Text
Anlage A/w
LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
--------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe *1) pflich-
Unter- tungs-
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. stufe gruppe
*1a)
--------------------------------------------------------------------
Religion ........... 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ............ 15-21 (I) *2)
Lebende
Fremdsprache:
Englisch ......... 12-18 (I) *2)
Latein ............. - - 7-11 (I)
Geschichte und
Sozialkunde ...... 5-10 (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde . 7-12 (III)
Mathematik ......... 13-18 (II) *2)
Geometrisches
Zeichnen ......... 2-3 (III)
Biologie und
Umweltkunde ...... 7-12 III
Chemie ............. 3-5 (III)
Physik ............. 5-9 (III)
Musikerziehung ..... 6-11 (IVa)
Bildnerische
Erziehung ........ 7-12 (IVa)
Technisches Werken ) 10 + 102a) IV
Textiles Werken .. ) - -
Leibesübungen ...... 13-19 (IVa)
--------------------------------------------------------------------
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung .. - 0-1 0-1 1-2 1-4 *3) III
sonstige ............ 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4
--------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 31-33 33-35 33-36 33-36 132-139
--------------------------------------------------------------------
*1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden abweichen.*1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden abweichen.
*1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.*1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrserziehung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
*2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.*2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.
*2a) In der 1. und 2. Klasse Technisches und Textiles Werken als alternativer Pflichtgegenstand mit zehn Wochenstunden, in der 3. und 4. Klasse nur Technisches Werken mit insgesamt zehn Wochenstunden.
*3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
*4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
____________________________________________________________________
Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Unter- verpflich-
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ......... 4 4 4 4 16 (I) *1)
Lebende
Fremdsprache:
Englisch ........ 4 4 3 3 14 (I) *1)
Latein .......... - - 5 4 9 (I)
Geschichte und
Sozialkunde .... 2 2 - 2 6 (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ........... 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik ...... 4 4 3 3 14 (II) *1)
Geometrisches
Zeichnen ........ - - - 2 2 (III)
Biologie und
Umweltkunde ..... 3 4 - - 7 III
Chemie .......... - - 3 - 3 (III)
Physik .......... - 1 2 2 5 (III)
Musikerziehung .. 2 2 2 1 7 (IVa)
Bildnerische
Erziehung ....... 2 2 2 2 8 (IVa)
Technisches )
Werken *2) .....) 4 6
Textiles ) 5 5
Werken *2) .....) - - 10+10 IV
Leibesübungen ... 4 4 3 3 13 (IVa)
Verbindliche
Übung
Berufs-
orientierung .... x *3) x *3) III *4)
____________________________________________________________________
Gesamtwochen-
stundenzahl ..... 34 35 35 35 139
---------------------------------------------------------------------
*1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.*1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.
*2) In der 1. und 2. Klasse als alternativer Pflichtgegenstand. *3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
*4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Oberstufe
____________________________________________________________________
a) Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände für ober- pflich-
die gymnasiale stufe tungs-
Ausbildung 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. gruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 2 10 (III)
Deutsch ......... 3 3 2 3 3 14 (I)
Lebende
Fremdsprache:
Englisch ........ 3 3 3 2 3 14 (I)
Latein .......... 4 4 3 - - 11 (I)
Geschichte und
Sozialkunde/
Politische
Bildung ......... - 2 2 - 3 7 III
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ........... 3 2 2 - - 7 (III)
Mathematik ...... 3 3 3 2 3 14 (II)
Biologie und
Umweltkunde ..... 2 2 2 - - 6 III
Chemie .......... - - - 2 2 4 (III)
Physik .......... - 2 2 - 3 7 (III)
Darstellende
Geometrie ....... - - - 1 3 4 (II)
Psychologie und
Philosophie ..... - - - 2 2 4 III
Informatik ...... 2 - - - - 2 II
Musikerziehung .)
Bildnerische ) - 2 *) 2 *) 2 *) 2 *) 8 (IVa)
Erziehung ......)
Leibesübungen ... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflichtgegen-
stände .......... 24 27 25 18 28 122
----------------------
____________________________________________________________________
b) Wahlpflicht-
gegenstände 8 8
Gesamtwochenstundenzahl a) + b) 130
*) Alternative Pflichtgegenstände
____________________________________________________________________
Lehrer-
Summe pflicht-
Wochenstunden Ober- tungs-
6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. stufe gruppe
b) Wahlpflichtgegenstände
_____________________________________________________________________
aa) Lebende
Fremd-
sprache .... - - 3 3 6 (I)
Informatik . (2) (2) (2) (2) 6 II
Musik-
erziehung/
Bild-
nerische
Erziehung .. (2) (2) (2) (2) 6 (IVa)
bb) (Anm: subb lit. bb) nicht darstellbar)
____________________________________________________________________
*1) Für die Reifeprüfung müssen die Wahlpflichtgegenstände über zwei
Jahre gewählt werden.
