Rechtstracker.at

Anl. 1/w

Fassungen
25.10.2012 bis 31.08.2017 — BGBl. II Nr. 352/2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/w heute01.09.2026 § → § BGBl. II Nr. 204/2024
Anl. 1/w01.09.202331.08.2026 § → § BGBl. II Nr. 239/2023
Anl. 1/w01.09.202231.08.2023 § → § BGBl. II Nr. 267/2022
Anl. 1/w01.09.202131.08.2022 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 1/w01.09.201831.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 230/2018
Anl. 1/w01.09.201731.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 219/2016
Anl. 1/w25.10.201231.08.2017 § → § BGBl. II Nr. 352/2012
Anl. 1/w13.08.200824.10.2012 § → § BGBl. II Nr. 290/2008
Anl. 1/w01.09.200612.08.2008 § → § BGBl. II Nr. 321/2006
Anl. 1/w05.11.200531.08.2006 BGBl. II Nr. 359/2005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 352 aus 2012,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, w

Inkrafttretensdatum

25.10.2012BGBl. II Nr. 352/2012

Außerkrafttretensdatum

31.08.2017danach: BGBl. II Nr. 219/2016

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 20,)

Text

Anlage A/w

LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS
ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe1) Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe1a)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins) 2)

Lebende Fremdsprache: Englisch

 

 

 

 

12-18

(römisch eins) 2)

Latein

-

-

 

 

7-11

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch drei)

Mathematik

 

 

 

 

13-18

(römisch zwei) 2)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-3

(römisch drei)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

römisch drei

Chemie

 

 

 

 

3-5

(römisch drei)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch drei)

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch vier a)

Technisches Werken

 

 

-

-

10+102a)

römisch vier

Textiles Werken

römisch vier

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13-19

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 3)

III4)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

31-33

33-35

33-36

33-36

132-139

 

________________

1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden abweichen.

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrserziehung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.

2a) In der 1. und 2. Klasse Technisches und Textiles Werken als alternativer Pflichtgegenstand mit zehn Wochenstunden, in der 3. und 4. Klasse nur Technisches Werken mit insgesamt zehn Wochenstunden.

3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins) 1)

Lebende Fremdsprache: Englisch

4

4

3

3

14

(römisch eins) 1)

Latein

-

-

5

4

9

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

2

2

-

2

6

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei) 1)

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Biologie und Umweltkunde

3

4

-

-

7

römisch drei

Chemie

-

-

3

-

3

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technisches Werken 2)

5

5

4

6

10+10

römisch vier

Textiles Werken 2)

-

-

Bewegung und Sport

4

4

3

3

13

(römisch vier a)

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

 

römisch drei 4)

Gesamtwochenstundenzahl

34

35

35

35

139

 

_________________

1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.

2) In der 1. und 2. Klasse als alternativer Pflichtgegenstand.

3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Oberstufe

a) Pflichtgegenstände für die gymnasiale Ausbildung

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8 Kl.

9. Kl.

Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)

Deutsch

3

3

2

3

3

14

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache:

Englisch

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

Latein

4

4

3

-

-

11

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

-

2

2

-

3

7

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

3

2

2

-

-

7

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

2

3

14

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

-

-

6

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

4

(römisch drei)

Physik

-

2

2

-

3

7

(römisch drei)

Darstellende Geometrie

-

-

-

1

3

4

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

-

-

-

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch zwei

Musikerziehung

-

2 *)

2 *)

2 *)

2 *)

8

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

10

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

24

27

25

18

28

122

 

 

 

 

 

b) Wahlpflichtgegenstände

 

8

8

 

Gesamtwochenstundenzahl a) + b) 130

_______________________

*) Alternative Pflichtgegenstände

b) Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

6. Kl.

7. Kl.

8 Kl.

9. Kl.

  1. Sub-Litera, a, a
    Lebende Fremdsprache

-

-

3

3

6

(römisch eins)

 

Informatik

(2)

(2)

(2)

(2)

6

römisch zwei

 

Musikerziehung/, Bildnerische Erziehung

(2)

(2)

(2)

(2)

6

(römisch vier a)

  1. Sub-Litera, b, b
    Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände:

 

 

 

 

 

 

 

Religion

-

-

(2)

2

4/2

(römisch drei)

 

Deutsch

-

-

(2)

2

4/2

(römisch eins)

 

Englisch

-

-

(2)

2

4/2

(römisch eins)

 

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

-

-

(2)

2

4/2

römisch drei

 

Mathematik

-

-

(2)

2

4/2

(römisch zwei)

 

Chemie

-

-

(2)

2

4/2

(römisch drei)

 

Physik

-

-

(2)

2

4/2

(römisch drei)

 

Musikerziehung

-

-

(2)

2

4/2

(römisch vier a)

 

Bildnerische Erziehung

-

-

(2)

2

4/2

(römisch vier a)

 

Latein 1)

-

-

2

2

4

(römisch eins)

 

Geographie und Wirtschaftskunde 1)

-

-

2

2

4

(römisch drei)

 

Biologie und Umweltkunde 1)

-

-

2

2

4

römisch drei

___________

Ziffer eins ) Für die Reifeprüfung müssen die Wahlpflichtgegenstände über zwei Jahre gewählt werden.

c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung

Klassen- und Wochenstunden

Summe

LVG

 

5. Klasse

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

 

 

aa) Maschinenbautechnik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

10

10

13

12

45

römisch sechs

Fachkunde

4

5

3

2

14

römisch eins

Konstruktionslehre

2

2

2

1

7

römisch eins

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

römisch drei

bb) Mechatronik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

10

7

10

9

36

römisch sechs

Fachkunde

7

5

3

3

18

römisch eins

Werkstättenlabor

-

4

4

4

12

römisch drei

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

römisch drei

cc) Tischlereitechnik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

11

11

14

14

50

römisch sechs

Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)

2

3

1

1

7

römisch eins

Fachzeichnen und Konstruktionslehre

3

2

3

1

9

römisch eins

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

römisch drei

Summe

16/17/16

17/16/16

18/17/18

18/19/19

69

 

d) Freigegenstände

Wie Anlage A.

e) Unverbindliche Übungen

Wie Anlage A.

