden ist durch Projektarbeiten zu fördern
  • Strichaufzählung
    die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände ist herzustellen
  • Strichaufzählung
    die Darlegung der Anwendbarkeit durch Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben
  • Strichaufzählung
    fachspezifische, mathematische Grundlagen sind an ausgewählten Unterrichtsbeispielen anzuwenden

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Mechanischer Teil
    • Strichaufzählung
      Messtechnik
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Längen- und Winkelmessung
    • Strichaufzählung
      Toleranzsysteme
    • Strichaufzählung
      Fertigungstechnik
    • Strichaufzählung
      maschinelle spanabhebende Bearbeitung: Bohren, Reiben, Gewindeschneiden, Fräsen, Stoßen, Drehen
    • Strichaufzählung
      händische spanabhebende Bearbeitung: Feilen, Anreißen, Körnen, Nieten
    • Strichaufzählung
      Schneidwerkstoffe
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der händischen spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Löten
    • Strichaufzählung
      Maschinenelemente
    • Strichaufzählung
      Gewinde, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente, Stifte, Bolzen, Nieten
    • Strichaufzählung
      Werkstoffkunde
    • Strichaufzählung
      Herstellung, Verarbeitung und Normung von Stahl
    • Strichaufzählung
      Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen
    • Strichaufzählung
      Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen
    • Strichaufzählung
      Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen

Elektronischer Teil

  • Strichaufzählung
    elektronische Grundgrößen
  • Strichaufzählung
    Ladung, Spannung, elektrischer Strom, elektrischer Widerstand, Ohmsches Gesetz, Widerstand und Temperatur, Stromdichte, einfache passive Bauteile
  • Strichaufzählung
    Grundschaltungen
  • Strichaufzählung
    Reihenschaltung, Parallelschaltung, gemischte Schaltungen, Spannungsteiler, Messbereichserweiterung bei Spannungs- und Strommessern
  • Strichaufzählung
    Leistung, Arbeit, Wärme
  • Strichaufzählung
    elektrische Leistung, elektrische Arbeit, mechanische Leistung, Wirkungsgrad, Temperatur und Wärme
  • Strichaufzählung
    Spannungserzeuger
  • Strichaufzählung
    Arten der Spannungserzeugung, belasteter Spannungserzeuger, Anpassung, Schaltung von Spannungserzeugern
  • Strichaufzählung
    Wechselstromtechnik
  • Strichaufzählung
    Wechselspannung, Wechselstrom
  • Strichaufzählung
    Spannung und elektrisches Feld
  • Strichaufzählung
    Kondensator, Kondensator im Gleichstromkreis, Kondensator im Wechselstromkreis
  • Strichaufzählung
    Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Schaltalgebra, Grundschaltungen, Binärcode, BCD-Code

  1. Ziffer 6
    Klasse:
    Mechanischer Teil
  • Strichaufzählung
    Messtechnik
    • Strichaufzählung
      Fein- u. Oberflächenmesstechnik

allgemeine Prüfverfahren

  • Strichaufzählung
    Fertigungstechnik
    • Strichaufzählung
      Schweißen: Autogen-, MIG/MAG-, WIG- und Elektrodenschweißen, Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden
    • Strichaufzählung
      Kleben, Stoßen, Schleifen, Feinstbearbeitung
  • Strichaufzählung
    Maschinenelemente
    • Strichaufzählung
      Arten, Berechnung und Herstellung von Stahlfedern
    • Strichaufzählung
      Elemente des Wellenstranges
    • Strichaufzählung
      Gleit- und Wälzlager, Dichtungen
    • Strichaufzählung
      Zahnräder und Zahnradgetriebe
    • Strichaufzählung
      Ketten, Kettenräder und Kettentriebe
    • Strichaufzählung
      Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe
    • Strichaufzählung
      Seile und Zubehör
  • Strichaufzählung
    Werkstoffkunde
    • Strichaufzählung
      Korrosionsschutz, Wärme- u. Oberflächenbehandlung von Stahl und NE - Metallen
    • Strichaufzählung
      Kunststoffe und deren Verarbeitung
  • Strichaufzählung
    Mechanik und Festigkeitslehre
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Mechanik
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Reibungswärme
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik
  • Strichaufzählung
    Messtechnik
    • Strichaufzählung
      pneumatische und elektrische Messgeräte
    • Strichaufzählung
      Sinuslineal

Elektronischer Teil

  • Strichaufzählung
    Bauteile
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse aller aktiven Bauteile
    • Strichaufzählung
      Sensorik und Aktorik
  • Strichaufzählung
    Schaltungstechnik
    • Strichaufzählung
      Analysieren von einfachen analogen und digitalen Schaltungen