___________________________________________________________________
c) Pflicht- Wochenstunden Lehr-
gegenstände für verpflich-
die Handwerks- 5. 6. 7. 8. tungs-
ausbildung Klasse Klasse Klasse Klasse Summe gruppe
____________________________________________________________________
Werkstätte
Elektronik ...... 10 11 15 13 49 (Va)
Mechatronik ..... 10 10 15 14 49 (Va)
Tischlerei ...... 11 11 15 15 52 (Va)
Fachkunde
Elektronik ...... 5 4 3 3 15 I
Mechatronik ..... 4 3 2 1 10 I
Tischlerei ...... 2 2 1 1 6 I
Konstruktions-
lehre
Elektronik ...... 2 2 I
Mechatronik ..... 2 2 2 1 7 I
Tischlerei ...... 3 2 2 1 8 I
Betriebswirt-
schaftslehre .... 3 3 III
____________________________________________________________________
Summe 17/16/16 15/15/15 18/19/18 19/19/20 69
Freigegenstände
Wie Anlage A.
Unverbindliche Übungen
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A für das Gynmasium, mit folgenden Abweichungen:
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Unterstufe
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
LATEIN
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Lehrstoff:
Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
CHEMIE
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.
TECHNISCHES WERKEN/TEXTILES WERKEN
Lehrstoff:
Entsprechnd der hohen Wochenstundenzahl und der Aufgabe des Werkschulheims sind umfangreiche und realitätsbezogene Projekte durchzuführen.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung soll die Designpädagogik durchlaufendes Unterrichtsprinzip sein.
TECHNISCHES WERKEN
Wie Anlage A für das Realymnasium mit folgender Abweichung:
Lehrstoff:
Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
Maschinentechnik:
Bau von Arbeits- und Energiemaschinen nach Werkzeichnung.
Produktgestaltung:
Bau eines Musikinstruments.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung auf der Oberstufe soll die Designpädagogik durchgehendes Unterrichtsprinzip sein.
LEIBESÜBUNGEN
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
2. OBERSTUFE
a) Pflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung/Bildnerische Erziehung und Leibesübungen. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.
DEUTSCH
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFSKUNDE
Didaktische Grundsätze:
Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.
MATHEMATIK
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
PHYSIK
Didaktische Grundsätze:
Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.
b) Wahlpflichtgegenstände
zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe
Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch,
Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,
Kroatisch)
Lehrstoff:
Nach dem 2. Lernjahr (9. Klasse):
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2
zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von
Pflichtgegenständen
Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde ist nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.
Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung
aa) Elektronik
ELEKTRONIK
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Werkstättenunterricht folgende Ziele erreichen:
technische Unterlagen verständnisvoll lesen und anwenden können
Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden können
die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen können
die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen können
elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen können
Leiterplatten entwerfen, herstellen, bestücken, zusammenbauen, prüfen und instand setzen können
Messanlagen, Steueranlagen, Regelanlagen und Signalanlagen zusammenbauen, verdrahten, prüfen und instand setzen können
Computer und elektrische Prozessleitsysteme für Geräte, Maschinen und Anlagen programmieren, prüfen, in Betrieb nehmen und warten können
elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können Fehler, Mängel und Störungen an elektronischen Bauteilen, Baugruppen, Geräten und Prozessleitsystemen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen können
Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen können
technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren und andere Personen wie zb Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung von elektronischen Baugruppen, Geräten und Prozessleitsystemen beraten können
Didaktische Grundsätze:
Die Anwendbarkeit in der Praxis ist das wichtigste Kriterium für die Unterrichtsgestaltung. Die Schülerinnen und Schüler sind zu Qualitätsbewusstsein zu führen, wobei auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten besonderes Augenmerk zu legen ist. Neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten. Die für Fachkräfte erforderlichen Schlüsselqualifikationen sind daher durch entsprechende Kompetenzen zu unterstützen:
Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit (Sozialkompetenz)
Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit (Selbstkompetenz)
Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit in der Fremdsprache Englisch (Methodenkompetenz)
selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien (Lernkompetenz)
mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien neue Bauteile und Technologien kennen lernen (Recherchenkompetenz)
Lehrstoff:
Klasse:
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung wie Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Nieten, Richten, Biegen, Löten, Schweißen, Kleben, maschinelles Gewindeschneiden, einfaches Drehen und Fräsen
Zurichten, Anschließen und Verlegen von Leitungen
Herstellen von elektrischen Verbindungen
Handhaben von Mess- und Prüfgeräten
Anfertigung einfacher Baugruppen
Einsatz von CAD und CAM Systemen
Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik
Anfertigen von Mess- und Übernahmeprotokollen
Grundkenntnisse über Herstellung und Reparatur von Leiterplatten
Kenntnisse über SMD Technik
Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements
Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards
Klasse:
Grundkenntnisse der Projektarbeit
Anfertigung von Abschirmungen
Anfertigung von Prüfeinrichtungen
Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen
Anfertigen, Lesen und Interpretieren von Montage-, Fertigungs-, Schalt-, Anschluss- und Stromlaufplänen sowie Schaltzeitdiagrammen
Kenntnisse der Bauelemente in Analog- und Digitaltechnik
Zusammenbauen, Justieren und Reparieren von elektromechanischen Bauelementen
Herstellen, Inbetriebnahme und Reparatur analoger und digitaler Schaltungen
technische Kenntnis und Handhabung von PCs
Interpretation von Schaltungs- und Bauteilapplikationen
Anwendung von Simulationen im Analog- und Digitalbereich
Messungen mit dem Oszilloskop
Grundlagen der Mikrokontrollerprogrammierung
Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards
Klasse:
Anwendungen von Abschirmungen und EMV Messungen
Anfertigen von Prüfeinrichtungen
Anfertigen, Inbetriebnahme und Reparatur von analogen und digitalen Schaltungen mit komplexen Halbleiterbauelementen
Projektarbeiten mit Mikrokontrollern
systematisches Aufsuchen von Störungen an elektrischen und elektromechanischen Geräten
Anwendung der elektrischen Messtechnik, Steuerungstechnik und Regeltechnik
Anwendung von Sensoren und Aktoren
Sicherheitsmessungen an elektrischen Anlagen
Programmierung von SPS und Regelanlagen
Programmieren von Kontrollern in strukturierter Sprache
Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards
Klasse:
einfache Schaltungsentwicklung
Testaufbau für die Hausarbeit im Technikerprojekt
strukturiertes Programmieren von SPS, Regelanlagen und Kontrollerschaltungen
Arbeitsvorbereitung für das Technikerprojekt
Fertigung des Technikerprojektes nach der Hausarbeit
Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
Kenntnisse und Anwendung des Qualitätsmanagements
Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Werkstättenunterricht folgende Ziele erreichen:
die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen können
die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können insbesondere die Vorschriften bezüglich Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können
die gebräuchlichsten Bauelemente kennen, die dazu notwendigen Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigsten Datenblätter auch in englischer Sprache lesen können
die dazu notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können
die Grundlagen der Nachrichtentechnik sicher beherrschen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen
die dazu notwendigen Hilfsmittel der Informationstechnologie einsetzen können
Steuerungs- und Regelaufgaben mit den dazu nötigen Sensoren und Aktoren mit elektronischen Mitteln lösen können
die Gesetze der Digitaltechnik, Mikrokontrollertechnik und PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen können
Normen und Protokolle der wichtigsten Schnittstellen kennen und solche Vorschriften aus diversen Recherchenquellen selbstständig finden können
einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik verwirklichen können
Didaktische Grundsätze:
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Mittels Fachrechenübungen und Computersimulationen von diversen Schaltungen ist ein Praxisbezug herzustellen. Besonderes Augenmerk ist auf den Stand der Technik in der Elektronik zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind daher anzuhalten, sich durch eigene Recherchen mit Hilfe der Informationstechnologie einen guten Überblick zu verschaffen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dazu haben die Schülerinnen und Schüler pro Semester mindestens über ein Thema ein Referat auszuarbeiten.
Bei der Umsetzung der Lehrziele muss auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden. Weiters ist eigenständiges Lernen mittels moderner Technologien (e-Learning) zu fördern.