„f) Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung

 

 

 

aa) Maschinenbautechnik

mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse

bb) Mechatronik

mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse

cc) Tischlereitechnik

mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

LATEIN

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Lehrstoff:

Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.

CHEMIE

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.

TECHNISCHES WERKEN/TEXTILES WERKEN

Lehrstoff:

Entsprechend der hohen Wochenstundenzahl und der Aufgabe des Werkschulheims sind umfangreiche und realitätsbezogene Projekte durchzuführen.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung soll die Designpädagogik durchlaufendes Unterrichtsprinzip sein.

TECHNISCHES WERKEN

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit folgender Abweichung:

Lehrstoff: 3. Klasse:

Schwerpunkte:

Maschinentechnik und Produktgestaltung.

4. Klasse:

Schwerpunkte:

Maschinentechnik und Produktgestaltung.

Maschinentechnik:

Bau von Arbeits- und Energiemaschinen nach Werkzeichnung.

Produktgestaltung:

Bau eines Musikinstruments.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung auf der Oberstufe soll die Designpädagogik durchgehendes Unterrichtsprinzip sein.

BEWEGUNG UND SPORT

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

2. OBERSTUFE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung/Bildnerische Erziehung sowie Bewegung und Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFSKUNDE

Didaktische Grundsätze:

Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.

MATHEMATIK

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.

PHYSIK

Didaktische Grundsätze:

Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.

b) Wahlpflichtgegenstände

aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch)

Lehrstoff:

Nach dem 2. Lernjahr (9. Klasse):

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2

bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen

Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde ist nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.

c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung

aa) Maschinenbautechnik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen lesen, beschreiben und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen.
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen.
  • Strichaufzählung
    elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen. Sie sollen Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Qualitätsbewusstsein entwickeln und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.

Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:

  • Strichaufzählung
    Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
  • Strichaufzählung
    Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
  • Strichaufzählung
    Lernkompetenz (wie Selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
  • Strichaufzählung
    Recherchenkompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)

Lehrstoff:

5. Klasse:

Mechanischer Teil

  • Strichaufzählung
    Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden
  • Strichaufzählung
    Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken
  • Strichaufzählung
    Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine, einfaches Härten, Härteprüfung

Elektrotechnischer Teil

  • Strichaufzählung
    Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen, Handhaben von Mess- und Prüfgeräten.
  • Strichaufzählung
    Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten.
  • Strichaufzählung
    Einfache Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten und Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken.
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements und Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards.

6. Klasse:

Mechanischer Teil

  • Strichaufzählung
    Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl.

Elektroschweißen:

  • Strichaufzählung
    Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Vermeiden von Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Üben verschiedener Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen

Autogenschweißen:

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Üben verschiedener Nahtarten

Brennschneiden:

  • Strichaufzählung
    Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät

Plasmaschneiden:

  • Strichaufzählung
    Bedienung und Wartung des Schneidgerätes

Winkelschleifer:

  • Strichaufzählung
    Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung

Kleben von Metallen:

  • Strichaufzählung
    Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung

Drehen mit konventionellen Drehmaschinen:

  • Strichaufzählung
    Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen von HSS-Drehmeißeln

Flächenschleifen:

  • Strichaufzählung
    Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine

Rundschleifen:

  • Strichaufzählung
    Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine

Stahlbau:

  • Strichaufzählung
    Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden

7. Klasse

Mechanischer Teil

Drehen:

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe
  • Strichaufzählung
    Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten
  • Strichaufzählung
    Außermittigdrehen, ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen

Fräsen:

  • Strichaufzählung
    Teilarbeiten, Stoßarbeiten
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit dem Zentrikator und Ausdrehapparat
  • Strichaufzählung
    Fräsarbeiten mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn
  • Strichaufzählung
    Verzahnungen fräsen

CNC-Technik:

  • Strichaufzählung
    Bedienung und Wartung von CNC-Maschinen
  • Strichaufzählung
    Vermessen von Werkzeug und Werkstück
  • Strichaufzählung
    Programmierung verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, und 2D-Fräswerkstücke

CAD/CAM:

  • Strichaufzählung
    Erstellen eines Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems

Werkzeugbau:

  • Strichaufzählung
    Herstellen einfacher Schnittwerkzeuge

Installationstechnik:

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation

Arbeitsvorbereitung:

  • Strichaufzählung
    PC-gestützte Auftragsbearbeitung
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens

Stahlbau:

  • Strichaufzählung
    Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad

Automatisierungstechnik:

  • Strichaufzählung
    Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen
  • Strichaufzählung
    Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen

8. Klasse

Mechanischer Teil

  • Strichaufzählung
    Perfektion der Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen

CNC-Technik:

  • Strichaufzählung
    Herstellen komplexer mehrachsiger Werkstücke, Wartung und Instandhaltung von Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Montage und Inbetriebnahme einfacher selbstgefertigter Maschinen, Geräte und Werkzeugen
  • Strichaufzählung
    Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
  • Strichaufzählung
    sich das für den Beruf der Maschinenbautechnikerin oder des Maschinenbautechnikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von Anlagen und Maschinen aneignen.
  • Strichaufzählung
    Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Maschinen und Geräten erwerben.
  • Strichaufzählung
    aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen.
  • Strichaufzählung
    Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen.

