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BGBl. II Nr. 219/2016

kundgemacht 09.08.2016 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird; Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 219/2016× zu Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 113 § 0↗RIS↗
Anl. 1/wgeändertTabelle · 2. Oberstufe: Überschrift · Text, Überschrift, Z 5 (neu), Schlussteil (neu), Z 6 (neu), Z 3 (neu), Z 4 (neu), Z 7 bis Z 10 (neu) · 5. Klasse (1. und 2. Semester): Überschrift, Text · 6. Klasse: Überschrift · 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Überschrift, Text · 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Überschrift, Text · 7. Klasse: Überschrift · 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Überschrift, Text · 8. Klasse: Überschrift · 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Überschrift, Text · 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Überschrift, Text · 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Überschrift, Text · 5. Klasse, (1. und 2. Semester): Überschrift, Text · 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: Überschrift · 7. Semester: Überschrift, Text
in Kraft 25.10.2012 – 31.08.2017 · idF BGBl. II Nr. 352/2012 · danach: BGBl. II Nr. 219/2016 Anl. 1/w↗RIS↗
in Kraft 01.09.2017 – 31.08.2018 · idF BGBl. II Nr. 219/2016 · danach: BGBl. II Nr. 230/2018 Anl. 1/w↗RIS↗
… 41 unveränderte Absätze
Anlage A/w
LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe1) Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe1a)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I) 2)
Lebende Fremdsprache: Englisch
12-18
(I) 2)
Latein
-
-
7-11
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik
13-18
(II) 2)
Geometrisches Zeichnen
2-3
(III)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
3-5
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
6-11
(IVa)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Technisches Werken
-
-
10+102a)
IV
Textiles Werken
IV
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
-
0-1
0-1
1-2
1-4 3)
III4)
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
31-33
33-35
33-36
33-36
132-139
________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden abweichen.
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2a) In der 1. und 2. Klasse Technisches und Textiles Werken als alternativer Pflichtgegenstand mit zehn Wochenstunden, in der 3. und 4. Klasse nur Technisches Werken mit insgesamt zehn Wochenstunden.
3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I) 1)
Lebende Fremdsprache: Englisch
4
4
3
3
14
(I) 1)
Latein
-
-
5
4
9
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
-
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II) 1)
Geometrisches Zeichnen
-
-
-
2
2
(III)
Biologie und Umweltkunde
3
4
-
-
7
III
Chemie
-
-
3
-
3
(III)
Physik
-
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches Werken 2)
5
5
4
6
10+10
IV
Textiles Werken 2)
-
-
Bewegung und Sport
4
4
3
3
13
(IVa)
Verbindliche Übung
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
III 4)
Gesamtwochenstundenzahl
34
35
35
35
139
_________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2) In der 1. und 2. Klasse als alternativer Pflichtgegenstand.
3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Oberstufe
a) Pflichtgegenstände für die gymnasiale Ausbildung
Klassen und Wochenstunden
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8 Kl.
9. Kl.
Religion
2
2
2
2
2
10
(III)
Deutsch
3
3
2
3
3
14
(I)
Lebende Fremdsprache:
Englisch
3
3
3
2
3
14
(I)
Latein
4
4
3
-
-
11
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
-
2
2
-
3
7
III
Geographie und Wirtschaftskunde
3
2
2
-
-
7
(III)
Mathematik
3
3
3
2
3
14
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
2
-
-
6
III
Chemie
-
-
-
2
2
4
(III)
Physik
-
2
2
-
3
7
(III)
Darstellende Geometrie
-
-
-
1
3
4
(II)
Psychologie und Philosophie
-
-
-
2
2
4
III
Informatik
2
-
-
-
-
2
II
Musikerziehung
-
2 *)
2 *)
2 *)
2 *)
8
(IVa)
Bildnerische Erziehung
Bewegung und Sport
2
2
2
2
2
10
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
24
27
25
18
28
122
b) Wahlpflichtgegenstände
8
8
Gesamtwochenstundenzahl a) + b) 130
_______________________
*) Alternative Pflichtgegenstände
b) Wahlpflichtgegenstände
Wochenstunden
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
6. Kl.
7. Kl.
8 Kl.
9. Kl.
aa)
Lebende Fremdsprache
-
-
3
3
6
(I)
Informatik
(2)
(2)
(2)
(2)
6
II
Musikerziehung/
Bildnerische Erziehung
(2)
(2)
(2)
(2)
6
(IVa)
bb)
Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände:
Religion
-
-
(2)
2
4/2
(III)
Deutsch
-
-
(2)
2
4/2
(I)
Englisch
-
-
(2)
2
4/2
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
-
-
(2)
2
4/2
III
Mathematik
-
-
(2)
2
4/2
(II)
Chemie
-
-
(2)
2
4/2
(III)
Physik
-
-
(2)
2
4/2
(III)
Musikerziehung
-
-
(2)
2
4/2
(IV a)
Bildnerische Erziehung
-
-
(2)
2
4/2
(IV a)
Latein 1)
-
-
2
2
4
(I)
Geographie und Wirtschaftskunde 1)
-
-
2
2
4
(III)
Biologie und Umweltkunde 1)
-
-
2
2
4
III
___________
1 ) Für die Reifeprüfung müssen die Wahlpflichtgegenstände über zwei Jahre gewählt werden.
c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung
Klassen- und Wochenstunden
Summe
LVG
5. Klasse
6. Klasse
7. Klasse
8. Klasse
aa) Maschinenbautechnik
Werkstätte und Produktionstechnik
10
10
13
12
45
VI V
Fachkunde
4
5
3
2
14
I
Konstruktionslehre
2
2
2
1
7
I
Betriebswirtschaftslehre
-
-
-
3
3
III
bb) Mechatronik
Werkstätte und Produktionstechnik
10
7
10
9
36
VI V
Fachkunde
7
5
3
3
18
I
Werkstättenlabor
-
4
4
4
12
III
Betriebswirtschaftslehre
-
-
-
3
3
III
cc) Tischlereitechnik
Werkstätte und Produktionstechnik
11
11
14
14
50
VI V
Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)
2
3
1
1
7
I
Fachzeichnen und Konstruktionslehre
3
2
3
1
9
I
Betriebswirtschaftslehre
-
-
-
3
3
III
Summe
16/17/16
17/16/16
18/17/18
18/19/19
69
d) Freigegenstände
… 53 unveränderte Absätze
Wie Anlage A.
e) Unverbindliche Übungen
Wie Anlage A.