In der 5. bis 8. Klasse sind vier Schularbeiten (je Semester zwei zweistündige Schularbeiten) durchzuführen.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen der Gleichstromtechnik
Grundlagen der Wechselstromtechnik
Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle
passive Bauelemente in der Elektronik
Grundlagen der EMV und ESV
Grundlagen der Digitaltechnik
Klasse:
physikalische Grundlagen der Halbleiter
Halbleiterbauelemente und deren Einsatz
Übertragungsparameter diverser Schaltungen und Leitungen
CE-Zeichen, Qualitätsmanagement
Grundschaltungen von Operationsverstärkern und deren Anwendung
Grundlagen Mikrokontroller
Klasse:
Steuerungs- und Regelungstechnik mit Sensoren und Aktoren
PC Hardware und Konfiguration
Schaltungen mit Mikrokontroller in Schaltungstechnik
Klasse:
Mehrfachausnützung von Leitungen und Kanälen
Protokolle, Betriebssysteme
Auffrischung der Grundlagen aus dem Stoff der 5. und 6. Klasse
Auffrischung des Stoffes aus der 7. Klasse
KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist die normgerechte Erstellung einfacher technischer Zeichnungen mit einem CAD Programm. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Möglichkeiten der mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen kennen lernen. Sie sollen bei der Konstruktion auf die Materialeigenschaften in Bezug auf Festigkeit, Leitwert und elektrische bzw. magnetische Schirmwirkung eingehen können.
Didaktische Grundsätze:
Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der Praxis sowie die vorhandene Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler selbstständig lernen auch mit anderen CAD-Programmen umzugehen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen mit Hilfe von normierten Materialeigenschaften auch zukünftige neue Materialien für elektronische Geräte einsetzen und entsprechende Bearbeitungsmöglichkeiten veranlassen zu können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig die Lehrinhalte dem Stand der Technik anzupassen.
Lehrstoff:
Klasse:
Materialeigenschaften für den Einsatz in elektronischen Geräten
mechanische Bearbeitungsmöglichkeiten
bb) MECHATRONIK
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Werkstättenunterricht hat folgende Ziele:
Herstellen facheinschlägiger Werkstücke
fachgerechte und fürsorgliche Handhabung der Maschinen und Werkzeuge
fachgerechter und ökonomischer Einsatz der Werk- und Hilfsstoffe
richtige Wahl der geeigneten Bearbeitungsverfahren
Anwendung der Fachsprache
Beachtung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften
Erstellen von Arbeitsplänen und eines wöchentlichen Werkberichtes
Einhaltung vorgegebener Toleranzen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
erforderliche Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik, insbesondere der analogen und digitalen Steuerungstechnik
Kenntnisse über mechatronische Systeme
praktische Übungen zur Festigung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrerinnen und Lehrer haben folgende fachdidaktischen
Anliegen und Erfordernisse zu berücksichtigen:
allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
Förderung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Verringerung der Anweisungen
Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Werkstätten- und Arbeitsorganisation
Praxisbezug ist durch vorrangige Herstellung nutzbarer und funktioneller Werkstücke herzustellen
Koordination mit dem Konstruktionslehre-Unterricht zur Mitgestaltung der herzustellenden Werkstücke
die Schülerinnen und Schüler haben einen wöchentlichen Werkbericht zu erstellen
Hinführung der Schülerinnen und Schüler auf eine praktische Klausurarbeit (Gesellenstück) zwischen 60 und 80 Stunden am Ende der 8. Klasse
in Teilbereichen ist blockweiser Unterricht durchzuführen
Einzel- und Gruppenarbeiten zur Förderung selbstständigen Arbeitens, sozialen Verhaltens und gruppendynamischer Prozesse sind in den Unterricht einzubauen
die Schülerinnen und Schüler sind zum Anfertigen von Prüfprotokollen und Laborberichten anzuhalten
praxisnahe und zeitgemäße Aufgabenstellungen sind entsprechend den fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen unter Verwendung moderner Unterrichtsmittel zur Erarbeitung und anschaulichen Darstellung von Zusammenhängen anzuwenden
Lehrstoff:
Klasse:
Mechanischer Teil
Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften
Anreißen, Körnen, Zentrieren, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden
Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken
einfache Dreh- und Fräsarbeiten
Elektronischer Teil
Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften
Kennenlernen von Schaltzeichen
Benennen, Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen
einfaches Härten, Härteprüfung
Lötarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
Bedienung und Durchführung gängiger Schweißtechnologien
Ausführung verschiedener Schweißtechniken
Herstellen gängiger Nahtarten
Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE - Metallen
Einhalten der Sicherheitsvorschriften
Anwenden verschiedener Schweißtechniken und Nahtarten
Brennschneiden von Hand und mittels Brennschneidgeräten
fachgerechte Verwendung und Handhabung des Winkelschleifers
Handhabung von Präzisionsmessgeräten
Dreharbeiten: Abstechen, Rändeln, Schneiden einfacher metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel- und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen einfacher Drehmeißel
händische und maschinelle Herstellung von Zug- und Druckfedern
Wärmebehandlung von Stahl
Stahlbau: Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten
Arbeiten mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Supportschleifer, Plan- und Aufspannscheibe
Stoßen von Passfedernabennuten
Fein- und Außermittigdrehen
ein- und mehrgängige bzw. rechts- und linksgängige metrische und zöllige Gewinde drehen
Arbeiten mit Zentrikator und Ausdrehapparat
Fräsarbeiten mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn
Vermessen von Werkzeug und Werkstück
Programmierung einfacher Drehteile und 2 D - Frästeile
Herstellen einfacher Schnittwerkzeuge
Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserinstallation
Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
Automatisierung
Aufbau und Funktion von pneumatischen, hydraulischen und elektrohydraulischen Steuerungen
Aufbau und Simulation pneumatischer, elektropneumatischer und SPS - Steuerungen
Elektronischer Teil
Ansteuerung elektromechanischer Bauelemente
Ansteuerung pneumatischer und hydraulischer Bauelemente
Mikrokontrollertechnik, Programmieren von Mikrokontrollern
PC Schnittstellen, Ansteuerung elektrischer und elektromechanischer Baugruppen
Kennenlernen von Steuer- und Regelkreisen
Perfektion der Arbeitstechniken an konventionellen und CNC - gesteuerten Werkzeugmaschinen
CNC - Technik: Herstellen komplexer mehrachsiger Werkstücke
Wartung und Instandhaltung von Werkzeugmaschinen
Montage und Inbetriebnahme einfacher selbstgefertigter Maschinen, Geräte und Werkzeuge
am Ende der 8. Klasse: zweiwöchige praktische Klausur - Herstellung des Werkstückes des Technikerprojektes
Automatisierung
Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen; analoge und digitale Steuerungstechnik
Messtechnik: angewandte Labor - Messtechnik
Arbeitsvorbereitung: PC - unterstützte Auftragsbearbeitung, Voru. Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens
Elektronischer Teil
Übungen an Maschinen und Geräten
am Ende der 8. Klasse: zweiwöchige praktische Klausur - Herstellung eines komplexen Werkstückes (Technikerprojekt)
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
Sie sollen sich das für den Beruf der Mechatronikerin bzw. des Mechatronikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von mechatronischen Anlagen und Maschinen aneignen.
Sie sollen Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie, erwerben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen aufbauendes Grundlagenwissen in den Grundbeziehungen der einzelnen Teilbereiche an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
Didaktische Grundsätze:
in Teilbereichen ist blockweiser Unterricht durchzuführen
globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden ist durch Projektarbeiten zu fördern
die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände ist herzustellen
die Darlegung der Anwendbarkeit durch Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben
fachspezifische, mathematische Grundlagen sind an ausgewählten Unterrichtsbeispielen anzuwenden
Lehrstoff:
Klasse:
Mechanischer Teil
Grundlagen der Längen- und Winkelmessung
maschinelle spanabhebende Bearbeitung: Bohren, Reiben, Gewindeschneiden, Fräsen, Stoßen, Drehen
händische spanabhebende Bearbeitung: Feilen, Anreißen, Körnen, Nieten
Grundlagen der händischen spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Löten
Gewinde, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente, Stifte, Bolzen, Nieten
Herstellung, Verarbeitung und Normung von Stahl
Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen
Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen
Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen
Elektronischer Teil
elektronische Grundgrößen
Ladung, Spannung, elektrischer Strom, elektrischer Widerstand, Ohmsches Gesetz, Widerstand und Temperatur, Stromdichte, einfache passive Bauteile
Reihenschaltung, Parallelschaltung, gemischte Schaltungen, Spannungsteiler, Messbereichserweiterung bei Spannungs- und Strommessern
elektrische Leistung, elektrische Arbeit, mechanische Leistung, Wirkungsgrad, Temperatur und Wärme
Arten der Spannungserzeugung, belasteter Spannungserzeuger, Anpassung, Schaltung von Spannungserzeugern
Wechselspannung, Wechselstrom
Spannung und elektrisches Feld
Kondensator, Kondensator im Gleichstromkreis, Kondensator im Wechselstromkreis
Grundlagen der Schaltalgebra, Grundschaltungen, Binärcode, BCD-Code
Messtechnik
Fein- u. Oberflächenmesstechnik
