Text
Anlage A/w
LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe1) Unterstufe | Lehrverpflich-tungsgruppe1a) |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch drei) |
Deutsch | | | | | 15-21 | (I) 2)(römisch eins) 2) |
Lebende Fremdsprache: Englisch | | | | | 12-18 | (I) 2)(römisch eins) 2) |
Latein | - | - | | | 7-11 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | | | | | 5-10 | (III)(römisch drei) |
Geographie und Wirtschaftskunde | | | | | 7-12 | (III)(römisch drei) |
Mathematik | | | | | 13-18 | (II) 2)(römisch zwei) 2) |
Geometrisches Zeichnen | | | | | 2-3 | (III)(römisch drei) |
Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | 4-11 | IIIrömisch drei |
Biologie und Umweltkunde | | | | | 7-12 | IIIrömisch drei |
Chemie | | | | | 3-5 | (III)(römisch drei) |
Physik | | | | | 5-9 | (III)(römisch drei) |
Musikerziehung | | | | | 6-11 | (IVa)(römisch vier a) |
Bildnerische Erziehung | | | | | 7-12 | (IVa)(römisch vier a) |
Technisches Werken | 
| | | - | - | 10+102a) | IVrömisch vier |
Textiles Werken | IVrömisch vier |
Bewegung und Sport | | | | | 13-19 | (IVa)(römisch vier a) |
Verbindliche Übungen | | | | | | |
Berufsorientierung | - | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 3) | III4) |
sonstige | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 | |
Gesamtwochenstundenzahl | 31-34 | 33-36 | 33-37 | 33-37 | 134-143 | |
| | | | | | | |
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1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden abweichen.1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden abweichen.
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrserziehung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.
2a) In der 1. und 2. Klasse Technisches und Textiles Werken als alternativer Pflichtgegenstand mit zehn Wochenstunden, in der 3. und 4. Klasse nur Technisches Werken mit insgesamt zehn Wochenstunden.
3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
(Anm.: Fußnote 5) aufgehoben durch Art. 2 Z 24, BGBl. II Nr. 267/2022)Anmerkung, Fußnote 5) aufgehoben durch Artikel 2, Ziffer 24,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2022,)
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unterstufe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)(römisch drei) |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) 1)(römisch eins) 1) |
Lebende Fremdsprache: Englisch | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I) 1)(römisch eins) 1) |
Latein | - | - | 5 | 4 | 9 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | 2 | 2 | - | 2 | 6 | (III)(römisch drei) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch drei) |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) 1)(römisch zwei) 1) |
Geometrisches Zeichnen | - | - | - | 2 | 2 | (III)(römisch drei) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | IIIrömisch drei |
Biologie und Umweltkunde | 3 | 4 | - | - | 7 | IIIrömisch drei |
Chemie | - | - | 3 | - | 3 | (III)(römisch drei) |
Physik | - | 1 | 2 | 2 | 5 | (III)(römisch drei) |
Musikerziehung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IVa)(römisch vier a) |
Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (IVa)(römisch vier a) |
Technisches Werken 2) | 
| 5 | 5 | 4 | 6 | 10+10 | IVrömisch vier |
Textiles Werken 2) | - | - |
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 13 | (IVa)(römisch vier a) |
Verbindliche Übung | | | | | | |
Berufsorientierung | | | x 3) | x 3) | | III 4)römisch drei 4) |
Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 36 | 36 | 36 | 143 | |
| | | | | | | |
_________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.
2) In der 1. und 2. Klasse als alternativer Pflichtgegenstand.
3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
(Anm.: Fußnote 5) aufgehoben durch Art. 2 Z 27, BGBl. II Nr. 267/2022)Anmerkung, Fußnote 5) aufgehoben durch Artikel 2, Ziffer 27,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2022,)
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
3. Deutschförderklassen (Unterstufe)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………….. | 20 | (I)(römisch eins) |
Religion………………………………………. | 2 | (III)(römisch drei) |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1…………………………………... | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenanzahl | x3 | |
| | |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
_______________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims.
2. Oberstufe
a) Pflichtgegenstände für die gymnasiale Ausbildung | Klassen und Wochenstunden | Summe Oberstufe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8 Kl. | 9. Kl. |
Religion/Ethik1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III(römisch drei)/III |
Deutsch | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 14 | (I)(römisch eins) |
Lebende Fremdsprache: Englisch | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 14 | (I)(römisch eins) |
Latein | 4 | 4 | 3 | - | - | 11 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | 3 | 7 | IIIrömisch drei |
Geographie und Wirtschaftskunde | 3 | 2 | 2 | - | - | 7 | (III)(römisch drei) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 14 | (II)(römisch zwei) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 2 | - | - | 6 | IIIrömisch drei |
Chemie | - | - | - | 2 | 2 | 4 | (III)(römisch drei) |
Physik | - | 2 | 2 | - | 3 | 7 | (III)(römisch drei) |
Darstellende Geometrie | - | - | - | 1 | 3 | 4 | (II)(römisch zwei) |
Psychologie und Philosophie | - | - | - | 2 | 2 | 4 | IIIrömisch drei |
Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | IIrömisch zwei |
Musikerziehung | 
| - | 2 *) | 2 *) | 2 *) | 2 *) | 8 | (IVa)(römisch vier a) |
Bildnerische Erziehung |
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (IVa)(römisch vier a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 24 | 27 | 25 | 18 | 28 | 122 | |
| | 
| | |
b) Wahlpflichtgegenstände | | 8 | 8 | |
| | | | | | | | |
Gesamtwochenstundenzahl a) + b) 130
_______________________
*) Alternative Pflichtgegenstände
1) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
b) Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden | Summe Oberstufe | Lehrverpflich-tungsgruppe |
6. Kl. | 7. Kl. | 8 Kl. | 9. Kl. |
| - | - | 3 | 3 | 6 | (I)(römisch eins) |
| Informatik | (2) | (2) | (2) | (2) | 6 | IIrömisch zwei |
| Musikerziehung/ Bildnerische ErziehungMusikerziehung/, Bildnerische Erziehung | (2) | (2) | (2) | (2) | 6 | (IVa)(römisch vier a) |
Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände:
| | | | | | |
| Religion/Ethik | - | - | (2) | 2 | 4/2 | (III)/III(römisch drei)/III |
| Deutsch | - | - | (2) | 2 | 4/2 | (I)(römisch eins) |
| Englisch | - | - | (2) | 2 | 4/2 | (I)(römisch eins) |
| Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | - | - | (2) | 2 | 4/2 | IIIrömisch drei |
| Mathematik | - | - | (2) | 2 | 4/2 | (II)(römisch zwei) |
| Chemie | - | - | (2) | 2 | 4/2 | (III)(römisch drei) |
| Physik | - | - | (2) | 2 | 4/2 | (III)(römisch drei) |
| Musikerziehung | - | - | (2) | 2 | 4/2 | (IV a)(römisch vier a) |
| Bildnerische Erziehung | - | - | (2) | 2 | 4/2 | (IV a)(römisch vier a) |
| Latein 1) | - | - | 2 | 2 | 4 | (I)(römisch eins) |
| Geographie und Wirtschaftskunde 1) | - | - | 2 | 2 | 4 | (III)(römisch drei) |
| Biologie und Umweltkunde 1) | - | - | 2 | 2 | 4 | IIIrömisch drei |
| | | | | | | |
___________
1Ziffer eins ) Für die Reifeprüfung müssen die Wahlpflichtgegenstände über zwei Jahre gewählt werden.