Didaktische Grundsätze:

Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht.

Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.

Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie e-Learning sollen gefördert werden.

Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8.Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Mechanischer Teil

Messtechnik:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Längen und Winkelmessung
  • Strichaufzählung
    Toleranzsysteme
  • Strichaufzählung
    Oberflächenprüfung

Fertigungstechnik:

  • Strichaufzählung
    Spanende Formgebung von Hand: Feilen, Reiben, Gewindeschneiden, Körnen, Anreißen, Sägen
  • Strichaufzählung
    Spanende Formgebung mit Maschinen: Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen
  • Strichaufzählung
    Schneidwerkstoffe
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Biegen

Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente:

  • Strichaufzählung
    Gewinden, Schrauben, Muttern, Sicherungselementen, Stiften, Bolzen, Nieten

Werkstoffkunde:

  • Strichaufzählung
    Verarbeitung und Normung von Stahl
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen
  • Strichaufzählung
    Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen
  • Strichaufzählung
    Fertigungstechnische Eigenschaften der Eisenwerkstoffe

Wärmebehandlung von Stählen:

  • Strichaufzählung
    Gefügearten, Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten

Elektrotechnischer Teil

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gleichstromtechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Wechselstromtechnik
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle
  • Strichaufzählung
    Schaltung von Widerständen
  • Strichaufzählung
    Fehler an elektrischen Anlagen und Schutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Messtechnik

6. Klasse:

Mechanischer Teil

Messtechnik:

  • Strichaufzählung
    mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement

Thermisches Fügen:

  • Strichaufzählung
    Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen
  • Strichaufzählung
    Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden
  • Strichaufzählung
    Kleben
  • Strichaufzählung
    Grundregeln für Schweißkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Prüfen von Schweißverbindungen
  • Strichaufzählung
    Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten

Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente:

  • Strichaufzählung
    Arten, Berechnung und Herstellung von Schraubenfedern
  • Strichaufzählung
    Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen
  • Strichaufzählung
    Fördertechnik
  • Strichaufzählung
    Führungen

Werkstoffkunde:

  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz

Mechanik und Festigkeitslehre:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Mechanik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Festigkeitslehre
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik

Umformen:

  • Strichaufzählung
    Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen

Kunststoffe:

  • Strichaufzählung
    Arten, Herstellung
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Verwendung Verbundwerkstoffe
  • Strichaufzählung
    Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit

Elektrotechnischer Teil

  • Strichaufzählung
    Antriebseinheiten
  • Strichaufzählung
    Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren
  • Strichaufzählung
    Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Automatisierungstechnik
  • Strichaufzählung
    Steuerungen und Regelungen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben
  • Strichaufzählung
    Funktionspläne
  • Strichaufzählung
    Sensoren und Aktoren

7. Klasse:

Mechanischer Teil

Maschinen- und Gerätetechnik:

  • Strichaufzählung
    Innerer Aufbau von Maschinen
  • Strichaufzählung
    Funktionseinheiten einer CNC-Maschine
  • Strichaufzählung
    Ketten, Kettenräder, Kettentriebe
  • Strichaufzählung
    Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe
  • Strichaufzählung
    Zahnräder und Zahnradgetriebe
  • Strichaufzählung
    Gleit- und Wälzlager
  • Strichaufzählung
    Gleit- und Wälzlagerdichtungen
  • Strichaufzählung
    Wellen- und Nabenverbindungen

Fertigungstechnik:

  • Strichaufzählung
    Schleifen, Feinstbearbeitung

Festigkeitslehre:

  • Strichaufzählung
    Knickung
  • Strichaufzählung
    Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion und Biegung)

Maschinenelemente:

  • Strichaufzählung
    Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen
  • Strichaufzählung
    Wälzführungen, Wälzgewindetriebe
  • Strichaufzählung
    Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen

CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung:

  • Strichaufzählung
    Maschinen und Geräte sicher gestalten beziehungsweise planen

Elektrotechnischer Teil

  • Strichaufzählung
    PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke
  • Strichaufzählung
    Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Strichaufzählung
    elektrische Steuerungen
  • Strichaufzählung
    Robotik

8. Klasse:

Mechanischer Teil

Maschinen- und Gerätetechnik:

  • Strichaufzählung
    Wiederholung und Verknüpfung konkreter Anwendungen des gesamten Fachkundestoffes im Zuge der Entwicklung des Technikerprojektes
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung

Elektrotechnischer Teil

  • Strichaufzählung
    Automatisierungstechnik

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und Kenntnis zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen erlangen.
  • Strichaufzählung
    unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD-Systemen, aber auch von Hand ab der 5. Klasse Zeichnungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen.
  • Strichaufzählung
    die verschiedensten mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen konstruktiv anwenden.

Didaktische Grundsätze:

Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung.

Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.

In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen.