„f) Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung
aa) Maschinenbautechnik
mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse
bb) Mechatronik
mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse
cc) Tischlereitechnik
mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Unterstufe
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
LATEIN
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Lehrstoff:
Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.
CHEMIE
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.
TECHNISCHES WERKEN/TEXTILES WERKEN
Lehrstoff:
Entsprechend der hohen Wochenstundenzahl und der Aufgabe des Werkschulheims sind umfangreiche und realitätsbezogene Projekte durchzuführen.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung soll die Designpädagogik durchlaufendes Unterrichtsprinzip sein.
TECHNISCHES WERKEN
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit folgender Abweichung:
Lehrstoff:
3. Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
4. Klasse:
Schwerpunkte:
Maschinentechnik und Produktgestaltung.
Maschinentechnik:
Bau von Arbeits- und Energiemaschinen nach Werkzeichnung.
Produktgestaltung:
Bau eines Musikinstruments.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung auf der Oberstufe soll die Designpädagogik durchgehendes Unterrichtsprinzip sein.
BEWEGUNG UND SPORT
Didaktische Grundsätze:
Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.
2. OBERSTUFE Oberstufe
a) Pflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:
Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung/Bildnerische Erziehung sowie Bewegung und Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre (ab der 10. Schulstufe auch mit entsprechender Semestrierung) zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.
DEUTSCH
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):
Die Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester die unten angeführten Teilkompetenzen gelten.
Zielniveau
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in der lebenden Fremdsprache Englisch in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2
Lebende Fremdsprache (Englisch)
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
– Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
– kurze Erzählungen verstehen können
Lesen
– konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
– einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
– die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
– eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
– Vergleiche anstellen können
Schreiben
– unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
– eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
– über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
– unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird
Lesen
– unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
– Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
– die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
– relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
– Vergleiche anstellen können*
– für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können
Schreiben
– unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
– eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können*
– über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
– unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
– in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird
Lesen
– längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
– in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
– die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
– relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
– Vergleiche anstellen können*
– für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können*
Schreiben
– unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
– in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
– unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
– in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird*
Lesen
– längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können*
– in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
– Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
– über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können
Schreiben
– Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
– Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
– längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
– die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird
Lesen
– längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
– lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
– eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden
Schreiben
– mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
– Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Hören
– Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird
Lesen
– die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
– Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können*
– eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden*
Schreiben
– klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
– unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Hören
– Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird*
– die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen
Lesen
– die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können*
– Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten*
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
– zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können
Schreiben
– klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können*
– unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden*
– in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Hören
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen
Lesen
– ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert*
– zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können*
– Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können
Schreiben
– unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
– klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können
10. Semester
Hören
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen*
Lesen
– ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können*
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
– ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können*
Schreiben
– unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können*
– klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFSKUNDE
… 18 unveränderte Absätze
Didaktische Grundsätze:
Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.
MATHEMATIK
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
PHYSIK
Didaktische Grundsätze:
Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Lehrstoff:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.
b) Wahlpflichtgegenstände
aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe
Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Lehrstoff: Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Nach dem 2. Lernjahr (9. Klasse) Didaktische Grundsätze:
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2 Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:
Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel
Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation auf dem jeweiligen Kompetenzniveau nötig sind.
Gewichtung der Fertigkeitsbereiche
In den beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der in der Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff definierten Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben.
Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen
Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Die dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechenden Sprachfunktionen (zB Wunsch, Vergleich, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Themenbereiche und Kommunikationssituationen
Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Subskalen sowie den Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen.
Zielniveau
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Hören
– vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen, zB Anweisungen, Namen alltäglicher Gegenstände verstehen können, vorausgesetzt es wird sehr langsam und deutlich gesprochen
– kurze, einfache Fragen (zB nach Namen, Wohnort) verstehen können
Lesen
– einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können (zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen)
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– einfache Fragen zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
– in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben uns sagen können, wo man wohnt
– einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
Schreiben
– einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können
– eine kurze, einfache Postkarte schreiben können, zB Feriengrüße
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Hören
– vertraute Wörter und einfache Sätze verstehen können, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
– kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können
Lesen
– kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und, wenn nötig, den Text mehrmals liest
– kurze und einfache Mitteilungen verstehen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängende Sprechen
– sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und dabei helfen zu formulieren, was zu sagen versucht wird
– einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
– in listenhaften Abfolgen aus einfachen Wendungen und Sätzen über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten berichten können
Schreiben
– auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen können
– einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Hören
– die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird
– Anweisungen, Fragen und Auskünfte in Alltagssituationen im Wesentlichen verstehen können
Lesen
– kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
– Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen in Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht
– einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen
– über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können
Schreiben
– eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
– kurze, einfache Notizen und elektronische Mitteilungen (zB SMS), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können
– ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) schreiben und sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen können
10. Semester
Hören
– genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
– bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird
Lesen
– kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
– aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
– Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
– zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erklärungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben
– mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können
Schreiben
– kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfeld schreiben können
– eine sehr kurze, elementare Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können
bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen
Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde ist nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.
c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung
aa) Maschinenbautechnik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- – technische Unterlagen lesen, beschreiben und anwenden.
- – Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden.
- – die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen.
- – die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen.
- – elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen.
- – elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen. Sie sollen Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
- – Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Ein Qualitätsbewusstsein entwickeln soll entwickelt und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten werden. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.
Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:
- – Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
- – Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
- – Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
- – Lernkompetenz (wie Selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
- – Recherchenkompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse: (1. und 2. Semester)
Mechanischer Teil Mechanische Kompetenz
- – Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können
- – Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden anwenden
- – Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken anwenden
- – Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine, einfaches Härten, Härteprüfung anwenden können
Elektrotechnischer Teil Elektrotechnische Kompetenz
- – Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen, Handhaben von Mess- und Prüfgeräten. anwenden können
- – Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten. anwenden
- – Einfache Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten und Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken. anwenden können
- – Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements und Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards. anwenden
6. Klasse:
Mechanischer Teil 3. Semester – Kompetenzmodul 3
- Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl. Mechanische Kompetenz
Elektroschweißen: – Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl anwenden können
- Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften Elektroschweißen
- Vermeiden von Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung – Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften anwenden können
- Üben verschiedener Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen – Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung vermeiden können
Autogenschweißen: – Verschiedene Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen üben
- Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung Autogenschweißen
- Üben verschiedener Nahtarten – Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung anwenden können
Brennschneiden: – Verschiedene Nahtarten üben
- Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät
Plasmaschneiden: – Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät anwenden können
- Bedienung und Wartung des Schneidgerätes 4. Semester – Kompetenzmodul 4
Winkelschleifer: Mechanische Kompetenz
- Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung Plasmaschneiden
Kleben von Metallen: – Bedienung und Wartung des Schneidgerätes anwenden
- Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung Winkelschleifer
Drehen mit konventionellen Drehmaschinen: – Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung umsetzen können
- Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen Kleben von HSS-Drehmeißeln Metallen
Flächenschleifen: – Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung anwenden
- Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine Drehen mit konventionellen Drehmaschinen
Rundschleifen: – Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen von HSS-Drehmeißeln anwenden können
- Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine Flächenschleifen
Stahlbau: – Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden
- Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden Rundschleifen
– Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden können
Stahlbau
– Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden anwenden
7. Klasse
Mechanischer Teil 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Drehen: Mechanische Kompetenz
- Arbeiten mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe Drehen
- Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten – Mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe arbeiten
- Außermittigdrehen, ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen – Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten anwenden können
Fräsen: – Außermittigdrehen; ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen
- Teilarbeiten, Stoßarbeiten Fräsen
- Arbeiten mit dem Zentrikator und Ausdrehapparat – Teilarbeiten, Stoßarbeiten durchführen
- Fräsarbeiten mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt – Mit dem Zentrikator und langem Fräsdorn Ausdrehapparat arbeiten können
- Verzahnungen fräsen – Mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn arbeiten können
CNC-Technik: – Verzahnungen fräsen können
- Bedienung und Wartung von CNC-Maschinen CNC-Technik
- Vermessen von Werkzeug – Bedienung und Werkstück Wartung von CNC-Maschinen anwenden können
- Programmierung verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, – Werkzeug und 2D-Fräswerkstücke Werkstück vermessen
CAD/CAM: – Verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, und 2D-Fräswerkstücke programmieren können
- Erstellen eines Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems CAD/CAM
Werkzeugbau: – Ein Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems erstellen können
- Herstellen einfacher Schnittwerkzeuge 6.Semester – Kompetenzmodul 6
Installationstechnik: Mechanische Kompetenz
- Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation Werkzeugbau
Arbeitsvorbereitung: – Einfache Schnittwerkzeuge herstellen
- PC-gestützte Auftragsbearbeitung Installationstechnik
- Vor- – Grundkenntnisse und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation anwenden
Stahlbau: Arbeitsvorbereitung
- Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad – PC-gestützte Auftragsbearbeitung anwenden können
Automatisierungstechnik: – Vor- und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens anwenden
- Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen Stahlbau
- Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen – Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad anwenden können
- Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen Automatisierungstechnik
– Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen anwenden
– Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen anwenden können
– Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen anwenden
8. Klasse
Mechanischer Teil 7. Semester – Kompetenzmodul 7
- Perfektion der Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen Mechanische Kompetenz
CNC-Technik: – Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen perfektionieren
- Herstellen komplexer mehrachsiger Werkstücke, Wartung und Instandhaltung von Werkzeugmaschinen 8. Semester – Kompetenzmodul 8
- Montage und Inbetriebnahme einfacher selbstgefertigter Maschinen, Geräte und Werkzeugen Mechanische Kompetenz
- Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden CNC-Technik
– Komplexe mehrachsige Werkstücke herstellen
– Werkzeugmaschinen warten und instand halten
– Einfache selbstgefertigte Maschinen, Geräte und Werkzeugen montieren und in Betrieb nehmen
Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden.
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- – sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
- – sich das für den Beruf der Maschinenbautechnikerin oder des Maschinenbautechnikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von Anlagen und Maschinen aneignen.
- – Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Maschinen und Geräten erwerben.
- – aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
- – Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen.
- – Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen.
- – die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen.
- – einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht.
Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.
Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie e-Learning E-Learning sollen gefördert werden.
Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8.Klasse 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse: (1. und 2. Semester)
Mechanischer Teil Mechanische Kompetenz
Messtechnik:
- – Grundlagen der Längen und Winkelmessung anwenden
- – Toleranzsysteme anwenden können
- – Oberflächenprüfung anwenden
Fertigungstechnik:
- – Spanende Formgebung von Hand: Feilen, Reiben, Gewindeschneiden, Körnen, Anreißen, Sägen anwenden können
- – Spanende Formgebung mit Maschinen: Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen anwenden können
- – Schneidwerkstoffe anwenden
- – Grundlagen der spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Biegen anwenden können
Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente:
- – Gewinden, Schrauben, Muttern, Sicherungselementen, Stiften, Bolzen, Nieten anwenden können
Werkstoffkunde:
- – Verarbeitung und Normung von Stahl kennen und einteilen
- – Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen kennen und einsetzen können
- – Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen kennen und einsetzen können
- – Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen kennen und anwenden können
- – Fertigungstechnische Eigenschaften der Eisenwerkstoffe kennen und anwenden
Wärmebehandlung von Stählen:
- – Gefügearten, Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten kennen und anwenden können
Elektrotechnischer Teil Elektrotechnische Kompetenz
- – Grundlagen der Gleichstromtechnik anwenden können
- – Grundlagen der Wechselstromtechnik anwenden
- – Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und umsetzen
- – Schaltung von Widerständen anwenden können
- – Fehler an elektrischen Anlagen und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden können
- – Grundlagen der Messtechnik anwenden
6. Klasse:
Mechanischer Teil 3. Semester – Kompetenzmodul 3
Messtechnik: Mechanische Kompetenz
- mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte Messtechnik