c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung | Klassen- und Wochenstunden | Summe | LVG |
| 5. Klasse | 6. Klasse | 7. Klasse | 8. Klasse | | |
aa) Maschinenbautechnik | | | | | | |
Werkstätte und Produktionstechnik | 10 | 10 | 13 | 12 | 45 | Vrömisch fünf |
Fachkunde | 4 | 5 | 3 | 2 | 14 | Irömisch eins |
Konstruktionslehre | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | Irömisch eins |
Betriebswirtschaftslehre | - | - | - | 3 | 3 | IIIrömisch drei |
bb) Mechatronik | | | | | | |
Werkstätte und Produktionstechnik | 10 | 7 | 10 | 9 | 36 | Vrömisch fünf |
Fachkunde | 7 | 5 | 3 | 3 | 18 | Irömisch eins |
Werkstättenlabor | - | 4 | 4 | 4 | 12 | IIIrömisch drei |
Betriebswirtschaftslehre | - | - | - | 3 | 3 | IIIrömisch drei |
cc) Tischlereitechnik | | | | | | |
Werkstätte und Produktionstechnik | 11 | 11 | 14 | 14 | 50 | Vrömisch fünf |
Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde) | 2 | 3 | 1 | 1 | 7 | Irömisch eins |
Fachzeichnen und Konstruktionslehre | 3 | 2 | 3 | 1 | 9 | Irömisch eins |
Betriebswirtschaftslehre | - | - | - | 3 | 3 | IIIrömisch drei |
Summe | 16/17/16 | 17/16/16 | 18/17/18 | 18/19/19 | 69 | |
| | | | | | |
d) Freigegenstände
Wie Anlage A.
e) Unverbindliche Übungen
Wie Anlage A.
f) Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung | | | |
aa) Maschinenbautechnik | mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse |
bb) Mechatronik | mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse |
cc) Tischlereitechnik | mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse |
| | | |
g) Deutschförderklassen (Oberstufe)
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………….. | 20 | (I)(römisch eins) |
Religion………………………………………. | 2 | (III)(römisch drei) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1…………………….. | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
| | |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung:
Wie Abschnitt f)
________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Unterstufe
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
LATEIN
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Lehrstoff:
Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
CHEMIE
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.
TECHNISCHES WERKEN/TEXTILES WERKEN
Lehrstoff:
Entsprechend der hohen Wochenstundenzahl und der Aufgabe des Werkschulheims sind umfangreiche und realitätsbezogene Projekte durchzuführen.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung soll die Designpädagogik durchlaufendes Unterrichtsprinzip sein.
TECHNISCHES WERKEN
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit folgender Abweichung:
Lehrstoff: 3. Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
4. Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
Maschinentechnik:
Bau von Arbeits- und Energiemaschinen nach Werkzeichnung.
Produktgestaltung:
Bau eines Musikinstruments.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung auf der Oberstufe soll die Designpädagogik durchgehendes Unterrichtsprinzip sein.
BEWEGUNG UND SPORT
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
2. Oberstufe
a) Pflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgenden Abweichungen:
Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung/Bildnerische Erziehung sowie Bewegung und Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre (ab der 10. Schulstufe auch mit entsprechender Semestrierung) zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.
DEUTSCH
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester die unten angeführten Teilkompetenzen gelten.
Zielniveau
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in der lebenden Fremdsprache Englisch in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2
Lebende Fremdsprache (Englisch)
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
kurze Erzählungen verstehen können
Lesen
konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
Vergleiche anstellen können
Schreiben
unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird
Lesen
unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
Vergleiche anstellen können*
für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können
Schreiben
unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können*
über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird
Lesen
längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
Vergleiche anstellen können*
für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können*
Schreiben
unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird*
Lesen
längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können*
in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können
Schreiben
Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird
Lesen
längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden
Schreiben
mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Hören
Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird
Lesen
die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können*
eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden*
Schreiben
klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Hören
Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird*
die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen
Lesen
die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können*
Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten*
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können
Schreiben
klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können*
unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden*
in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Hören
im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen
Lesen
ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert*
zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können*
Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können
Schreiben
unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können
10. Semester
Hören
im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen*
Lesen
ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können*
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können*
Schreiben
unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können*
klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFSKUNDE
Didaktische Grundsätze:
Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.
MATHEMATIK
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
PHYSIK
Didaktische Grundsätze:
Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.
b) Wahlpflichtgegenstände
aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe
Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:
Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel
Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation auf dem jeweiligen Kompetenzniveau nötig sind.
Gewichtung der Fertigkeitsbereiche
In den beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der in der Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff definierten Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben.
Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen
Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Die dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechenden Sprachfunktionen (zB Wunsch, Vergleich, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Themenbereiche und Kommunikationssituationen
Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Subskalen sowie den Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen.