Lehrstoff:

5. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe
  • Strichaufzählung
    Darstellung in 3D-Ansichten und axonometrische Darstellungsarten
  • Strichaufzählung
    Schnittdarstellungen
  • Strichaufzählung
    Vereinfachte beziehungsweise sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubenverbindungen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken
  • Strichaufzählung
    Toleranzsysteme und ihre Anwendung
  • Strichaufzählung
    Oberflächenangaben
  • Strichaufzählung
    Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen
  • Strichaufzählung
    Zeichnen von gebogenen beziehungsweise abgewinkelten Blechteilen
  • Strichaufzählung
    Einführung in das CAD-System und Handhabung von Ausgabegeräten

6. Klasse

  • Strichaufzählung
    Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung
  • Strichaufzählung
    Textangaben in Zeichnungen
  • Strichaufzählung
    Angaben von Form- und Lagetoleranzen
  • Strichaufzählung
    Tolerierung von Werkstücken
  • Strichaufzählung
    Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3D-Zeichentechniken
  • Strichaufzählung
    Blechwerkstücke

7. Klasse

  • Strichaufzählung
    Darstellung und Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken
  • Strichaufzählung
    Konstruktion einfacher Schnitt- und Biegewerkzeuge
  • Strichaufzählung
    Schweiß- und Spannvorrichtungen
  • Strichaufzählung
    Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen
  • Strichaufzählung
    Kupplungen
  • Strichaufzählung
    Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen
  • Strichaufzählung
    CAD-Technik
  • Strichaufzählung
    Komplexe Konstruktionsaufgaben
  • Strichaufzählung
    Festigen der 3D-Zeichentechniken
  • Strichaufzählung
    Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems

8. Klasse

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Projektorganisation
  • Strichaufzählung
    Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes
  • Strichaufzählung
    Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste
  • Strichaufzählung
    Erstellen der Detailzeichnungen

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
  • Strichaufzählung
    Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen
  • Strichaufzählung
    geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen.

Didaktische Grundsätze:

Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs.

Lehrstoff:

8. Klasse:

Aufgaben der Wirtschaft; Grundlagen:

  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zur Volkswirtschaftslehre
  • Strichaufzählung
    Arbeitsteilung – Interessenvertretungen
  • Strichaufzählung
    Der Markt
  • Strichaufzählung
    Produktionsfaktoren, insbesondere Personalpolitik und Menschenführung
  • Strichaufzählung
    Unternehmensziele
  • Strichaufzählung
    Betriebsarten
  • Strichaufzählung
    Betriebliche Organisation
  • Strichaufzählung
    Unternehmensrechtsformen

Betriebliches Rechnungswesen:

  • Strichaufzählung
    Finanzbuchhaltung: Grundbegriffe, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Doppelte Buchhaltung mit Verbuchung laufender Geschäftsfälle und Abschluss
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung: Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung in Handels- und Produktionsbetrieben
  • Strichaufzählung
    Statistik (Kennzahlen)
  • Strichaufzählung
    Planungsrechnung
  • Strichaufzählung
    Bilanz- und Erfolgsanalyse

Beschaffung, Einkauf:

  • Strichaufzählung
    Kaufvertrag, Schriftverkehr, Lagerkennzahlen, ABC-Analyse
  • Strichaufzählung
    Zahlungsverkehr
  • Strichaufzählung
    Wechsel

Finanzen:

  • Strichaufzählung
    Arten der Finanzierung
  • Strichaufzählung
    Finanzplanung, Liquidität, Finanzkennzahlen
  • Strichaufzählung
    Investition, Investitionsrechnung

Absatz und Marketing:

  • Strichaufzählung
    Marktforschung
  • Strichaufzählung
    Marketing-Mix

Kostenlehre und Preispolitik:

  • Strichaufzählung
    Kosten- und Ertragskurven, kritische Punkte, fixe und variable Kosten
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeitragsrechnung

Steuerlehre:

  • Strichaufzählung
    Steuerkarten, Steuerermittlung, Steuerentrichtung, Steuertermine

Rechtskunde:

  • Strichaufzählung
    Grundzüge, Querverbindungen

Geldanlage und Wertpapiere

bb) Mechatronik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen lesen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen.
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Materialien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen.
  • Strichaufzählung
    elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können. Sie sollen Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen.
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache auch in Englisch analysieren und präsentieren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Qualitätsbewusstsein entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.

Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt.

Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:

  • Strichaufzählung
    Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
  • Strichaufzählung
    Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
  • Strichaufzählung
    Lernkompetenz (wie selbst gesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
  • Strichaufzählung
    Recherchekompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)

Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Mechanik

  • Strichaufzählung
    Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden Biegen
  • Strichaufzählung
    Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse CNC-Bearbeitungsmaschinen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Oberflächenbearbeitung

Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, von Normen und Umweltstandards
  • Strichaufzählung
    Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
  • Strichaufzählung
    Umgang mit technischen PC-Programmen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Programmierung von SPS

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Handhaben von Mess- und Prüfgeräten
  • Strichaufzählung
    Messen von elektrischen Größen

6. Klasse:

Mechanik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von einfachen mechatronischen Geräten
  • Strichaufzählung
    Einstellen und Überprüfen von mechanischen Parametern
  • Strichaufzählung
    Reparieren, Zerlegen und Zusammenbauen von mechatronischen Geräten
  • Strichaufzählung
    Zurichten, Verlegen und Reparieren von Druckmittel führenden Leitungen

Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit elektrischen Bauelementen

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Fertigung, Bestückung und Prüfung von Leiterplatten
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Verstärkerschaltungen
  • Strichaufzählung
    Anfertigung von Schaltplänen mit CAD

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Messen von elektrischen Parametern
  • Strichaufzählung
    Erstellen von einfachen SPS-Programmen

7. Klasse

Mechanik

  • Strichaufzählung
    Reparieren, Zerlegen und Zusammenbauen von mechatronischen Anlagen

Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Funktionskontrollen mit Dokumentation von mechatronischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    Störungsbehebung von mechatronischen Anlagen

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Bau von mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Erstellen von Programmen für SPS und Mikrokontroller

8. Klasse

Mechanik

  • Strichaufzählung
    Systematische mechanische Fehlersuche an komplexen mechatronischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    Inbetriebnahme und Einstellen von komplexen mechatronischen Fertigungsanlagen

Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Systematische elektrische Fehlerbehebung an Sensoren, Aktoren und Verkabelung von komplexen mechatronischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    Systematische Fehlerbehebung an Programmen von komplexen mechatronischen Anlagen

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Reparieren von elektronischen Platinen

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Strukturierte anwenderspezifische Programmierung von SPS
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Regelstrecken und Regelkreisgliedern

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, elektronischen und elektrischen Bauteile erwerben und die zur Bauteil- oder Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
  • Strichaufzählung
    Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie erwerben.
  • Strichaufzählung
    aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen.
  • Strichaufzählung
    die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. Insbesondere sollen sie die Vorschriften bezüglich Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    elektrische, elektronische und mechatronische Bauelemente auswählen und diese fachgerecht einsetzen.
  • Strichaufzählung
    über ITK Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können.
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektro-Magnetischen-Verträglichkeit (EMV) und der Elektrostatischen Entladung (ESD) verstehen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.
  • Strichaufzählung
    Gesetze der Digitaltechnik, der Mikrokontrollertechnik und des PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen.
  • Strichaufzählung
    einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen.
  • Strichaufzählung
    mit Steuerungen und Regelungen und den dazu nötigen Sensoren und Aktoren umgehen.
  • Strichaufzählung
    mechatronische Lösungen und Probleme auf Deutsch und Englisch präsentieren.

Didaktische Grundsätze:

Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen.

Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.

Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB e-Learning sollen gefördert werden.

Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Konstruktionstechnik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von CAD-Systemen
  • Strichaufzählung
    Werkzeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen
  • Strichaufzählung
    Lesen von technischen Zeichnungen

Messtechnik Mechanik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Längen und Winkelmessung
  • Strichaufzählung
    Toleranzsysteme

Werkzeugtechnik

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge in der Mechatronik
  • Strichaufzählung
    Maschinen in der Mechatronik

Werkstoffkunde

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Normung von Stahl
  • Strichaufzählung
    Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Verwendung von Kunststoffen
  • Strichaufzählung
    Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit

Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Gleichstromtechnik
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit und elektrostatischen Entladung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Messtechnik

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Passive Bauelemente in der Elektronik

6. Klasse:

Konstruktionstechnik

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen von Baugruppen und einfachen Geräten
  • Strichaufzählung
    Technische Beschreibung und Dokumentation

Mechanik

  • Strichaufzählung
    Kraft, Drehmoment Gewindetriebe
  • Strichaufzählung
    Freimachen von Bauteilen
  • Strichaufzählung
    Zerlegung von Kräften in Komponenten
  • Strichaufzählung
    Bestimmung von Lagerkräften. Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitswerte
  • Strichaufzählung
    Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand
  • Strichaufzählung
    Achsen und Wellen, Gleitlager, Wälzlager, Führungen

Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Schaltungsanalyse

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Wechselstromtechnik
  • Strichaufzählung
    Schaltvorgänge an RL- und RC-Gliedern
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Halbleitertechnik und Funktion und Anwendung der Halbleiterbauelemente
  • Strichaufzählung
    Transistor als Schalter
  • Strichaufzählung
    Operationsverstärker

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Messtechnik in Schaltungen
  • Strichaufzählung
    Typen und Anwendungen von Sensoren
  • Strichaufzählung
    Typen und Anwendungen von Aktoren
  • Strichaufzählung
    Merkmale und Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung

Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Einführung in einfaches Projektmanagement

7. Klasse:

Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Grundlagen von Prozessmesstechnik

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Analog-Digitalwandler
  • Strichaufzählung
    Mikrokontroller

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Schnittstellen und deren Normung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Anwendung von Netzwerken und BUS-Systemen
  • Strichaufzählung
    Begriffe, Regelkreisglieder

8. Klasse:

Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von PCs
  • Strichaufzählung
    Wiederholen und festigen grundlegender Kenntnisse bezüglich Gleichstrom, Wechselstrom

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und festigen grundlegender Kenntnisse bezüglich elektronischer Komponenten

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Netzwerk und BUS-Technik
  • Strichaufzählung
    Sicherheitssysteme
  • Strichaufzählung
    Protokolle und Betriebssysteme (Überblick)
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Grundkenntnisse Steuerung, Regelung, Sensoren, Aktoren
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Grundkenntnisse Netzwerk BUS-Systeme, Schnittstellen

WERKSTÄTTENLABOR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    anfallende Mess- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung die über die Werkstättenausbildung hinausgehen lösen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, des Projektmanagements und der Fertigungs- und Qualitätssicherung abwickeln.

Didaktische Grundsätze:

Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden.

Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Lehrstoff:

6. Klasse:

Mechanik

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit pneumatischen Systemen und deren Dokumentation

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse
  • Strichaufzählung
    Entwerfen und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen

Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Rechnerunterstützte Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    Erstellen von Wartungs- und Messplänen
  • Strichaufzählung
    Erstellen von Produktionslisten und Beschaffung der Teile

7. Klasse

Mechanik

  • Strichaufzählung
    Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen und deren Dokumentation

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Entwerfen, Herstellen und Prüfen komplexer elektronischer Systeme
  • Strichaufzählung
    Messen von komplexen elektronischen Vorgängen (Prozessmesstechnik)
  • Strichaufzählung
    Programmierung von Mikrokontrollern in mechatronischen Systemen

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur einfacher Steuerungen und Regelkreise
  • Strichaufzählung
    Erstellen von SPS-Programmen in strukturierten Programmiersprachen
  • Strichaufzählung
    Erstellen von Steuerungen auf BUS-Systemen

8. Klasse

Mechanik

  • Strichaufzählung
    Analyse und Behebung von Fehlern in mechatronischen Systemen

Elektronik

  • Strichaufzählung
    Simulation von Mikrokontrollerprogrammen

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Strichaufzählung
    Analyse von SPS-Programmen und deren Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Erstellen von Arbeitsabläufen von Roboterprogrammen
  • Strichaufzählung
    Anwendung von Prozessmesstechnik und Simulationen in Anlagen

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe aa) Maschinenbautechnik, Betriebswirtschaftslehre.

cc) Tischlereitechnik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    die Werk- und Hilfsstoffe beurteilen, fachgerecht auswählen, bearbeiten, sachgemäß lagern und gegebenenfalls umweltgerecht entsorgen.
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen unter Bedachtnahme der Unfallverhütung zu rüsten, zu bedienen und zu warten.
  • Strichaufzählung
    im Bereich Arbeitsvorbereitung sowohl auf CAD als auch in Form eines Brettaufrisses das Werkstück planen und eine Materialliste erstellen.
  • Strichaufzählung
    nach handwerklichen Regeln das Werkstück selbstständig herstellen und in exakter Fachsprache analysieren und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    durch wiederholte Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den notwendigen Schutzmaßnahmen vertraut sein.

Didaktische Grundsätze:

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden, damit die Schülerinnen und Schüler logische Schlussfolgerungen ziehen und Theorie und Praxis zusammen führen können.

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist auf die Anwendbarkeit der beruflichen Praxis abzustimmen.

Zu Beginn der Ausbildung in der 5. Klasse fertigen die Schülerinnen und Schüler das gleiche Stück. Sie sollen die Grundbegriffe der Möbelkonstruktion Schritt für Schritt nach Anleitung der Lehrkraft kennen lernen. Das vorzugsweise aus Massivholz hergestellte Möbel (zB Zirbentruhe) dürfen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigung für sich behalten. Dies soll zusätzlich die Motivation erhöhen.

Auch in der 6. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Möbel (zB Schreibtisch) fertigen. Da in dieser Klasse die Schülerinnen und Schüler das erstmals an Maschinen arbeiten, muss die Lehrkraft nach dem eigenen Vorzeigen die Schülerinnen und Schüler einzeln bezüglich richtiger Handhabung einweisen, gewissenhaft kontrollieren und - wenn nötig - korrigieren. Die richtige Körperhaltung bei der Bedienung der Maschine hat elementare Bedeutung. Es erweist sich als sinnvoll, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein kleines Werkstück (zB Blumentischchen), an dem möglichst alle Standardmaschinengänge vorkommen, fertigen.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Um Unfälle zu verhindern, sollte die Lehrkraft einen guten Überblick über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben.

In der 7. Klasse werden praxisorientierte Auftragsarbeiten übernommen. Die Lehrkraft entscheidet, ob die herangetragenen Aufträge in das Ausbildungsbild passen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsstadium bereits eigenverantwortlich arbeiten. Die Lehrkraft wirkt beratend mit, weist auf Probleme hin und greift nur bei schwierigen Situationen manuell ein.

Prinzipiell sollten im Handwerksunterricht Fehler und Mängel an Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sachlich besprochen werden, wobei auf gut durchgeführte Arbeitsgänge mit Lob hinzuweisen ist.

Jede Werkstätteneinheit ist zu beurteilen. Beurteilungskriterien sind fachgerechtes, präzises Arbeiten, der sorgsame Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Maschinen.

Zur besseren Absicherung des erlernten, ist ein Werkstättenwochenbuch zu führen.

In der 8. Klasse wird das Lehrabschlussstück („Gesellenstück“) im Rahmen des Technikerprojektes vorbereitet. Entwurf und Planung stammen von der jeweiligen Schülerin oder vom jeweiligen Schüler. Die Handwerkslehrkraft sollte nur mehr beratend beistehen, die Fertigungszeit (maximal 80 Stunden) ist von dieser festzulegen. Auf Fehler und voraussichtliche Probleme muss hingewiesen werden, jedoch sollte die Lehrkraft nicht mehr in den Arbeitsprozess manuell eingreifen. Nach der Abgabe des Stückes darf nicht mehr daran gearbeitet werden.