- Qualitätsmanagement – mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte anwenden können
Thermisches Fügen: – Qualitätsmanagement anwenden
- Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen Thermisches Fügen
- Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden – Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen anwenden
- Kleben – Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden anwenden können
- Grundregeln für Schweißkonstruktionen – Kleben anwenden können
- Prüfen von Schweißverbindungen – Grundregeln für Schweißkonstruktionen anwenden
- Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten – Schweißverbindungen prüfen können
Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente: – Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten anwenden
- Arten, Berechnung Maschine und Herstellung von Schraubenfedern Gerätekunde Maschinenelemente
- Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen – Arten, Berechnung und Herstellung von Schraubenfedern anwenden
- Fördertechnik – Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen anwenden
- Führungen – Fördertechnik anwenden können
Werkstoffkunde: – Führungen anwenden können
- Korrosionsschutz Elektrotechnische Kompetenz
Mechanik und Festigkeitslehre: – Antriebseinheiten erklären können
- Grundlagen der Mechanik – Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren erklären und einsetzen können
- Grundlagen der Festigkeitslehre – Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen erklären und anwenden können
- Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik – Automatisierungstechnik anwenden können
Umformen: 4. Semester – Kompetenzmodul 4
- Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen Mechanische Kompetenz
Kunststoffe: Werkstoffkunde
- Arten, Herstellung – Korrosionsschutz anwenden
- Eigenschaften Mechanik und Verwendung Verbundwerkstoffe Festigkeitslehre
- Umweltproblematik – Grundlagen der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit Mechanik anwenden
Elektrotechnischer Teil – Grundlagen der Festigkeitslehre anwenden können
- Antriebseinheiten – Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik anwenden können
- Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren Umformen
- Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen – Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen anwenden
- Automatisierungstechnik Kunststoffe
- Steuerungen und Regelungen – Arten, Herstellung erklären können
- Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben – Eigenschaften und Verwendung Verbundwerkstoffe erklären können
- Funktionspläne – Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit anwenden können
- Sensoren und Aktoren Elektrotechnische Kompetenzen
– Steuerungen und Regelungen erklären und einsetzen können
– Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben kennen und anwenden
– Funktionspläne erklären und anwenden können
– Sensoren und Aktoren erklären und anwenden können
7. Klasse:
Mechanischer Teil 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Maschinen- und Gerätetechnik: Mechanische Kompetenz
- Innerer Aufbau von Maschinen Maschinen- und Gerätetechnik
- Funktionseinheiten einer CNC-Maschine – Innerer Aufbau von Maschinen erklären können
- Ketten, Kettenräder, Kettentriebe – Funktionseinheiten einer CNC-Maschine kennen und anwenden
- Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe – Ketten, Kettenräder, Kettentriebe erklären und anwenden können
- Zahnräder – Riemen, Riemenscheiben und Zahnradgetriebe Riementriebe erklären können
- Gleit- – Zahnräder und Wälzlager Zahnradgetriebe erklären können
- – Gleit- und Wälzlagerdichtungen Wälzlager erklären und die anwenden können
- Wellen- – Gleit- und Nabenverbindungen Wälzlagerdichtungen erklären und anwenden können
Fertigungstechnik: – Wellen- und Nabenverbindungen erklären und anwenden können
- Schleifen, Feinstbearbeitung Fertigungstechnik
Festigkeitslehre: – Schleifen, Feinstbearbeitung erklären und anwenden können
- Knickung Elektrotechnische Kompetenz
- Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion – PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke kennen und Biegung) anwenden
Maschinenelemente: – Steuerungs- und Regelungstechnik erklären und anwenden können
- Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen 6. Semester – Kompetenzmodul 6
- Wälzführungen, Wälzgewindetriebe Mechanische Kompetenz
- Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen Festigkeitslehre
– Knickung erklären und anwenden können
– Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion und Biegung) erklären und anwenden können
Maschinenelemente
– Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen erklären und anwenden können
– Wälzführungen, Wälzgewindetriebe erklären und anwenden können
– Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen erklären und anwenden können
CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung:
- – Maschinen und Geräte sicher gestalten beziehungsweise planen erklären und anwenden können
Elektrotechnischer Teil Elektrotechnische Kompetenz
- PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke – Elektrische Steuerungen erklären und anwenden können
- Steuerungs- – Robotik erklären und Regelungstechnik anwenden können
- elektrische Steuerungen – Automatisierungstechnik kennen und anwenden können
- Robotik 8. Klasse
8 7. Klasse: Semester – Kompetenzmodul 7
Mechanischer Teil Mechanische Kompetenz
Maschinen- und Gerätetechnik:
- – Wiederholung und Verknüpfung konkreter Anwendungen des gesamten Fachkundestoffes im Zuge der Entwicklung des Technikerprojektes anwenden können
- Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung 8. Semester – Kompetenzmodul 8
Elektrotechnischer Teil Mechanische Kompetenz
- Automatisierungstechnik – Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung
KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- – die Fähigkeit und Kenntnis zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen erlangen.
- – unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD-Systemen, aber auch von Hand ab der 5. Klasse Zeichnungen erstellen.
- – an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen.
- – die verschiedensten mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen konstruktiv anwenden.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung.
Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.
In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse: (1. und 2. Semester)
- – Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe anwenden können
- – Darstellung in 3D-Ansichten und axonometrische Darstellungsarten anwenden
- – Schnittdarstellungen anwenden können
- – Vereinfachte beziehungsweise sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubenverbindungen anwenden können
- – Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken anwenden können
- – Toleranzsysteme und ihre Anwendung anwenden können
- – Oberflächenangaben anwenden können
- – Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen anwenden können
- – Zeichnen von gebogenen, beziehungsweise abgewinkelten Blechteilen anwenden können
- – Einführung in das CAD-System und Handhabung von Ausgabegeräten anwenden können
6. Klasse
- Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung 3. Semester – Kompetenzmodul 3
- Textangaben in Zeichnungen – Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung anwenden können
- Angaben von Form- und Lagetoleranzen – Textangaben in Zeichnungen anwenden
- Tolerierung – Angaben von Werkstücken Form- und Lagetoleranzen anwenden können
- Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3D-Zeichentechniken 4. Semester – Kompetenzmodul 4
- Blechwerkstücke – Tolerierung von Werkstücken anwenden können
– Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3D-Zeichentechniken anwenden können
– Blechwerkstücke konstruieren können
7. Klasse
- Darstellung und Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken 5. Semester – Kompetenzmodul 5
- Konstruktion einfacher Schnitt- – Darstellung und Biegewerkzeuge Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken anwenden können
- Schweiß- – Konstruktion einfacher Schnitt- und Spannvorrichtungen Biegewerkzeuge konstruieren können
- Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben – Schweiß- und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen Spannvorrichtungen konstruieren können
- Kupplungen – Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen konstruieren können
- Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen – Kupplungen konstruieren können
- CAD-Technik 6. Semester – Kompetenzmodul 6
- Komplexe Konstruktionsaufgaben – Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen konstruieren können
- Festigen der 3D-Zeichentechniken – CAD-Technik anwenden können
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems – Komplexe Konstruktionsaufgaben lösen können
– 3D-Zeichentechniken festigen
– Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems anwenden
8. Klasse
- Grundlagen der Projektorganisation 7. Semester – Kompetenzmodul 7
- Systematik und Teamarbeit in – Grundlagen der Konstruktionstechnik Projektorganisation anwenden können
- Erarbeiten – Systematik und Konstruieren des Technikerprojektes Teamarbeit in der Konstruktionstechnik anwenden können
- Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste 8. Semester – Kompetenzmodul 8
- Erstellen der Detailzeichnungen – Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes umsetzen können
– Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste anwenden können
– Erstellen der Detailzeichnungen anwenden können
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
- Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen
- geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen.