allgemeine Prüfverfahren
Fertigungstechnik
Schweißen: Autogen-, MIG/MAG-, WIG- und Elektrodenschweißen, Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden
Kleben, Stoßen, Schleifen, Feinstbearbeitung
Maschinenelemente
Arten, Berechnung und Herstellung von Stahlfedern
Elemente des Wellenstranges
Gleit- und Wälzlager, Dichtungen
Zahnräder und Zahnradgetriebe
Ketten, Kettenräder und Kettentriebe
Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe
Werkstoffkunde
Korrosionsschutz, Wärme- u. Oberflächenbehandlung von Stahl und NE - Metallen
Kunststoffe und deren Verarbeitung
Mechanik und Festigkeitslehre
Grundlagen der Reibungswärme
Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik
Messtechnik
pneumatische und elektrische Messgeräte
Elektronischer Teil
Bauteile
Kenntnisse aller aktiven Bauteile
Schaltungstechnik
Analysieren von einfachen analogen und digitalen Schaltungen
Fertigungstechnik
CNC - Technik: Maschinen, Bedienung, Programmiertechnik
Werkzeug- und Vorrichtungsbau - Grundlagen
Installationstechnik - Grundlagen
Maschinenelemente
Kupplungen - Konstruktionsprinzipien, Berechnungsgrundlagen
Mechanik und Festigkeitslehre
Grundlagen der Festigkeitslehre
Zug, Druck, Biegung, Torsion, Abscherung
Fertigungstechnik
Fertigungssteuerungssysteme
Gestaltungsrichtlinien von Serien und Massenprodukten, von wartungs-, montage- und bedienungsfreundlichen Produkten sowie von optisch hochwertigen und lebensdaueroptimierten Produkten
Wiederholung des gesamten Stoffgebietes und Vorbereitung zur Klausur
KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist der Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD - Systemen bereits ab der 5. Klasse.
Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen können.
Didaktische Grundsätze:
projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen und systematischer Darstellung sind an die Schülerinnen und Schüler zu richten
praxisübliche Unterlagen und Behelfe sowie CAD - Systeme sind zu verwenden
in der 5. bis 7. Klasse sind vier Schularbeiten (je Semester zwei zweistündige Schularbeiten) durchzuführen; in der 8. Klasse ist ein Technikerprojekt im Zeitausmaß von maximal 80 Stunden durchzuführen
Lehrstoff:
Klasse:
Mechanischer Teil
Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe
Normalansicht und axonometrische Darstellungsarten
vereinfachte bzw. sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubverbindungen
Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken
Toleranzsysteme und ihre Anwendung
Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen
Zeichnen von gebogenen bzw. abgewinkelten Blechteilen
CAD - Technik
Systemaufbau und Systemhandhabung, Datensicherung
grundlegende Zeichnungsmethoden
Schraffieren und Bemaßen von Werkstücken
Zeichnungstext und Stückliste
Editieren von Zeichnungen und Texten
Handhabung von Ausgabegeräten
Klasse:
Mechanischer Teil
Angaben zur Wärme- und Oberflächenbehandlung
Textangaben in Zeichnungen
Angaben von Form- und Lagetoleranzen
Tolerierung von Werkstücken
Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, Zahnräder- und Getrieben, Ketten, Kettenräder und -trieben, Riemen, Riemenscheiben und -trieben, Wälzlager, inklusive sinnbildlicher Darstellung, Gleitlagern, Seilrollen, Dichtungen
Klasse:
Mechanischer Teil
Darstellung und Bemaßung von CNC - Dreh- und Fräswerkstücken
Konstruktion einfacher
Schnitt- und Biegewerkzeuge
Schweiß- und Spannvorrichtungen
isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen
Darstellung einfacher pneumatischer und elektrischer Schaltungen
CAD - Technik
komplexe Konstruktionsaufgaben
Klasse:
Mechanischer Teil
Grundlagen der Projektorganisation
Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik
fertigungsbezogene Konstruktionen
Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes
Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste
Erstellen der Einzelteilzeichnungen
cc) TISCHLEREI
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Sie sollen die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen. Die Schüler sollen facheinschlägige Erzeugnisse herstellen können. Auch alte Handwerkstechniken aus den verschiedenen Stilepochen sollen die Schüler kennenlernen. Sie sollen die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache beschreiben und erklären können sowie die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
K l a s s e (11 Wochenstunden):
Kenntnisse und Anwendung der Sicherheitsvorschriften. Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte. Führung eines Werkstattberichtsheftes. Grundkenntnisse in der Auswahl und Lagerung der Werk- und Hilfsstoffe. Anfertigung der entsprechenden Zeichnung nach ÖNORM und Brettaufriß. Holzliste oder Stückliste anfertigen. Herstellung von Holzverbindungen anhand von vorgegebenen Werkstücken (Truhe; Schlitzrahmen, Falzrahmen, Nutrahmen usw.), wobei hauptsächlich kleinere Massivholzmöbel in Frage kommen. Einfache Oberflächenbehandlung (beizen, wachsen, lackieren usw.).