Lehrstoff:

5. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenunterweisung an Werkzeugen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Handhabung und Instandhaltung der Handwerkzeuge, Handmaschinen und Geräte
  • Strichaufzählung
    Herstellen eines Kleinmöbels von Hand, an dem folgende Lehrinhalte vermittelt werden: Auswahl des Holzes, Messen und Reißen sowie Schneiden, Stemmen, Bohren, Schleifen und Verleimen von Hölzern
  • Strichaufzählung
    Schlitz und Zapfen (einfacher Rahmen, Falzrahmen, Nutrahmen), Zinkenverbindung, Gratverbindung, Lamello- und Dübelverbindung
  • Strichaufzählung
    Einfache Furnierarbeiten sowie Oberflächenbehandlungen (Wachsen, Lackieren)

6. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenunterweisung an Maschinen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Einführung an den Standardmaschinen und Grundkenntnisse der CNC-Technik
  • Strichaufzählung
    Vertiefte Kenntnisse in Wartung der Maschinen sowie Pflege und Schärfen von Werkzeugen
  • Strichaufzählung
    Herstellen von einfachen Möbelstücken, Planung mit CAD Unterstützung oder in Form eines Bretteraufrisses
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Eck-, Korpus und Holzverbindungen, Holzauswahl, Furniertechniken
  • Strichaufzählung
    Oberflächenbehandlung: mechanisch, chemisch
  • Strichaufzählung
    Anschlagen von Möbeltüren mit Standardbeschlägen

7. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenzuweisung an Maschinen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Vertiefung der Ausbildung an Standard- und CNC gesteuerten Maschinen
  • Strichaufzählung
    Säge-, Hobel- und Fräsarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, Bohren, Schleifen und Furnieren, Herstellen und Verleimen von Holzverbindungen, Anschlagen von diversen Möbelbeschlägen
  • Strichaufzählung
    Naturmaße nehmen und übertragen in eine CAD-Werkzeichnung sowie Erarbeiten einer Materialliste
  • Strichaufzählung
    Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes anhand eines Auftragprojektes (zB Schulinternat), Fertigung dieses Projektes in Form einer Teamarbeit
  • Strichaufzählung
    Herstellen von einzelnen Werkstücken mit höherem Schwierigkeitsgrad im Bereich Möbel, Innenausbau bzw. Bauarbeiten
  • Strichaufzählung
    Programmieren von elementaren CNC-Arbeitsabläufen und dazugehörigen Datentransfer mit fachspezifischer Software
  • Strichaufzählung
    Behandeln von Oberflächen (mechanische, physikalische und chemische Oberflächenbehandlung)

8. Kasse:

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenzuweisung an den Maschinen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Eigenständige Herstellung eins selbst entworfenen und konzipierten Werkstückes/Möbelstücks mit gehobenem Schwierigkeitsgrad
  • Strichaufzählung
    Organisation des Arbeitsablaufes: Auswahl und Beschaffung der Materialien, sowie Kommunikation mit Geschäftspartnern
  • Strichaufzählung
    CNC-Technologie vertiefen, Optimieren der Programme
  • Strichaufzählung
    Durchführung der Funktionsprüfung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung
  • Strichaufzählung
    Präsentation und Analyse des selbst entworfenen und gefertigten Werkstückes in exakter Fachsprache, vorzugsweise anhand des Gesellenstückes

FACHKUNDE (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über den Rohstoff Holz und Holzwerkstoffe haben.
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die in der Tischlerei üblichen Werk- und Hilfsstoffe sowie über die Halbfabrikate und Oberflächenmittel aneignen.
  • Strichaufzählung
    die berufsspezifischen Werkzeuge, Vorrichtung und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, ihre Anwendung verstehen und über die Gefahren Bescheid wissen.
  • Strichaufzählung
    mit der Ausstattung und Ergonomie des Arbeitsplatzes vertraut sein.
  • Strichaufzählung
    die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, und mit den Themenbereichen Möbel-, Türen- und Fensterbau, sowie wie Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein.
  • Strichaufzählung
    über die Bauphysik sowie über die Grundlagen der Mess- und Prüftechniken Bescheid wissen.
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Automatisierungs- und Steuerungstechnik haben und vertieft zu einzelnen Lehrstoffinhalten fächerübergreifend komplexe Aufgaben lösen.
  • Strichaufzählung
    sich Kenntnisse über Wesenszüge der Stilepochen insbesondere im Möbelbau aneignen, über deren Konstruktion Bescheid wissen und Stilmöbel analysieren.
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein.

Didaktische Grundsätze:

Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt, die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird.

Moderne Unterrichtsmittel wie Computer, Beamer und fachspezifische Software erhöhen den Anschauungsfaktor und sollten im angemessen Ausmaß eingesetzt werden.

Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im Bautechnischen Bereich mit dem Fach Physik und im Stilkundeunterricht mit dem Fach Geschichte hergestellt werden.

In Maschinen- und Oberflächenkunde ist zum Schutze der Gesundheit und zur Achtung auf die Umwelt auf diverse Vorschriften und Gefahren hinzuweisen und vorzugsweise mit exemplarischen Beispielen zu hinterlegen.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Berufsbild, Tischlerwerkstätte, Arbeitsablauf, Arbeitsplatz:

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften, Unfallgefahren, Ergonomie und Ausstattung in der Tischlerei
  • Strichaufzählung
    Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte
  • Strichaufzählung
    Rohstoff Holz, Bedeutung und Wirkungen des Waldes
  • Strichaufzählung
    Holzentstehung, Aufbau und Bestandteile des Holzes
  • Strichaufzählung
    Arbeiten des Holzes und konstruktive Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    Technische und ästhetische Eigenschaften, Holzfehler und Holzkrankheiten
  • Strichaufzählung
    Holzerkennen
  • Strichaufzählung
    Leime in natürlicher und synthetischer Form
  • Strichaufzählung
    Grundkonstruktionsarten im Möbelbau

6. Klasse:

Werkstoffkunde (1 Wochenstunde)

  • Strichaufzählung
    Furniere und ihre Herstellung
  • Strichaufzählung
    Plattenwerkstoffe
  • Strichaufzählung
    Mechanische und chemische Oberflächenbehandlung
  • Strichaufzählung
    Befestigungstechnik bei der Montage
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe in der Tischlerei