Didaktische Grundsätze:
Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Folgende Kompetenzen in Betriebswirtschaftslehre erwerben und anwenden können:
– wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
– Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen
– geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen
8. Klasse:
Aufgaben der Wirtschaft; Grundlagen: 7. Semester – Kompetenzmodul 7
- Querverbindungen zur Volkswirtschaftslehre Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen
- Arbeitsteilung – Interessenvertretungen das Schema der Dopik verstehen, die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, die Verbuchung laufender Geschäftsfälle und die Abschlussarbeiten durchführen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen
- Der Markt – aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen
- Produktionsfaktoren, insbesondere Personalpolitik – die Wichtigkeit der Liquidität und Menschenführung Produktivität für den Bestand des Unternehmens erkennen
- Unternehmensziele – die Möglichkeiten, die Controlling für die Unternehmenssteuerung bietet, darstellen
- Betriebsarten Inhalte
- Betriebliche Organisation – doppelte Buchhaltung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, Inventur, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen; Einnahmen-Ausgabenrechnung
- Unternehmensrechtsformen – Statistik/Kennzahlen: Lagerkennzahlen, Absatzkennzahlen, Bilanzkennzahlen, Finanzkenn-zahlen, ABC-Analyse
Betriebliches Rechnungswesen: Kompetenzen im Bereich Steuern und Abgaben
- Finanzbuchhaltung: Grundbegriffe, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Doppelte Buchhaltung mit Verbuchung laufender Geschäftsfälle und Abschluss – die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen
- Kostenrechnung: Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung in Handels- und Produktionsbetrieben – die Grundzüge der Personalverrechnung erläutern
- Statistik (Kennzahlen) Inhalte
- Planungsrechnung – Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer
- Bilanz- und Erfolgsanalyse – Rechnungslegung
Beschaffung, Einkauf: – Personalverrechnung: Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderzahlungen
- Kaufvertrag, Schriftverkehr, Lagerkennzahlen, ABC-Analyse Kompetenzen im Bereich Recht
- Zahlungsverkehr – die Vorteile und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen bei Kapitalaufbringung und Haftung darstellen
- Wechsel – die Bedeutung der Daten aus dem Firmenbuch und Grundbuch vermitteln
Finanzen: – die gewerberechtlichen Vorgaben beschreiben
- Arten der Finanzierung Inhalte
- Finanzplanung, Liquidität, Finanzkennzahlen – Rechtsformen von Unternehmen, Unternehmereigenschaft, Stellvertretung, Firma, Firmenbuch, Grundbuch
- Investition, Investitionsrechnung – Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt
Absatz und Marketing: 8. Semester – Kompetenzmodul 8
- Marktforschung Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen
- Marketing-Mix – das Risikoprofil unterschiedlicher Finanzierungsarten einschätzen
Kostenlehre und Preispolitik: – die unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten darstellen
- Kosten- und Ertragskurven, kritische Punkte, fixe – die Beziehung zwischen Fristigkeit der Mittelverwendung und variable Kosten Kreditdauer erkennen
- Deckungsbeitragsrechnung – mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen sowie die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern
Steuerlehre: – die Preisfestsetzung am Markt und die innerbetriebliche Kalkulation in Einklang bringen und erklären
- Steuerkarten, Steuerermittlung, Steuerentrichtung, Steuertermine – die Kosten von Investitionen optimieren
Rechtskunde: Inhalte
- Grundzüge, Querverbindungen – Finanzierung: Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing), Umschichtungsfinanzierung; Kreditrisiken, Kreditsicherstellungen, Kreditdauer
Geldanlage und Wertpapiere – Kostenrechnung: Vollkostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung; Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Investitions-rechnung; Planungsrechnung; Unternehmenswert, Firmenwert
Kompetenzen im Bereich Entrepreneurship
– den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen
Inhalte
– Businessplan-Marketing: Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution)
– Unternehmensführung und betriebliche Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation
– Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung: Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch
Kompetenzen im Bereich Kapitalmarkt und Veranlagung
– Vorteile und Nachteile der verschiedenen Anlageformen erkennen
– Risikoeinschätzung vornehmen
– Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung verstehen
Inhalte
– Aktien, Anleihen, Fonds; Ablauf des Börsenhandels, Börsenindizes
Kompetenzen im Bereich Unternehmen und Gesamtwirtschaft
– das Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld einordnen
– den Zusammenhang zwischen Wirtschaft, gesellschaftlichem Wohlstand und sozialer Absicherung erkennen
– die Bedeutung von Wirtschaft vermitteln
– die Bedeutung von Wettbewerb und Effizienz in der Leistungserstellung für eine prosperierende Wirtschaft erläutern
Inhalte
– Inflation, Bruttonationalprodukt
– Einflussmöglichkeiten des Staates (Wirtschaftspolitik, Steuern, Wirtschaftsförderungen)
– Arbeitsteilung, der Markt und seine Formen
– Produktionsfaktoren, Betriebsarten, unternehmerische Ziele
– das ökonomische Prinzip und die Umsetzung im Unternehmen
bb) Mechatronik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- – technische Unterlagen lesen und anwenden.
- – Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden.
- – die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen.
- – die erforderlichen Materialien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und überprüfen.
- – elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen.
- – elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können. Sie sollen Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
- – Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren, sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen.
- die – Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache auch in Englisch analysieren und präsentieren.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Ein Qualitätsbewusstsein ist zu entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards zu beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll ist besonderes Augenmerk gelegt werden zu legen.
Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt.
Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:
- – Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
- – Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
- – Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
- – Lernkompetenz (wie selbst gesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
- – Recherchekompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)
Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse: (1. und 2. Semester)
Mechanik Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
- – Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können
- – Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden Biegen anwenden können
- – Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine durchführen können
- – Kenntnisse CNC-Bearbeitungsmaschinen der Oberflächenbearbeitung anwenden können
- Kenntnisse der Oberflächenbearbeitung Elektrische Kompetenz
Elektrotechnik – Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden können
- Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, von Normen und Umweltstandards – Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen anwenden können
- Das Zurichten, – Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen Inbetriebnahme von elektrischen Verbindungen Geräten durchführen
- Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten Elektronische Kompetenz
Elektronik – Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik umsetzen können
- – Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können
- Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken – Technische PC-Programme anwenden können
- Umgang mit technischen PC-Programmen – Grundlagen der Programmierung von SPS umsetzen können
- Grundlagen der Programmierung von SPS Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz
– Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik Prüfgeräten handhaben können
- Handhaben von Mess- und Prüfgeräten – Elektrischen Größen messen
- Messen von elektrischen Größen
6. Klasse:
Mechanik 3. Semester – Kompetenzmodul 3
- Kenntnisse von einfachen mechatronischen Geräten Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
- Einstellen – Einfache mechatronische Geräte aufbauen und Überprüfen von mechanischen Parametern testen
- Reparieren, Zerlegen – Mechanische Parameter einstellen und Zusammenbauen von mechatronischen Geräten überprüfen
- Zurichten, Verlegen Elektrotechnische und Reparieren von Druckmittel führenden Leitungen elektronische Kompetenz
Elektrotechnik – Mit elektrischen Bauelementen arbeiten
- Arbeiten mit elektrischen Bauelementen – Leiterplatten fertigen, bestücken und prüfen
Elektronik Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
- Fertigung, Bestückung – Elektrischen Parametern messen und Prüfung von Leiterplatten bewerten
- Aufbau von Verstärkerschaltungen 4. Semester – Kompetenzmodul 4
- Anfertigung von Schaltplänen mit CAD Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik – Mechatronische Geräte reparieren, zerlegen und zusammenbauen
- Messen von elektrischen Parametern – Druckmittel führende Leitungen zurichten, verlegen und reparieren
- Erstellen von einfachen SPS-Programmen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
– Mechatronische Schaltungen aufbauen, testen und bewerten
– Schaltplänen mit CAD anfertigen
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
– Einfache SPS-Programme erstellen und testen
7. Klasse
Mechanik 5. Semester – Kompetenzmodul 5
- Reparieren, Zerlegen Mechanische und Zusammenbauen von mechatronischen Anlagen maschinenbauliche Kompetenz
Elektrotechnik – Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen durchführen können
- Funktionskontrollen mit Dokumentation von mechatronischen Anlagen – Normgerechte Zusammenstellungszeichnungen erstellen können
- Störungsbehebung von mechatronischen Anlagen Elektrotechnische und elektronische Kompetenzen
Elektronik – Verkabelung von Controllerperipherie verstehen und durchführen können
- Bau von – Störungsbehebung an mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen Anlagen durchführen können
Mess-, Steuerungs- Kompetenz in Informatik und Regeltechnik Informationstechnologie
- Erstellen von Programmen für SPS und Mikrokontroller – Übungsprogramme zum Auslesen verschiedenster Sensorik auf einem Mikrocontroller erstellen können
– Ansteuern von Aktoren wie Gleichstrommotoren oder Schrittmotoren durchführen können
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
– Normgerechte CAD Zeichnungen für ein Projekt erstellen können
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
– Komplexe elektronische Systeme entwerfen, herstellen und prüfen können
– Messungen an komplexen elektronischen Vorgängen durchführen können
– Bau von mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen planen und durchführen
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
– Programme für ein Projekt planen und umsetzen können
– Softwaremodule beschreiben und dokumentieren können
8. Klasse
Mechanik 7. Semester – Kompetenzmodul 7
- Systematische mechanische Fehlersuche an komplexen mechatronischen Anlagen Projektkompetenz
- Inbetriebnahme und Einstellen – Projekt-Managementaktivitäten, wie die Erstellung von komplexen mechatronischen Fertigungsanlagen Zieldefinitionen, die Spezifikation von Arbeitspaketen, die Terminplanung sowie die Kosten- und Ressourcenplanung durchführen können
Elektrotechnik – Schaltpläne und Leiterplatten-Layouts mit CAD-Systemen erstellen können
- Systematische elektrische Fehlerbehebung an Sensoren, Aktoren – Zusammenstellungs- und Verkabelung von komplexen mechatronischen Anlagen Konstruktionszeichnungen für mechanische Baugruppen mit CAD-Systemen anfertigen können
- Systematische Fehlerbehebung an Programmen von komplexen – Umfassende technische Dokumentation für mechatronischen Anlagen Systeme, wie Blockdiagramme, Verdrahtungspläne, Systembeschreibungen, Bedienungsanleitungen, sowie Fertigungs- und Produktionsunterlagen erstellen können
Elektronik – Mechatronischen Bauelemente und Baugruppen nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten auswählen können
- Reparieren von elektronischen Platinen 8. Semester – Kompetenzmodul 8
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik Projektkompetenz
- Strukturierte anwenderspezifische Programmierung von SPS – Geplante mechatronische Teil-Projekte praktisch umsetzen können
- Arbeiten mit Regelstrecken – Erstellte technische Projekt-Dokumentation angleichen und Regelkreisgliedern aktualisieren können
– Ausgewählte mechatronische Bauteile und Baugruppen in Bezug auf Qualität und Funktionalität evaluieren können
– Einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen praktisch anwenden und prüfen können
– Umfassende Tests und Erstellen von Test-Dokumentation durchführen können
– Fehlersuche und Fehlerbehebung durchführen können
– Die eigenständig geplante praktische Hausarbeit im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden in den Bereichen Mechanik, Elektrotechnik/Elektronik und Informatik im Zuge einer zweiwöchigen praktischen Klausur als Teil des Techniker-Projektes durchführen können
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- – sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, elektronischen und elektrischen Bauteile erwerben und die zur Bauteil- oder Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
- – Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die, berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie erwerben.
- – aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
- – Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen.
- – die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. Insbesondere sollen sie die Die Vorschriften bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische zur Vermeidung elektrischer Unfälle kennen und anwenden.
- – elektrische, elektronische und mechatronische Bauelemente auswählen und diese fachgerecht einsetzen.
- – über ITK Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen.
- – die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können.
- – Grundlagen der Elektro-Magnetischen-Verträglichkeit Elektro-magnetischen-Verträglichkeit (EMV) und der Elektrostatischen elektrostatischen Entladung (ESD) verstehen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.