  1. Ziffer 7
    Klasse:
    Mechanischer Teil
  • Strichaufzählung
    Fertigungstechnik
    • Strichaufzählung
      CNC - Technik: Maschinen, Bedienung, Programmiertechnik
    • Strichaufzählung
      Werkzeug- und Vorrichtungsbau - Grundlagen
    • Strichaufzählung
      Installationstechnik - Grundlagen
    • Strichaufzählung
      Stahlbau - Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Maschinenelemente
    • Strichaufzählung
      Kupplungen - Konstruktionsprinzipien, Berechnungsgrundlagen
    • Strichaufzählung
      Wälzführungen
    • Strichaufzählung
      Sondergetriebe
    • Strichaufzählung
      Mechanik und Festigkeitslehre
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Festigkeitslehre
    • Strichaufzählung
      Zug, Druck, Biegung, Torsion, Abscherung

  1. Ziffer 8
    Klasse:
    Mechanischer Teil
  • Strichaufzählung
    Fertigungstechnik
    • Strichaufzählung
      Fertigungssteuerungssysteme
    • Strichaufzählung
      Gestaltungsrichtlinien von Serien und Massenprodukten, von wartungs-, montage- und bedienungsfreundlichen Produkten sowie von optisch hochwertigen und lebensdaueroptimierten Produkten
  • Strichaufzählung
    Wiederholung des gesamten Stoffgebietes und Vorbereitung zur Klausur

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist der Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD - Systemen bereits ab der 5. Klasse.

Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen und systematischer Darstellung sind an die Schülerinnen und Schüler zu richten
  • Strichaufzählung
    praxisübliche Unterlagen und Behelfe sowie CAD - Systeme sind zu verwenden
  • Strichaufzählung
    in der 5. bis 7. Klasse sind vier Schularbeiten (je Semester zwei zweistündige Schularbeiten) durchzuführen; in der 8. Klasse ist ein Technikerprojekt im Zeitausmaß von maximal 80 Stunden durchzuführen

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    Klasse:
    Mechanischer Teil
    • Strichaufzählung
      Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe
    • Strichaufzählung
      Normalansicht und axonometrische Darstellungsarten
    • Strichaufzählung
      Skizzieren von Modellen
    • Strichaufzählung
      Schnittdarstellungen
    • Strichaufzählung
      vereinfachte bzw. sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubverbindungen
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken
    • Strichaufzählung
      Toleranzsysteme und ihre Anwendung
    • Strichaufzählung
      Oberflächenangaben
    • Strichaufzählung
      Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen
    • Strichaufzählung
      Zeichnen von gebogenen bzw. abgewinkelten Blechteilen
    • Strichaufzählung
      CAD - Technik
      • Strichaufzählung
        Systemaufbau und Systemhandhabung, Datensicherung
      • Strichaufzählung
        grundlegende Zeichnungsmethoden
      • Strichaufzählung
        Schraffieren und Bemaßen von Werkstücken
      • Strichaufzählung
        Zeichnungstext und Stückliste
      • Strichaufzählung
        Editieren von Zeichnungen und Texten
      • Strichaufzählung
        Handhabung von Ausgabegeräten

  1. Ziffer 6
    Klasse:
    Mechanischer Teil
    • Strichaufzählung
      Angaben zur Wärme- und Oberflächenbehandlung
    • Strichaufzählung
      Textangaben in Zeichnungen
    • Strichaufzählung
      Angaben von Form- und Lagetoleranzen
    • Strichaufzählung
      Tolerierung von Werkstücken
    • Strichaufzählung
      Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, Zahnräder- und Getrieben, Ketten, Kettenräder und -trieben, Riemen, Riemenscheiben und -trieben, Wälzlager, inklusive sinnbildlicher Darstellung, Gleitlagern, Seilrollen, Dichtungen
    • Strichaufzählung
      3 D - Zeichentechniken

  1. Ziffer 7
    Klasse:
    Mechanischer Teil
    • Strichaufzählung
      Darstellung und Bemaßung von CNC - Dreh- und Fräswerkstücken
    • Strichaufzählung
      Konstruktion einfacher
      • Strichaufzählung
        Schnitt- und Biegewerkzeuge
      • Strichaufzählung
        Schweiß- und Spannvorrichtungen
      • Strichaufzählung
        Kupplungen
    • Strichaufzählung
      isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen
    • Strichaufzählung
      Darstellung einfacher pneumatischer und elektrischer Schaltungen
    • Strichaufzählung
      CAD - Technik
      • Strichaufzählung
        komplexe Konstruktionsaufgaben
      • Strichaufzählung
        3 D - Zeichentechniken