K l a s s e (11 Wochenstunden):
Anfertigung von einfachen Einrichtungsgegenständen:
Betten, Tische, Bänke, Küchenmöbel usw. Möbel einfacher Art aus Massivholz, einfache Fenster und Türen. Anfertigung von Brettaufrissen. Schärfen aller in der Werkstätte anfallenden Werkzeuge, Schärf- und Wartungsdienst. Anfertigung von Einlagebrettern (Kreissäge), einschneiden. Klotz (Bandsäge) usw. Oberflächenbehandlung mit verschiedenen Beizen und Lacken.
K l a s s e (15 Wochenstunden):
Anfertigung von furnierten Einrichtungsgegenständen, zB Internatskästen, Anrichten, Schreibtische, Kommoden usw. Küchenmöbel in Kunststoffplatten. Tische schwieriger Bauart, Stühle. Verbundfenster, Türen, einfache Treppen. Zeichnen der Brettaufrisse. Rationelles und unfallfreies Arbeiten an den Maschinen.
Oberflächenbehandlung: die verschiedenen Beiztechniken (Wasser-, Spiritus-, Spritz-, Strukturund Positivbeizen). Schellack, Nitrolack, SH-Lack, DD-Lack usw.
K l a s s e (16 Wochenstunden):
Sicheres, selbständiges, unfallfreies Arbeiten an allen Maschinen. Beherrschung aller wesentlichen in der Tischlerei vorkommenden Arbeitstechniken. Entwurf- und Detailzeichnung, Brettaufriß. Alle Arten von Oberflächenbehandlung. Der Zeitfaktor soll bei allen Arbeiten berücksichtigt werden. Anfertigen des Lehrabschlußstückes (Gesellenstück).
Didaktische Grundsätze:
Einführung in die Handhabung der Werkzeuge und Ausführung verschiedener einfacher Konstruktionen in Verbindung mit der Konstruktionslehre und unter Einbindung des Lehrstoffes aus dem Unterrichtsgegenstand ,Fachkunde`. Die Arbeitsvorgänge und der konstruktive Aufbau der Werkstücke sollen im Werkstättenberichtsheft in exakter Fachsprache und in Verbindung von technischen Skizzen und Zeichnungen protokolliert werden. Einführung und Ausbildung des Schülers im Werkstättenriß (Brettriß). Besonderes Augenmerk ist in allen Unterrichtsstufen auf die Unterweisung in der Unfallverhütung zu legen. Besonders anzustreben ist, daß die Schüler in den fachtheoretischen Fächern (Konstruktionslehre, Fachkunde) den jeweiligen Auftrag für die Werkstätte mitentwickeln und anschließend selbst bauen können. In diesem Fall wird den Schülern besonders klar, wie wichtig das Zusammenwirken von Theorie und Praxis ist; andererseits aber auch, wie schwierig es ist, die richtigen Voraussetzungen zu erstellen, um Funktion, Form und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen.
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis der Hand- und Gemeinschaftswerkzeuge, Maschinen und Betriebsmittel. Eigenschaften und Behandlung der facheinschlägigen Werkund Hilfsstoffe. Kenntnis der Halbfabrikate.
5. Klasse (2 Wochenstunden): Lehrstoff:
Einfache Handwerkzeuge, Kleinmaschinen und Geräte, Unfall- und Brandverhütung, Werkstättenräume. Vorkommen, Gewinnung und Eigenschaften des Holzes. Normungen im Holzhandel. Lagerung und Trocknung. Hilfsstoffe der Holzbearbeitung, zB Leime, Nägel, Schrauben usw.