- – Gesetze der Digitaltechnik, der Mikrokontrollertechnik und des PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen.
- – einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen.
- – mit Steuerungen und Regelungen und den dazu nötigen Sensoren und Aktoren umgehen.
- – mechatronische Lösungen und Probleme auf Deutsch und Englisch präsentieren.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen.
Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.
Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB e-Learning E-Learning sollen gefördert werden.
Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen werden durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse: (1. und 2. Semester)
Konstruktionstechnik Mechanische Kompetenz
- Kenntnisse von CAD-Systemen – Grundkenntnisse der CAD-Systeme erwerben und anwenden können
- Werkzeichnungen von Bauteilen – Bauteile und einfachen einfache Baugruppen in CAD zeichnen und verstehen
- Lesen von technischen – Technische Zeichnungen lesen und verstehen können
Messtechnik Mechanik – Längen- und Winkelmessung verstehen und anwenden können
- Kenntnisse – Werkzeuge in der Längen Mechatronik kennenlernen und Winkelmessung einordnen können
- Toleranzsysteme – Maschinen in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können
Werkzeugtechnik – Eigenschaften und Normung von Stahl verstehen und einordnen können
- Werkzeuge in der Mechatronik – Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen verstehen und einordnen können
- Maschinen in der Mechatronik – NE-Metalle, deren Eigenschaften und Anwendungen verstehen können
Werkstoffkunde – Eigenschaften und Anwendungen von Kunststoffen verstehen können
- Eigenschaften – Umweltproblematik der Werk- und Normung von Stahl Hilfsstoffe und Recyclingfähigkeit verstehen und anwenden können
- Herstellung Elektrotechnische und Verwendung von Sinterwerkstoffen elektronische Kompetenz
- Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung – Grundlagen der Gleichstromtechnik verstehen und Normung von NE-Metallen anwenden können
- Eigenschaften – Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle erkennen und Verwendung von Kunststoffen danach handeln
- Umweltproblematik – Grundlagen der Werk- elektromagnetischen Verträglichkeit und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit der elektrostatischen Entladung verstehen und anwenden können
Elektrotechnik – Grundlagen der Messtechnik anwenden können
- Kenntnisse – Grundlagen der Gleichstromtechnik Digitaltechnik anwenden können
- Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle – Passive Bauelemente in der Elektronik anwenden
- Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit und elektrostatischen Entladung
- Grundlagen der Messtechnik
Elektronik
- Grundlagen der Digitaltechnik
- Passive Bauelemente in der Elektronik
6. Klasse:
Konstruktionstechnik 3. Semester – Kompetenzmodul 3
- Konstruktionen von Baugruppen und einfachen Geräten Mechanische Kompetenz
- Technische Beschreibung – Baugruppen und Dokumentation einfachen Geräte konstruieren
Mechanik – Technische Beschreibungen und Dokumentationen erstellen
- Kraft, Drehmoment Gewindetriebe Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
- Freimachen von Bauteilen – Grundlagen der Schaltungsanalyse kennen und anwenden
- Zerlegung von Kräften in Komponenten – Grundlagen der Wechselstromtechnik kennen und anwenden
- Bestimmung von Lagerkräften. Schwerpunkt Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz
- Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle – Schaltungen messen und Festigkeitswerte die Ergebnisse interpretieren können
- Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand 4. Semester – Kompetenzmodul 4
- Achsen und Wellen, Gleitlager, Wälzlager, Führungen Mechanische Kompetenz
Elektrotechnik – Kraft und Drehmoment kennen; Gewindetriebe verstehen und anwenden können
- Grundlagen der Schaltungsanalyse – Bauteilen freistellen können
Elektronik Elektrotechnische und elektronische Kompetenz:
- Kenntnisse der Wechselstromtechnik – Elektronische Bauteile und deren Eigenschaften kennen und technische Unterlagen interpretieren können
- Schaltvorgänge an RL- Mess-, Steuerungs- und RC-Gliedern Regeltechnik-Kompetenz:
- Grundlagen der Halbleitertechnik – Sensoren und Funktion deren Eigenschaften kennen und Anwendung der Halbleiterbauelemente anwenden können
- Transistor als Schalter – Aktoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können
- Operationsverstärker – Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung kennen und anwenden können
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik Projektkompetenz:
- Messtechnik – Einfaches Projektmanagement kennen und in Schaltungen Projektarbeiten anwenden können
- Typen und Anwendungen von Sensoren
- Typen und Anwendungen von Aktoren
- Merkmale und Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung
Arbeitsvorbereitung
- Einführung in einfaches Projektmanagement
7. Klasse:
Elektrotechnik 5. Semester – Kompetenzmodul 5
- Grundlagen von Prozessmesstechnik Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Elektronik – Grundlagen der Maschinendynamik verstehen
- Analog-Digitalwandler – Eigenschaften und Anwendungen von Linearachsen kennen
- Mikrokontroller Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik – Verschiedene Methoden zur Weg-, Winkel- und Abstandsmessungen kennen
- Schnittstellen – Eigenschaften und deren Normung Anwendungen verschiedenster Kleinmotoren kennen
- Grundlagen und Anwendung – Den Aufbau von Netzwerken Dreiphasen- und BUS-Systemen Einphasenmaschinen kennen
- Begriffe, Regelkreisglieder – Pneumatischen und hydraulischen Systeme aufbauen, einsetzen und ansteuern können
– Grundbegriffe der Automatisierungstechnik kennen und erklären können
– Eigenschaften und Unterschiede gängiger Ein,- und Ausgabegeräte kennen
– Grundlagen von sicherheitstechnischen Aspekten kennen
– Aufbau, Funktion und Eigenschaften unterschiedlicher Regelsysteme kennen und einsetzen
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
– Aufbau von Mikrocontrollern und SPS kennen
– Eigenschaften, und Anwendungsbereiche gängiger Programmiersprachen zur Controller und SPS Programmierung kennen
– Aufbau von Kommunikationsmodellen kennen und erklären können
– Eigenschaften von gängigen Schnittstellen im und am PC kennen
– Unterschiedliche Bussysteme und deren Anwendungsbereiche kennen
– Grundlagen zur Datenübertragung kennen und verschiedene Leitertechnologien kennen
– Eigenschaften und Leistungsmerkmale unterschiedlicher Speichermedien kennen
– Zusammenwirken und Leistungsmerkmale von Komponenten und Peripheriegeräten kennen
– Verschiedene Betriebssysteme und deren Unterschiede kennen
8. Klasse:
Elektrotechnik 7. Semester – Kompetenzmodul 7
- Aufbau und Funktion von PCs Projektkompetenz