  1. Ziffer 8
    Klasse:
    Mechanischer Teil
    • Strichaufzählung
      Grundlagen der Projektorganisation
    • Strichaufzählung
      Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik
    • Strichaufzählung
      fertigungsbezogene Konstruktionen
    • Strichaufzählung
      Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes
      • Strichaufzählung
        Auswahl des Werkstückes
      • Strichaufzählung
        Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste
      • Strichaufzählung
        Erstellen der Einzelteilzeichnungen

cc) TISCHLEREI

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Sie sollen die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen. Die Schüler sollen facheinschlägige Erzeugnisse herstellen können. Auch alte Handwerkstechniken aus den verschiedenen Stilepochen sollen die Schüler kennenlernen. Sie sollen die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache beschreiben und erklären können sowie die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 5
    K l a s s e (11 Wochenstunden):

Kenntnisse und Anwendung der Sicherheitsvorschriften. Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte. Führung eines Werkstattberichtsheftes. Grundkenntnisse in der Auswahl und Lagerung der Werk- und Hilfsstoffe. Anfertigung der entsprechenden Zeichnung nach ÖNORM und Brettaufriß. Holzliste oder Stückliste anfertigen. Herstellung von Holzverbindungen anhand von vorgegebenen Werkstücken (Truhe; Schlitzrahmen, Falzrahmen, Nutrahmen usw.), wobei hauptsächlich kleinere Massivholzmöbel in Frage kommen. Einfache Oberflächenbehandlung (beizen, wachsen, lackieren usw.).

  1. Ziffer 6
    K l a s s e (11 Wochenstunden):

Anfertigung von einfachen Einrichtungsgegenständen:

Betten, Tische, Bänke, Küchenmöbel usw. Möbel einfacher Art aus Massivholz, einfache Fenster und Türen. Anfertigung von Brettaufrissen. Schärfen aller in der Werkstätte anfallenden Werkzeuge, Schärf- und Wartungsdienst. Anfertigung von Einlagebrettern (Kreissäge), einschneiden. Klotz (Bandsäge) usw. Oberflächenbehandlung mit verschiedenen Beizen und Lacken.

  1. Ziffer 7
    K l a s s e (15 Wochenstunden):

Anfertigung von furnierten Einrichtungsgegenständen, zB Internatskästen, Anrichten, Schreibtische, Kommoden usw. Küchenmöbel in Kunststoffplatten. Tische schwieriger Bauart, Stühle. Verbundfenster, Türen, einfache Treppen. Zeichnen der Brettaufrisse. Rationelles und unfallfreies Arbeiten an den Maschinen.

Oberflächenbehandlung: die verschiedenen Beiztechniken (Wasser-, Spiritus-, Spritz-, Strukturund Positivbeizen). Schellack, Nitrolack, SH-Lack, DD-Lack usw.

  1. Ziffer 8
    K l a s s e (16 Wochenstunden):

Sicheres, selbständiges, unfallfreies Arbeiten an allen Maschinen. Beherrschung aller wesentlichen in der Tischlerei vorkommenden Arbeitstechniken. Entwurf- und Detailzeichnung, Brettaufriß. Alle Arten von Oberflächenbehandlung. Der Zeitfaktor soll bei allen Arbeiten berücksichtigt werden. Anfertigen des Lehrabschlußstückes (Gesellenstück).

Didaktische Grundsätze:

Einführung in die Handhabung der Werkzeuge und Ausführung verschiedener einfacher Konstruktionen in Verbindung mit der Konstruktionslehre und unter Einbindung des Lehrstoffes aus dem Unterrichtsgegenstand ,Fachkunde`. Die Arbeitsvorgänge und der konstruktive Aufbau der Werkstücke sollen im Werkstättenberichtsheft in exakter Fachsprache und in Verbindung von technischen Skizzen und Zeichnungen protokolliert werden. Einführung und Ausbildung des Schülers im Werkstättenriß (Brettriß). Besonderes Augenmerk ist in allen Unterrichtsstufen auf die Unterweisung in der Unfallverhütung zu legen. Besonders anzustreben ist, daß die Schüler in den fachtheoretischen Fächern (Konstruktionslehre, Fachkunde) den jeweiligen Auftrag für die Werkstätte mitentwickeln und anschließend selbst bauen können. In diesem Fall wird den Schülern besonders klar, wie wichtig das Zusammenwirken von Theorie und Praxis ist; andererseits aber auch, wie schwierig es ist, die richtigen Voraussetzungen zu erstellen, um Funktion, Form und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der Hand- und Gemeinschaftswerkzeuge, Maschinen und Betriebsmittel. Eigenschaften und Behandlung der facheinschlägigen Werkund Hilfsstoffe. Kenntnis der Halbfabrikate.