Zielniveau
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Hören
vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen, zB Anweisungen, Namen alltäglicher Gegenstände verstehen können, vorausgesetzt es wird sehr langsam und deutlich gesprochen
kurze, einfache Fragen (zB nach Namen, Wohnort) verstehen können
Lesen
einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können (zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen)
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
einfache Fragen zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben uns sagen können, wo man wohnt
einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
Schreiben
einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können
eine kurze, einfache Postkarte schreiben können, zB Feriengrüße
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Hören
vertraute Wörter und einfache Sätze verstehen können, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können
Lesen
kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und, wenn nötig, den Text mehrmals liest
kurze und einfache Mitteilungen verstehen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängende Sprechen
sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und dabei helfen zu formulieren, was zu sagen versucht wird
einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
in listenhaften Abfolgen aus einfachen Wendungen und Sätzen über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten berichten können
Schreiben
auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen können
einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Hören
die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird
Anweisungen, Fragen und Auskünfte in Alltagssituationen im Wesentlichen verstehen können
Lesen
kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen in Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht
einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen
über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können
Schreiben
eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
kurze, einfache Notizen und elektronische Mitteilungen (zB SMS), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können
ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) schreiben und sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen können
10. Semester
Hören
genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird
Lesen
kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erklärungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben
mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können
Schreiben
kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfeld schreiben können
eine sehr kurze, elementare Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können
bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen
Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.
c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung
aa) Maschinenbautechnik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
technische Unterlagen lesen, beschreiben und anwenden
Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden
die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen
die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen
elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein soll entwickelt und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten werden. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.
Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:
Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
Lernkompetenz (wie Selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
Recherchenkompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)
Mechanische Kompetenz
Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können
Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden anwenden
Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken anwenden
Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine, einfaches Härten, Härteprüfung anwenden können
Elektrotechnische Kompetenz
Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen, Handhaben von Mess- und Prüfgeräten anwenden können
Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten anwenden
Einfache Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten und Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können
Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements und Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Mechanische Kompetenz
Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl anwenden können
Elektroschweißen
Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften anwenden können
Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung vermeiden können
Verschiedene Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen üben
Autogenschweißen
Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung anwenden können
Verschiedene Nahtarten üben
Brennschneiden
Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät anwenden können
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Mechanische Kompetenz
Plasmaschneiden
Bedienung und Wartung des Schneidgerätes anwenden
Winkelschleifer
Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung umsetzen können
Kleben von Metallen
Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung anwenden
Drehen mit konventionellen Drehmaschinen
Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen von HSS-Drehmeißeln anwenden können
Flächenschleifen
Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden
Rundschleifen
Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden können
Stahlbau
Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden anwenden
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Mechanische Kompetenz
Drehen
Mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe arbeiten
Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten anwenden können
Außermittigdrehen; ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen
Fräsen
Teilarbeiten, Stoßarbeiten durchführen
Mit dem Zentrikator und Ausdrehapparat arbeiten können
Mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn arbeiten können
Verzahnungen fräsen können
CNC-Technik
Bedienung und Wartung von CNC-Maschinen anwenden können
Werkzeug und Werkstück vermessen
Verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, und 2D-Fräswerkstücke programmieren können
CAD/CAM
Ein Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems erstellen können
6.Semester – Kompetenzmodul 6
Mechanische Kompetenz
Werkzeugbau
Einfache Schnittwerkzeuge herstellen
Installationstechnik
Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation anwenden
Arbeitsvorbereitung
PC-gestützte Auftragsbearbeitung anwenden können
Vor- und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens anwenden
Stahlbau
Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad anwenden können
Automatisierungstechnik
Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen anwenden
Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen anwenden können
Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen anwenden
8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7
Mechanische Kompetenz
Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen perfektionieren
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Mechanische Kompetenz
CNC-Technik
Komplexe mehrachsige Werkstücke herstellen
Werkzeugmaschinen warten und instand halten
Einfache selbstgefertigte Maschinen, Geräte und Werkzeugen montieren und in Betrieb nehmen
Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden.
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen
sich das für den Beruf der Maschinenbautechnikerin oder des Maschinenbautechnikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von Anlagen und Maschinen aneignen
Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Maschinen und Geräten erwerben
aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden
Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen
Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen
die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen
einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht.
Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.
Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie E-Learning sollen gefördert werden.
Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)
Mechanische Kompetenz
Messtechnik
Grundlagen der Längen und Winkelmessung anwenden
Toleranzsysteme anwenden können
Oberflächenprüfung anwenden
Fertigungstechnik
Spanende Formgebung von Hand: Feilen, Reiben, Gewindeschneiden, Körnen, Anreißen, Sägen anwenden können
Spanende Formgebung mit Maschinen: Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen anwenden können
Schneidwerkstoffe anwenden
Grundlagen der spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Biegen anwenden können
Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente
Gewinden, Schrauben, Muttern, Sicherungselementen, Stiften, Bolzen, Nieten anwenden können
Werkstoffkunde
Verarbeitung und Normung von Stahl kennen und einteilen
Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen kennen und einsetzen können
Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen kennen und einsetzen können
Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen kennen und anwenden können
Fertigungstechnische Eigenschaften der Eisenwerkstoffe kennen und anwenden
Wärmebehandlung von Stählen
Gefügearten, Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten kennen und anwenden können
Elektrotechnische Kompetenz
Grundlagen der Gleichstromtechnik anwenden können
Grundlagen der Wechselstromtechnik anwenden
Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und umsetzen
Schaltung von Widerständen anwenden können
Fehler an elektrischen Anlagen und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden können
Grundlagen der Messtechnik anwenden
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Mechanische Kompetenz
Messtechnik
mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte anwenden können
Qualitätsmanagement anwenden
Thermisches Fügen
Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen anwenden
Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden anwenden können
Grundregeln für Schweißkonstruktionen anwenden
Schweißverbindungen prüfen können
Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten anwenden
Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente
Arten, Berechnung und Herstellung von Schraubenfedern anwenden
Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen anwenden
Fördertechnik anwenden können
Führungen anwenden können
Elektrotechnische Kompetenz
Antriebseinheiten erklären können
Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren erklären und einsetzen können
Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen erklären und anwenden können
Automatisierungstechnik anwenden können
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Mechanische Kompetenz
Werkstoffkunde
Korrosionsschutz anwenden
Mechanik und Festigkeitslehre
Grundlagen der Mechanik anwenden
Grundlagen der Festigkeitslehre anwenden können
Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik anwenden können
Umformen
Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen anwenden
Kunststoffe
Arten, Herstellung erklären können
Eigenschaften und Verwendung Verbundwerkstoffe erklären können
Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit anwenden können
Elektrotechnische Kompetenzen
Steuerungen und Regelungen erklären und einsetzen können
Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben kennen und anwenden
Funktionspläne erklären und anwenden können
Sensoren und Aktoren erklären und anwenden können
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Mechanische Kompetenz
Maschinen- und Gerätetechnik
Innerer Aufbau von Maschinen erklären können
Funktionseinheiten einer CNC-Maschine kennen und anwenden
Ketten, Kettenräder, Kettentriebe erklären und anwenden können
Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe erklären können
Zahnräder und Zahnradgetriebe erklären können
Gleit- und Wälzlager erklären und die anwenden können
Gleit- und Wälzlagerdichtungen erklären und anwenden können
Wellen- und Nabenverbindungen erklären und anwenden können
Fertigungstechnik
Schleifen, Feinstbearbeitung erklären und anwenden können
Elektrotechnische Kompetenz
PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke kennen und anwenden
Steuerungs- und Regelungstechnik erklären und anwenden können
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Mechanische Kompetenz
Festigkeitslehre
Knickung erklären und anwenden können
Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion und Biegung) erklären und anwenden können
Maschinenelemente
Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen erklären und anwenden können
Wälzführungen, Wälzgewindetriebe erklären und anwenden können
Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen erklären und anwenden können
CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung:
Maschinen und Geräte sicher gestalten beziehungsweise planen erklären und anwenden können
Elektrotechnische Kompetenz
Elektrische Steuerungen erklären und anwenden können
Robotik erklären und anwenden können
Automatisierungstechnik kennen und anwenden können
8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7
Mechanische Kompetenz
Maschinen- und Gerätetechnik
Wiederholung und Verknüpfung konkreter Anwendungen des gesamten Fachkundestoffes im Zuge der Entwicklung des Technikerprojektes anwenden können
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Mechanische Kompetenz
Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung
KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
die Fähigkeit und Kenntnis zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen erlangen.
unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD-Systemen, aber auch von Hand ab der 5. Klasse Zeichnungen erstellen.
an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen.
die verschiedensten mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen konstruktiv anwenden.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung.
Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.
In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)
Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe anwenden können
Darstellung in 3D-Ansichten und axonometrische Darstellungsarten anwenden
Schnittdarstellungen anwenden können
Vereinfachte beziehungsweise sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubenverbindungen anwenden können
Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken anwenden können
Toleranzsysteme und ihre Anwendung anwenden können
Oberflächenangaben anwenden können
Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen anwenden können
Zeichnen von gebogenen, beziehungsweise abgewinkelten Blechteilen anwenden können
Einführung in das CAD-System und Handhabung von Ausgabegeräten anwenden können
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung anwenden können
Textangaben in Zeichnungen anwenden
Angaben von Form- und Lagetoleranzen anwenden können
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Tolerierung von Werkstücken anwenden können
Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3D-Zeichentechniken anwenden können
Blechwerkstücke konstruieren können
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Darstellung und Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken anwenden können
Konstruktion einfacher Schnitt- und Biegewerkzeuge konstruieren können
Schweiß- und Spannvorrichtungen konstruieren können
Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen konstruieren können
Kupplungen konstruieren können
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen konstruieren können
CAD-Technik anwenden können
Komplexe Konstruktionsaufgaben lösen können
3D-Zeichentechniken festigen
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems anwenden
8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7
Grundlagen der Projektorganisation anwenden können
Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik anwenden können
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes umsetzen können
Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste anwenden können
Erstellen der Detailzeichnungen anwenden können
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Didaktische Grundsätze:
Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Folgende Kompetenzen in Betriebswirtschaftslehre erwerben und anwenden können:
wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen
geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen
8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7
Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen
das Schema der Dopik verstehen, die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, die Verbuchung laufender Geschäftsfälle und die Abschlussarbeiten durchführen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen
aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen
die Wichtigkeit der Liquidität und Produktivität für den Bestand des Unternehmens erkennen
die Möglichkeiten, die Controlling für die Unternehmenssteuerung bietet, darstellen
Inhalte
doppelte Buchhaltung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, Inventur, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen; Einnahmen-Ausgabenrechnung
Statistik/Kennzahlen: Lagerkennzahlen, Absatzkennzahlen, Bilanzkennzahlen, Finanzkenn-zahlen, ABC-Analyse
Kompetenzen im Bereich Steuern und Abgaben
die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen
die Grundzüge der Personalverrechnung erläutern
Inhalte
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer
Personalverrechnung: Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderzahlungen
Kompetenzen im Bereich Recht
die Vorteile und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen bei Kapitalaufbringung und Haftung darstellen
die Bedeutung der Daten aus dem Firmenbuch und Grundbuch vermitteln
die gewerberechtlichen Vorgaben beschreiben
Inhalte
Rechtsformen von Unternehmen, Unternehmereigenschaft, Stellvertretung, Firma, Firmenbuch, Grundbuch
Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen
das Risikoprofil unterschiedlicher Finanzierungsarten einschätzen
die unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten darstellen
die Beziehung zwischen Fristigkeit der Mittelverwendung und Kreditdauer erkennen
mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen sowie die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern
die Preisfestsetzung am Markt und die innerbetriebliche Kalkulation in Einklang bringen und erklären
die Kosten von Investitionen optimieren
Inhalte
Finanzierung: Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing), Umschichtungsfinanzierung; Kreditrisiken, Kreditsicherstellungen, Kreditdauer
Kostenrechnung: Vollkostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung; Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Investitions-rechnung; Planungsrechnung; Unternehmenswert, Firmenwert
Kompetenzen im Bereich Entrepreneurship
den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen
die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben
die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen
Inhalte
Businessplan-Marketing: Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution)
Unternehmensführung und betriebliche Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung: Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch
Kompetenzen im Bereich Kapitalmarkt und Veranlagung
Vorteile und Nachteile der verschiedenen Anlageformen erkennen
Risikoeinschätzung vornehmen
Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung verstehen
Inhalte
Aktien, Anleihen, Fonds; Ablauf des Börsenhandels, Börsenindizes
Kompetenzen im Bereich Unternehmen und Gesamtwirtschaft
das Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld einordnen
den Zusammenhang zwischen Wirtschaft, gesellschaftlichem Wohlstand und sozialer Absicherung erkennen
die Bedeutung von Wirtschaft vermitteln
die Bedeutung von Wettbewerb und Effizienz in der Leistungserstellung für eine prosperierende Wirtschaft erläutern
Inhalte
Inflation, Bruttonationalprodukt
Einflussmöglichkeiten des Staates (Wirtschaftspolitik, Steuern, Wirtschaftsförderungen)
Arbeitsteilung, der Markt und seine Formen
Produktionsfaktoren, Betriebsarten, unternehmerische Ziele
das ökonomische Prinzip und die Umsetzung im Unternehmen
bb) Mechatronik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
technische Unterlagen lesen und anwenden
Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden
die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen
die erforderlichen Materialien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und überprüfen
elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren, sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen
Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache auch in Englisch analysieren und präsentieren
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein ist zu entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards zu beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten ist besonderes Augenmerk zu legen.
Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt.
Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:
Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
Lernkompetenz (wie selbst gesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
Recherchekompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)
Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können
Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden Biegen anwenden können
Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine durchführen können
Kenntnisse der Oberflächenbearbeitung anwenden können
Elektrische Kompetenz
Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden können
Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen anwenden können
Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten durchführen
Elektronische Kompetenz
Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik umsetzen können
Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können
Technische PC-Programme anwenden können
Grundlagen der Programmierung von SPS umsetzen können
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz
Mess- und Prüfgeräten handhaben können
Elektrischen Größen messen
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Einfache mechatronische Geräte aufbauen und testen
Mechanische Parameter einstellen und überprüfen
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Mit elektrischen Bauelementen arbeiten
Leiterplatten fertigen, bestücken und prüfen
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Elektrischen Parametern messen und bewerten
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Mechatronische Geräte reparieren, zerlegen und zusammenbauen
Druckmittel führende Leitungen zurichten, verlegen und reparieren
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Mechatronische Schaltungen aufbauen, testen und bewerten
Schaltplänen mit CAD anfertigen
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Einfache SPS-Programme erstellen und testen
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen durchführen können
Normgerechte Zusammenstellungszeichnungen erstellen können
Elektrotechnische und elektronische Kompetenzen
Verkabelung von Controllerperipherie verstehen und durchführen können
Störungsbehebung an mechatronischen Anlagen durchführen können
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Übungsprogramme zum Auslesen verschiedenster Sensorik auf einem Mikrocontroller erstellen können
Ansteuern von Aktoren wie Gleichstrommotoren oder Schrittmotoren durchführen können
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Normgerechte CAD Zeichnungen für ein Projekt erstellen können
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Komplexe elektronische Systeme entwerfen, herstellen und prüfen können
Messungen an komplexen elektronischen Vorgängen durchführen können
Bau von mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen planen und durchführen
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Programme für ein Projekt planen und umsetzen können
Softwaremodule beschreiben und dokumentieren können
8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7
Projektkompetenz
Projekt-Managementaktivitäten, wie die Erstellung von Zieldefinitionen, die Spezifikation von Arbeitspaketen, die Terminplanung sowie die Kosten- und Ressourcenplanung durchführen können
Schaltpläne und Leiterplatten-Layouts mit CAD-Systemen erstellen können
Zusammenstellungs- und Konstruktionszeichnungen für mechanische Baugruppen mit CAD-Systemen anfertigen können
Umfassende technische Dokumentation für mechatronischen Systeme, wie Blockdiagramme, Verdrahtungspläne, Systembeschreibungen, Bedienungsanleitungen, sowie Fertigungs- und Produktionsunterlagen erstellen können
Mechatronischen Bauelemente und Baugruppen nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten auswählen können
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Projektkompetenz
Geplante mechatronische Teil-Projekte praktisch umsetzen können
Erstellte technische Projekt-Dokumentation angleichen und aktualisieren können
Ausgewählte mechatronische Bauteile und Baugruppen in Bezug auf Qualität und Funktionalität evaluieren können
Einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen praktisch anwenden und prüfen können
Umfassende Tests und Erstellen von Test-Dokumentation durchführen können
Fehlersuche und Fehlerbehebung durchführen können
Die eigenständig geplante praktische Hausarbeit im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden in den Bereichen Mechanik, Elektrotechnik/Elektronik und Informatik im Zuge einer zweiwöchigen praktischen Klausur als Teil des Techniker-Projektes durchführen können
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, elektronischen und elektrischen Bauteile erwerben und die zur Bauteil- oder Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen
Wissen über Qualitätsmanagement, berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie erwerben
aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen
die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. Die Vorschriften der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung elektrischer Unfälle kennen und anwenden
elektrische, elektronische und mechatronische Bauelemente auswählen und diese fachgerecht einsetzen
über ITK Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen
die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können
Grundlagen der Elektro-magnetischen-Verträglichkeit (EMV) und der elektrostatischen Entladung (ESD) verstehen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen
Gesetze der Digitaltechnik, der Mikrokontrollertechnik und des PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen
einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen
mit Steuerungen und Regelungen und den dazu nötigen Sensoren und Aktoren umgehen
mechatronische Lösungen und Probleme auf Deutsch und Englisch präsentieren
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen.
Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.
Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB E-Learning sollen gefördert werden.
Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden werden durch Projektarbeiten gefördert. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)
Mechanische Kompetenz
Grundkenntnisse der CAD-Systeme erwerben und anwenden können
Bauteile und einfache Baugruppen in CAD zeichnen und verstehen
Technische Zeichnungen lesen und verstehen können
Längen- und Winkelmessung verstehen und anwenden können
Werkzeuge in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können
Maschinen in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können
Eigenschaften und Normung von Stahl verstehen und einordnen können
Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen verstehen und einordnen können
NE-Metalle, deren Eigenschaften und Anwendungen verstehen können
Eigenschaften und Anwendungen von Kunststoffen verstehen können
Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe und Recyclingfähigkeit verstehen und anwenden können
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Grundlagen der Gleichstromtechnik verstehen und anwenden können
Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle erkennen und danach handeln
Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit und der elektrostatischen Entladung verstehen und anwenden können
Grundlagen der Messtechnik anwenden können
Grundlagen der Digitaltechnik anwenden können
Passive Bauelemente in der Elektronik anwenden
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Mechanische Kompetenz
Baugruppen und einfachen Geräte konstruieren
Technische Beschreibungen und Dokumentationen erstellen
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Grundlagen der Schaltungsanalyse kennen und anwenden
Grundlagen der Wechselstromtechnik kennen und anwenden
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz
Schaltungen messen und die Ergebnisse interpretieren können
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Mechanische Kompetenz
Kraft und Drehmoment kennen; Gewindetriebe verstehen und anwenden können
Bauteilen freistellen können
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz:
Elektronische Bauteile und deren Eigenschaften kennen und technische Unterlagen interpretieren können
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz:
Sensoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können
Aktoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können
Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung kennen und anwenden können
Projektkompetenz:
Einfaches Projektmanagement kennen und in Projektarbeiten anwenden können
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Grundlagen der Maschinendynamik verstehen
Eigenschaften und Anwendungen von Linearachsen kennen
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Verschiedene Methoden zur Weg-, Winkel- und Abstandsmessungen kennen
Eigenschaften und Anwendungen verschiedenster Kleinmotoren kennen
Den Aufbau von Dreiphasen- und Einphasenmaschinen kennen
Pneumatischen und hydraulischen Systeme aufbauen, einsetzen und ansteuern können
Grundbegriffe der Automatisierungstechnik kennen und erklären können
Eigenschaften und Unterschiede gängiger Ein,- und Ausgabegeräte kennen
Grundlagen von sicherheitstechnischen Aspekten kennen
Aufbau, Funktion und Eigenschaften unterschiedlicher Regelsysteme kennen und einsetzen
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Aufbau von Mikrocontrollern und SPS kennen
Eigenschaften, und Anwendungsbereiche gängiger Programmiersprachen zur Controller und SPS Programmierung kennen
Aufbau von Kommunikationsmodellen kennen und erklären können
Eigenschaften von gängigen Schnittstellen im und am PC kennen
Unterschiedliche Bussysteme und deren Anwendungsbereiche kennen
Grundlagen zur Datenübertragung kennen und verschiedene Leitertechnologien kennen
Eigenschaften und Leistungsmerkmale unterschiedlicher Speichermedien kennen
Zusammenwirken und Leistungsmerkmale von Komponenten und Peripheriegeräten kennen
Verschiedene Betriebssysteme und deren Unterschiede kennen
8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7
Projektkompetenz
Grundlegendes Projekt-Management durchführen können
Arbeitsabläufe vorbereiten und planen können
Technische Dokumentation lesen und anfertigen können
Sicherheits- und Qualitäts-Kompetenzen
Grundlagen der Maschinensicherheit und Schutzmaßnahmen von mechatronischen Systemen erklären können
Grundlagen der EMV erklären können
Aspekte zu Recycling und Umweltschutz diskutieren können
Grundbegriffe der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements benennen und erklären können
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche von Werkstoffen erklären können
Grundlagen der Werkstoffbearbeitung erklären können
Grundlagen von Statik und Reibung erklären können
Grundbegriffe der Festigkeitslehre benennen und erklären können
Grundlegende Berechnungen durchführen können
Grundbegriffe der Dynamik benennen und erklären können
Grundlagen der Antriebsmechanik erklären können
Grundlegende Berechnungen durchführen können
Grundlagen der Verbindungstechnik erklären können
Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verbindungen diskutieren können
Grundlagen und Einsatzbereiche von hydraulischen und pneumatischen Systemen erklären können
Grundlagen der Prüftechnik und der verwendeten Prüfmittel erklären können
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Kenngrößen der Gleichstromtechnik benennen und erklären können
Grundlegende Berechnungen durchführen können
Grundprinzipien des Elektromagnetismus erklären können
Kenngrößen der Wechsel- und Drehstromtechnik benennen und erklären können
Grundlegende Berechnungen durchführen können
Eigenschaften und Einsatzgebiete von Halbleiterbauelementen erklären können
Grundschaltungen mit Halbleiterbauelementen dimensionieren können
Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Antrieben erklären können
Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Sensoren erklären können
Grundlagen der Digitaltechnik erklären können
Funktionsweise und Einsatzgebiete von DA- und AD-Wandlern erklären können
Grundbegriffe der Automatisierungstechnik benennen und erklären können
Messtechnische Grundprinzipien erklären können
Grundlagen der Regelungstechnik erklären können
Grundlagen der Leistungselektronik erklären können
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Programmiergrundlagen erklären können
Entwurfsunterlagen und Dokumentation erstellen können
Grundbegriffe der Steuerungstechnik erklären können
Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Steuerungs-Systeme erklären können
Arten von Benutzerschnittstellen und deren Einsatzgebiete sowie Vor- und Nachteile benennen und erklären können
Grundbegriffe der Übertragungstechnik benennen und erklären können
Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Netzwerke und Bus-Systeme erklären können
Computerhardware benennen und erklären können
Betriebssysteme und Anwenderprogramme benennen und erklären können
WERKSTÄTTENLABOR
Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):
Folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
anfallende Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren.
praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, des Projektmanagements und der Fertigungs- und Qualitätssicherung abwickeln.
Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):
Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden.
Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Mechanische Kompetenz
Mit pneumatischen Systemen arbeiten und deren Dokumentation erstellen
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Kenntnisse von CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten
Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz:
Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse
Entwerfen und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen
Projektkompetenz:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung durchführen können
Wartungs- und Messplänen erstellen
Produktionslisten und Beschaffung der Teile erstellen
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Normen für Konstruktionszeichnungen kennen und anwenden können
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Programmentwürfe anhand praktischer Übungen ausarbeiten und analysieren können
Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Steuerungen und einfacher Regelkreise durchführen können
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Mechatronische Geräte zerlegen, reparieren und zusammenbauen können
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
SPS-Programme in den genormten Programmiersprachen planen, erstellen und ausführen können
Programme auf einem Robotiksystem erstellen und testen können
8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7
Lösungsvarianten für individuelle mechatronische Projekte konzipieren und ausarbeiten können
Ausgearbeitete Konzepte nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten evaluieren und bewerten können
Software-Designunterlagen für die im Zuge des Projekts anfallenden Software-Module erstellen können
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Geplante Software-Module implementieren, simulieren und testen können
Implementierte Software-Module integrieren und testen können
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe aa) Maschinenbautechnik
cc) Tischlereitechnik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Werk- und Hilfsstoffe beurteilen, fachgerecht auswählen, bearbeiten, sachgemäß lagern und gegebenenfalls umweltgerecht entsorgen können
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen unter Bedachtnahme der Unfallverhütung zu rüsten, bedienen und zu warten
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, sowohl auf CAD als auch in Form eines Brettaufrisses, das Werkstück planen und eine Materialliste erstellen
Nach handwerklichen Regeln das Werkstück selbstständig herstellen und in exakter Fachsprache analysieren und präsentieren
Mit der Unfallverhütung vertraut machen und die notwendigen Schutzmaßnahmen anwenden können
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden, damit die Schülerinnen und Schüler logische Schlussfolgerungen ziehen und Theorie und Praxis zusammenführen können.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist auf die Anwendbarkeit der beruflichen Praxis abzustimmen.