Maschinenkunde (2 Wochenstunden)

  • Strichaufzählung
    Technologische Grundbegriffe: Strom, Elektromotore, elektrische Schutzmaßnahmen, Wartung und Pflege von Holzbearbeitungsmaschinen
  • Strichaufzählung
    Der Aufbau, Einsatzbereich, Handhabung und Unfallverhütung von Elektrohandmaschinen, Standardmaschinen und Spezialmaschinen
  • Strichaufzählung
    CNC-Maschinen
  • Strichaufzählung
    Maschinen für die spanlose Bearbeitung
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte und Anlagen zur Oberflächenbehandlung
  • Strichaufzählung
    Holztrocknungsanlagen, Druckluftanlagen, Maschinen und Geräte zur Abfallbeseitigung

7. Klasse:

Allgemeine Bauarbeiten des Tischlers: Bauvorschriften, Normen, Bauphysik

Fenster und Fenstertüren:

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen, Gütemerkmale und Beanspruchungsklassen, Beschlag, Verglasung, konstruktiver Holzschutz

Fensterladenkonstruktion:

  • Strichaufzählung
    Bretter-, Rahmen-, Jalousie-, Rollläden

Innen- und Außentüren

Innenausbau:

  • Strichaufzählung
    Wand- und Deckenverkleidung, Trennwände und Holzfußböden

Treppenbau:

  • Strichaufzählung
    Maße und Vorschriften, diverse Konstruktionsarten

Vertiefung:

  • Strichaufzählung
    Komplexe Aufgaben in der Bauphysik (zB U-Wert Berechnung von mehrschaligen Baukörpern mit Lambdagröße und Wärmeleitzahl)

8. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Die Stilepochen von der Antike bis zur Gegenwart. Zierformen, Stilelemente, Oberflächen und Techniken des Möbelbaus sind schwerpunktmäßig von der Gotik bis zur Moderne zu behandeln
  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen des gesamten Lehrstoffes in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung

FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von holztechnischen Zeichnungen verstehen und in der Lage sein, normgetreue Zeichnungen zu erstellen.
  • Strichaufzählung
    das selbstständige Entwerfen beherrschen, Freihandskizzen anfertigen und bis zur Detailplanung ein ausführungsreifes Werkstück mit praxisnahen CAD-Softwaresystemen zeichnen können.
  • Strichaufzählung
    um die räumliche Vorstellung zu erhöhen, den Entwurf in dreidimensionaler und perspektivischer Ansicht darstellen.

Didaktische Grundsätze:

Die Schülerinnen und Schüler sind mit der CAD-Software und deren Bedienung vertraut zu machen.

Die holzspezifische Zeichennorm, vor allem im Bereich der Rissanordnung, Liniendarstellung, Bemaßung, Schraffur und Beschriftung ist Basiswissen. Sie ist als Voreinstellung im Zeichenprogramm zu definieren.

Die Entwicklung des Formgefühls, Design und der Proportion ist durch Freihandübungen zu fördern. Weiters ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung bzw. Design anzustreben.

In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen. Das Projekt umfasst: die Übersichtszeichnung, Schnitt- und Detailzeichnungen sowie eine perspektivische Darstellung. Die technische Beschreibung und ein Ablaufplan sind zu verfassen. Für das Technikerprojekt sind maximal 80 Stunden vorgesehen.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8 Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.

Lehrstoff:

5. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Vertraut machen mit den Bedienungselementen des fachspezifischen CAD-Programms
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Zeichnens: Zeichnungshilfen, Zeichennormen
  • Strichaufzählung
    Technisches Zeichnen: Darstellung von Werkstücken
  • Strichaufzählung
    Konstruktionslehre: Rahmenverbindungen, Korpusverbindungen, Breitenverbindungen, Längsverbindungen, Gratverbindungen
  • Strichaufzählung
    Möbeldetails: Sockel- Rückwand-, Laden-, Möbeltürkonstruktionen sowie Türanschläge
  • Strichaufzählung
    Darstellung des Lehrstückes welches in der Werkstätte gefertigt wird. Übersichtszeichnung, Schnittzeichnung, Details

6. Klasse:

Möbelbaugrundkonstruktionen:

  • Strichaufzählung
    Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau
  • Strichaufzählung
    Konstruktive Erarbeitung von vorgegebenen Entwürfen: Freihandskizze, Entwurf und Übersichtszeichnungen, Schnitt- und Detailzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Einfache Fensterarten, Türen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Projektmanagements

7. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Möblierungsplan anhand eines selbst entworfenen Wohnungsgrundrisses, Symbole (Küche, Wohnzimmer, Bad, Vorraum, Stiege)
  • Strichaufzählung
    Grundrisse von Küchen und aus ihnen resultierenden Ansichten
  • Strichaufzählung
    Isolierglasfenster (Ansicht, Grundrissschnitt, Kreuzrissschnitt)
  • Strichaufzählung
    Innen- und Außentüren
  • Strichaufzählung
    Stiegen: Grundkonstruktionen, Steigungsverhältnis, gewendelte Treppe
  • Strichaufzählung
    Dreidimensionale und perspektivische Darstellung von Möbel
  • Strichaufzählung
    Selbstentwurf eines Möbels als Vorübung auf das Gesellenstück. Selbstständiges Durchkonstruieren von der Übersichtszeichnung bis hin zur perspektivischen Darstellung

8. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Planung des Gesellenstückes

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe aa) Maschinenbautechnik, Betriebswirtschaftslehre.

Im RIS seit

19.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40145155