5. Klasse (2 Wochenstunden): Lehrstoff:

Einfache Handwerkzeuge, Kleinmaschinen und Geräte, Unfall- und Brandverhütung, Werkstättenräume. Vorkommen, Gewinnung und Eigenschaften des Holzes. Normungen im Holzhandel. Lagerung und Trocknung. Hilfsstoffe der Holzbearbeitung, zB Leime, Nägel, Schrauben usw.

6. Klasse (2 Wochenstunden):

Unfallverhütung und rationelles Arbeiten an den Maschinen. Alle Maschinen in der Reihenfolge des Arbeitsablaufes werden durchgenommen (zB Ablängesäge, Besäumsäge, Kreissäge, Abrichthobelmaschine usw.).

Pflege der Maschinen und Werkzeuge. Das Schärfen der Werkzeuge (Kreissäge und Bandsägeblatt, Streifenhobelmesser, Profilmesser usw.).

Antriebsarten, Kraftübertragung, Übersetzungen, Faktoren der Zerspannung;

Druckluftanlagen, Spritzanlagen, Absauganlagen, Montagetechnik, Trockenkammer.

7. Klasse:

Furniere, Plattenarten, Kunststoffe, Glas, Beschläge aller Art, Innenausbau, Treppen, Bauarbeiten. Oberflächenbehandlung.

8. Klasse:

Die Stilepochen von der Vorgeschichte bis zur Gegenwart, mit besonderem Bezug auf den Möbelbau in Konstruktion und Technik.

Wiederholung des Fachkundestoffes zur Vorbereitung auf die Lehrabschlußprüfung.

Didaktische Grundsätze:

Praktische Übungen ergänzen den theoretischen Unterricht. Querverbindungen zur Chemie sind zu beachten. Die Behandlung des Lehrstoffes wird ergänzt durch Anschauungsmaterial, Lichtbilder sowie Lehrausgänge und Exkursionen.

Im Stoffgebiet Kunstgeschichte soll die Entwicklung des Fachgebietes und seiner Techniken erörtert werden. Eine Abstimmung mit ,Geschichte und Sozialkunde' und ,Deutsch' ist sicherzustellen.

Gegen Ende der Ausbildung soll durch entsprechende Projektarbeiten das Überschauen von Gesamtproblemen und damit das Denken in größeren Zusammenhängen geübt werden.

Für das in der praktischen Klausurarbeit zu erstellende Werkstück (Gesellenstück) sind vom Schüler in Form einer Hausarbeit die erforderlichen Planungsarbeiten (normgerechte Werkzeichnungen, Funktionsberechnungen) am Beginn des 2. Semesters der 8. Klasse durchzuführen.

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Fähigkeit zur technisch richtigen, maßstab-, normgerechten und sauberen Ausführung von einfachen Skizzen und Werkzeichnungen über Einzelheiten von Arbeiten sowie von einfachen, ganzen Objekten des Gewerbes.

Befähigung, Zeichnungen sowie Pläne zu lesen, um danach zu arbeiten und die damit verbundenen Berechnungen anstellen zu können.

5. Klasse: Lehrstoff:

Linienordnung, Materialsymbole, Schnittordnung, Darstellen der Schnitte, Entwurfskizze, einfaches Möbelstück, Entwurfszeichnen, Verbindungen, Schrägriß-Schnitte, Bogenkonstruktionen, Profilkonstruktionen.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten, je eine im Semester.

6. Klasse:

Grundkonstruktionen (Möbelbauarten). Einfache Möbel- und Fensterarten, Türen, konstruktive Durchbildung von gegebenen Entwürfen. Platte als Konstruktionselement, Beschläge, umwandelbare Tische.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten, je eine im Semester.

7. Klasse:

Wohnungsplan, Ansichten von Räumen (Küche, Wohnraum), Zentralperspektive eines Raumes, Maßpunktperspektive an einem Einzelmöbel, schwierige Bauarbeiten, Treppenbau, Schaufensterportal.

Entwurf eines Einzelmöbels und dessen konstruktive Durchbildung.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten.

Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sind zuerst mit den Zeichengeräten, den Zeichenvorteilen, der Normung und den in der ÖNORM üblichen Beschriftungen vertraut zu machen.

Der Lehrstoff ist so aufzubauen, daß die Schüler die Grundbegriffe des Fachzeichnens weit genug beherrschen, um die Möglichkeit zur selbständigen zeichnerischen Weiterbildung auf fachtechnischem Gebiet nach Beendigung der Ausbildungszeit zu haben.

Ferner ist ihnen das Verständnis für die wichtigsten Konstruktionen zu vermitteln, indem durch Zeichnen und Lesen von Zeichnungen nach und nach die bei den Erzeugnissen vorkommenden Konstruktionen behandelt werden.

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2016

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40072862