Zu Beginn der Ausbildung in der 5. Klasse fertigen die Schülerinnen und Schüler das gleiche Stück. Sie sollen die Grundbegriffe der Möbelkonstruktion Schritt für Schritt nach Anleitung der Lehrkraft kennen lernen. Das vorzugsweise aus Massivholz hergestellte Möbel (zB Zirbentruhe) dürfen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigung für sich behalten. Dies sollzusätzlich die Motivation erhöhen.
Auch in der 6. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Möbel (zB Schreibtisch) fertigen. Da in dieser Klasse die Schülerinnen und Schüler das erste Mal an den Maschinen arbeiten, muss die Lehrkraft nach dem eigenen Vorzeigen die Schülerinnen und Schüler einzeln bezüglich richtiger Handhabung einweisen, gewissenhaft kontrollieren und – wenn nötig – korrigieren. Die richtige Körperhaltung und die Bedienung der Maschinen hat elementare Bedeutung. Es erweist sich als sinnvoll, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein kleines Werkstück (zB Blumentischchen), an dem möglichst alle Standardmaschinengänge vorkommen, fertigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Um Unfälle zu verhindern, sollte die Lehrkraft einen guten Überblick über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben.
In der 7. Klasse werden praxisorientierte Auftragsarbeiten übernommen. Die Lehrkraft entscheidet, ob die herangetragenen Aufträge in das Ausbildungsbild passen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsstadium bereits eigenverantwortlich arbeiten. Die Lehrkraft wirkt beratend mit, weist auf Probleme hin und greift nur bei schwierigen Situationen manuell ein.
Prinzipiell sollten im Handwerksunterricht Fehler und Mängel an Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sachlich besprochen werden, wobei auf gut durchgeführte Arbeitsgänge mit Lob hinzuweisen ist.
Jede Werkstätteneinheit ist zu beurteilen. Beurteilungskriterien sind fachgerechtes, präzises Arbeiten, Fleiß und der sorgsame Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Maschinen.
Zur besseren Absicherung des Erlernten, ist ein Werkstattwochenbuch zu führen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse, (1. und 2. Semester)
Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Werkzeugen und Geräten anwenden können
Handwerkzeuge, Handmaschinen und Geräte handhaben und instand halten
Ein Kleinmöbel von Hand, an dem die Lehrinhalte vermittelt werden, herstellen
Kenntnisse über Auswahl des Holzes, Messen und Reißen sowie Schneiden, Stemmen, Bohren, Schleifen und Verleimen von Hölzern erwerben
Schlitz- und Zapfen-, Zinken-, Grat-, Lamello- und Dübelverbindungen herstellen können
Einfache Furnierarbeiten sowie Oberflächenbehandlungen durchführen
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
Standardmaschinen bedienen und einfache Arbeiten an CNC-Maschinen durchführen können
Kenntnisse in Wartung und Pflege der Maschinen erwerben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Einfache Möbelstücke herstellen, deren Planung mit CAD-Unterstützung oder in Form eines Bretteraufrisses erfolgt
Eck-, Korpus und Holzverbindungen herstellen
Holzauswahl und Furniertechniken beherrschen
Mechanische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden
Möbeltüren mit Standardbeschlägen anschlagen können
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
Komplexere Arbeiten an Standard- und CNC-gesteuerten Maschinen durchführen
Säge-, Hobel-, Fräs-, und Bohrarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad durchführen
Schleif und Furnierarbeiten ausführen
Holzverbindungen herstellen und Verleimungen durchführen
Diverse Sonderbeschläge händisch anschlagen und einstellen können
Naturmaße nehmen, in eine CAD-Werkzeichnung übertragen und eine daraus eine Materialliste erarbeiten
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Einen Arbeits- und Einsatzplan anhand eines Auftragsprojektes erstellen und in Form einer Teamarbeit fertigen
Einzelne Werkstücke mit höherem Schwierigkeitsgrad im Bereich Möbel-, Innenausbau und Bautischlerei herstellen
CNC-Arbeitsabläufe programmieren und dazugehörigen Datentransfer mit fachspezifischer Software durchführen
Mechanische, physikalische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden
Projektmanagement an einem gewählten Werkstück umsetzen
8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7
Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
Ein selbst entworfenes und konzipiertes Werkstück mit gehobenem Schwierigkeitsgrad eigenständig herstellen und die dafür notwendigen Materialien selbst auswählen und beschaffen
8. Semester – Kompetenzmodul 8
CNC–Technologie vertiefen und die dazugehörigen Programme optimieren
Funktionsprüfung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durchführen
Das selbst entworfene und gefertigte Werkstück in exakter Fachsprache präsentieren und analysieren
Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden
FACHKUNDE (WERKZEUG-, MATERIAL- UND STILKUNDE)
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Kenntnisse über den Rohstoff Holz und Holzwerkstoffe erwerben
Kenntnisse über die in der Tischlerei üblichen Werk- und Hilfsstoffe, sowie über die Halbfabrikate und Oberflächenmittel aneignen
Die berufsspezifischen Werkzeuge, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, ihre Anwendung verstehen und über die Gefahren Bescheid wissen
Sich mit der Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes vertraut machen
Die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen
Mit den Themenbereichen Möbel-, Türen- und Fensterbau, sowie Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein
Sich mit der Bauphysik und mit den Grundlagen der Mess- und Prüftechnik auseinandersetzen
Kenntnisse über Automatisierungs- und Steuerungstechnik haben und vertieft zu einzelnen Lehrstoffinhalten fächerübergreifend komplexe Aufgaben lösen können
Kenntnisse über Wesenszüge der Stilepochen insbesondere im Möbelbau aneignen, über deren Konstruktion Bescheid wissen und Stilmöbel analysieren können
Im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt. Die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird.
Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im bautechnischen Bereich zum Fach Physik und im Stilkundeunterricht zum Fach Geschichte hergestellt werden.
In Maschinen- und Oberflächenkunde ist zum Schutze der Gesundheit und zur Achtung auf die Umwelt auf diverse Vorschriften und Gefahren hinzuweisen und vorzugsweise mit exemplarischen Beispielen zu hinterlegen.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8.Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)
Das Berufsbild des Tischlereitechnikers kennen
Die Tischlerwerkstätte und deren strukturierten Arbeitsablauf erklären können
Die Sicherheitsvorschriften, Unfallgefahren, Ergonomie und Ausstattung in der Tischlerei kennen
Alle Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte anwenden können
Die Bedeutung und Wirkungen des Ökosystems Wald erkennen
Die Entstehung, die Anatomie und die Eigenschaften des Holzes kennen
Das Arbeiten des Holzes verstehen und dazu die konstruktiven Maßnahmen erkennen
Die technischen und ästhetischen Eigenschaften verstehen und Holzfehler und Holzkrankheiten erkennen
Die wichtigsten einheimischen und tropischen Hölzer nennen und erkennen
Die Leime in natürlicher und synthetischer Form nennen
Grundkonstruktionsarten im Möbelbau unterscheiden können
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Werkstoffkunde
Die wichtigsten einheimischen und tropischen Furniere erkennen und ihre Herstellung kennen
Die Plattenwerkstoffe und Kunststoffe, die in der Tischlerei verwendet werden, kennen
Maschinenkunde
Die technologischen Grundbegriffe an Maschinen anführen
Die Wartung und Pflege von Holzbearbeitungsmaschinen verstehen
Den Aufbau, Einsatzbereich, Handhabung und Unfallverhütung von Elektrohandmaschinen, Standardmaschinen und Spezialmaschinen begreifen
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Werkstoffkunde
Die mechanischen und chemischen Oberflächenbehandlungsarten nennen
Die Befestigungstechniken bei der Montage anführen
Hilfsstoffe in der Tischlerei nennen
Maschinenkunde
Verwendung, Aufbau und Arten von CNC-Maschinen nennen
Maschinen für die spanlose Bearbeitungen, Geräte und Anlagen zur Oberflächenbehandlung erklären können.
Holztrocknungsanlagen, Druckluftanlagen, Maschinen und Geräte zur Abfallbeseitigung aufzählen und erklären
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Die allgemeinen Bauarbeiten des Tischlers wie Bauvorschriften, Normen und Bauphysik verstehen und nennen können
Bei Fenster und Fenstertüren über die Konstruktionen, die Gütemerkmale und die Beanspruchungsklassen, sowie über Beschlag, Verglasung und konstruktiven Holzschutz Bescheid wissen
Die Fensterladenkonstruktionen aufzählen und erklären
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Den Aufbau von Innen- und Außentüren kennen und beschreiben
Wand- und Deckenverkleidungen, Trennwände und Holzfußböden unterscheiden und erklären.
Die Maße und Vorschriften beim Treppenbau nennen, sowie diverse Konstruktionsarten verstehen
Komplexe Aufgaben in der Bauphysik, wie U-Wert-Berechnung von mehrschaligen Baukörpern mit Lambdagröße und Wärmeleitzahl, lösen
8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester
Die Stilepochen von der Antike bis zur Gegenwart kennen und beschreiben
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Die Zierformen, Stilelemente, Oberflächen und Techniken des Möbelbaus von der Gotik bis zur Moderne aufzählen und verstehen
Wiederholung und Festigung des gesamten Lehrstoffes in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung
FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Fachzeichnen und Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Die Grundlagen von holztechnischen Zeichnungen verstehen und in der Lage sein, normgetreue Zeichnungen zu erstellen
Selbstständiges Entwerfen beherrschen, Freihandskizzen anfertigen und bis zur Detailplanung ein ausführungsreifes Werkstück mit praxisnahen CAD-Softwaresystemen zeichnen können
Um die räumliche Vorstellung zu erhöhen, den Entwurf in dreidimensionaler und perspektivischer Ansicht darstellen können
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die Schüler sind mit der CAD-Software und deren Bedienung vertraut zu machen
Die holzspezifische Zeichennorm im Zeichenprogramm definieren
Die Entwicklung des Formgefühls, Design und der Proportion ist durch Freihandübungen zu fördern. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung bzw. Design anzustreben
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Semester eine zweistündige Schularbeit durchzuführen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)
Die Bedienungselemente des fachspezifischen CAD-Programmes anwenden
Die Zeichennormen und Zeichnungshilfen verstehen
Isometrische Darstellungen von Werkstücken verstehen
Die Rahmen-, Korpus-, Breiten-, Längs- und Gratverbindungen begreifen
Sockel-, Rückwand-, Laden-, und Möbeltürkonstruktionen, sowie Türanschläge erkennen
Aus einem Lehrstück, welches in der Werkstätte gefertigt wird, eine Übersichtszeichnung, eine Schnittzeichnung und die Details erstellen
6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Die Möbelbaugrundkonstruktionen wie Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau unterscheiden können
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Von vorgegebenen Entwürfen eine Freihandskizze, Entwurf und Übersichtszeichnung, sowie Schnitt- und Detailzeichnung konstruktiv erstellen können
Kenntnisse einfacher Fensterarten und Türen erwerben
Anhand eines gewählten Werkstückes ein Projektmanagement erstellen
7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Möblierungsplan anhand eines selbst entworfenen Wohnungsgrundrisses, Symbole (Küche, Wohnzimmer, Bad, Vorraum, Stiege)erstellen
Grundrisse von Küchen und aus ihnen resultierenden Ansichten darstellen
Isolierglasfenster in der Ansicht, sowie im Grundriss- und Kreuzrissschnitt erarbeiten
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Innen- und Außentüren konstruieren
Kenntnisse über Stiegenkonstruktionen, Steigungsverhältnissen und gewendelten Treppen erwerben
Dreidimensionale und perspektivische Darstellung von Möbeln erarbeiten
Selbstentwurf eines Möbels als Vorübung auf das Gesellenstück planen
Eine Übersichtszeichnung bis hin zur perspektivischen Darstellung selbstständig durchkonstruieren
8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester
Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement erarbeiten
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement abschließen
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe aa) Maschinenbautechnik