6. Klasse (2 Wochenstunden):
Unfallverhütung und rationelles Arbeiten an den Maschinen. Alle Maschinen in der Reihenfolge des Arbeitsablaufes werden durchgenommen (zB Ablängesäge, Besäumsäge, Kreissäge, Abrichthobelmaschine usw.).
Pflege der Maschinen und Werkzeuge. Das Schärfen der Werkzeuge (Kreissäge und Bandsägeblatt, Streifenhobelmesser, Profilmesser usw.).
Antriebsarten, Kraftübertragung, Übersetzungen, Faktoren der Zerspannung;
Druckluftanlagen, Spritzanlagen, Absauganlagen, Montagetechnik, Trockenkammer.
7. Klasse:
Furniere, Plattenarten, Kunststoffe, Glas, Beschläge aller Art, Innenausbau, Treppen, Bauarbeiten. Oberflächenbehandlung.
8. Klasse:
Die Stilepochen von der Vorgeschichte bis zur Gegenwart, mit besonderem Bezug auf den Möbelbau in Konstruktion und Technik.
Wiederholung des Fachkundestoffes zur Vorbereitung auf die Lehrabschlußprüfung.
Didaktische Grundsätze:
Praktische Übungen ergänzen den theoretischen Unterricht. Querverbindungen zur Chemie sind zu beachten. Die Behandlung des Lehrstoffes wird ergänzt durch Anschauungsmaterial, Lichtbilder sowie Lehrausgänge und Exkursionen.
Im Stoffgebiet Kunstgeschichte soll die Entwicklung des Fachgebietes und seiner Techniken erörtert werden. Eine Abstimmung mit ,Geschichte und Sozialkunde' und ,Deutsch' ist sicherzustellen.
Gegen Ende der Ausbildung soll durch entsprechende Projektarbeiten das Überschauen von Gesamtproblemen und damit das Denken in größeren Zusammenhängen geübt werden.
Für das in der praktischen Klausurarbeit zu erstellende Werkstück (Gesellenstück) sind vom Schüler in Form einer Hausarbeit die erforderlichen Planungsarbeiten (normgerechte Werkzeichnungen, Funktionsberechnungen) am Beginn des 2. Semesters der 8. Klasse durchzuführen.
KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Fähigkeit zur technisch richtigen, maßstab-, normgerechten und sauberen Ausführung von einfachen Skizzen und Werkzeichnungen über Einzelheiten von Arbeiten sowie von einfachen, ganzen Objekten des Gewerbes.
Befähigung, Zeichnungen sowie Pläne zu lesen, um danach zu arbeiten und die damit verbundenen Berechnungen anstellen zu können.
5. Klasse: Lehrstoff:
Linienordnung, Materialsymbole, Schnittordnung, Darstellen der Schnitte, Entwurfskizze, einfaches Möbelstück, Entwurfszeichnen, Verbindungen, Schrägriß-Schnitte, Bogenkonstruktionen, Profilkonstruktionen.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei zweistündige Schularbeiten, je eine im Semester.
6. Klasse:
Grundkonstruktionen (Möbelbauarten). Einfache Möbel- und Fensterarten, Türen, konstruktive Durchbildung von gegebenen Entwürfen. Platte als Konstruktionselement, Beschläge, umwandelbare Tische.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei zweistündige Schularbeiten, je eine im Semester.
7. Klasse:
Wohnungsplan, Ansichten von Räumen (Küche, Wohnraum), Zentralperspektive eines Raumes, Maßpunktperspektive an einem Einzelmöbel, schwierige Bauarbeiten, Treppenbau, Schaufensterportal.
Entwurf eines Einzelmöbels und dessen konstruktive Durchbildung.
Schriftliche Arbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sind zuerst mit den Zeichengeräten, den Zeichenvorteilen, der Normung und den in der ÖNORM üblichen Beschriftungen vertraut zu machen.
Der Lehrstoff ist so aufzubauen, daß die Schüler die Grundbegriffe des Fachzeichnens weit genug beherrschen, um die Möglichkeit zur selbständigen zeichnerischen Weiterbildung auf fachtechnischem Gebiet nach Beendigung der Ausbildungszeit zu haben.
Ferner ist ihnen das Verständnis für die wichtigsten Konstruktionen zu vermitteln, indem durch Zeichnen und Lesen von Zeichnungen nach und nach die bei den Erzeugnissen vorkommenden Konstruktionen behandelt werden.