- Wiederholen und festigen grundlegender Kenntnisse bezüglich Gleichstrom, Wechselstrom – Grundlegendes Projekt-Management durchführen können
Elektronik – Arbeitsabläufe vorbereiten und planen können
- Wiederholen – Technische Dokumentation lesen und festigen grundlegender Kenntnisse bezüglich elektronischer Komponenten anfertigen können
Mess-, Steuerungs- Sicherheits- und Regeltechnik Qualitäts-Kompetenzen
- Netzwerk – Grundlagen der Maschinensicherheit und BUS-Technik Schutzmaßnahmen von mechatronischen Systemen erklären können
- Sicherheitssysteme – Grundlagen der EMV erklären können
- Protokolle – Aspekte zu Recycling und Betriebssysteme (Überblick) Umweltschutz diskutieren können
- Sicherung – Grundbegriffe der Grundkenntnisse Steuerung, Regelung, Sensoren, Aktoren Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements benennen und erklären können
- Sicherung der Grundkenntnisse Netzwerk BUS-Systeme, Schnittstellen Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
– Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche von Werkstoffen erklären können
– Grundlagen der Werkstoffbearbeitung erklären können
– Grundlagen von Statik und Reibung erklären können
– Grundbegriffe der Festigkeitslehre benennen und erklären können
– Grundlegende Berechnungen durchführen können
– Grundbegriffe der Dynamik benennen und erklären können
– Grundlagen der Antriebsmechanik erklären können
– Grundlegende Berechnungen durchführen können
– Grundlagen der Verbindungstechnik erklären können
– Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verbindungen diskutieren können
– Grundlagen und Einsatzbereiche von hydraulischen und pneumatischen Systemen erklären können
– Grundlagen der Prüftechnik und der verwendeten Prüfmittel erklären können
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
– Kenngrößen der Gleichstromtechnik benennen und erklären können
– Grundlegende Berechnungen durchführen können
– Grundprinzipien des Elektromagnetismus erklären können
– Kenngrößen der Wechsel- und Drehstromtechnik benennen und erklären können
– Grundlegende Berechnungen durchführen können
– Eigenschaften und Einsatzgebiete von Halbleiterbauelementen erklären können
– Grundschaltungen mit Halbleiterbauelementen dimensionieren können
– Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Antrieben erklären können
– Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Sensoren erklären können
– Grundlagen der Digitaltechnik erklären können
– Funktionsweise und Einsatzgebiete von DA- und AD-Wandlern erklären können
– Grundbegriffe der Automatisierungstechnik benennen und erklären können
– Messtechnische Grundprinzipien erklären können
– Grundlagen der Regelungstechnik erklären können
– Grundlagen der Leistungselektronik erklären können
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
– Programmiergrundlagen erklären können
– Entwurfsunterlagen und Dokumentation erstellen können
– Grundbegriffe der Steuerungstechnik erklären können
– Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Steuerungs-Systeme erklären können
– Arten von Benutzerschnittstellen und deren Einsatzgebiete sowie Vor- und Nachteile benennen und erklären können
– Grundbegriffe der Übertragungstechnik benennen und erklären können
– Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Netzwerke und Bus-Systeme erklären können
– Computerhardware benennen und erklären können
– Betriebssysteme und Anwenderprogramme benennen und erklären können
WERKSTÄTTENLABOR
Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- – anfallende Mess- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung die über die Werkstättenausbildung hinausgehen lösen und dokumentieren.
- – praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, des Projektmanagements und der Fertigungs- und Qualitätssicherung abwickeln.
Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):
Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden.
Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
6. Klasse:
Mechanik 3. Semester – Kompetenzmodul 3
- Arbeiten mit pneumatischen Systemen und deren Dokumentation Mechanische Kompetenz
Elektronik – Mit pneumatischen Systemen arbeiten und deren Dokumentation erstellen
- Kenntnisse von CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
- – Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik – Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen
- Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse 4. Semester – Kompetenzmodul 4
- Entwerfen Mess-, Steuerungs- und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen Regeltechnik-Kompetenz:
Arbeitsvorbereitung – Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse
- Rechnerunterstützte Arbeitsplanung – Entwerfen und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen
- Erstellen von Wartungs- und Messplänen Projektkompetenz:
- Erstellen von Produktionslisten und Beschaffung der Teile – Rechnerunterstützte Arbeitsplanung durchführen können
– Wartungs- und Messplänen erstellen
– Produktionslisten und Beschaffung der Teile erstellen
7. Klasse
Mechanik 5. Semester – Kompetenzmodul 5
- Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen Mechanische und deren Dokumentation maschinenbauliche Kompetenz
Elektronik – Normen für Konstruktionszeichnungen kennen und anwenden können
- Entwerfen, Herstellen Kompetenz in Informatik und Prüfen komplexer elektronischer Systeme Informationstechnologie
- Messen von komplexen elektronischen Vorgängen (Prozessmesstechnik) – Programmentwürfe anhand praktischer Übungen ausarbeiten und analysieren können
- Programmierung – Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Mikrokontrollern in mechatronischen Systemen Steuerungen und einfacher Regelkreise durchführen können
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik 6. Semester – Kompetenzmodul 6
- Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur einfacher Steuerungen Mechanische und Regelkreise maschinenbauliche Kompetenz
- Erstellen von SPS-Programmen in strukturierten Programmiersprachen – Mechatronische Geräte zerlegen, reparieren und zusammenbauen können
- Erstellen von Steuerungen auf BUS-Systemen Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
– SPS-Programme in den genormten Programmiersprachen planen, erstellen und ausführen können
– Programme auf einem Robotiksystem erstellen und testen können
8. Klasse
Mechanik 7. Semester – Kompetenzmodul 7
- Analyse – Lösungsvarianten für individuelle mechatronische Projekte konzipieren und Behebung von Fehlern in mechatronischen Systemen ausarbeiten können
Elektronik – Ausgearbeitete Konzepte nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten evaluieren und bewerten können
- Simulation von Mikrokontrollerprogrammen – Software-Designunterlagen für die im Zuge des Projekts anfallenden Software-Module erstellen können
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik 8. Semester – Kompetenzmodul 8
- Analyse von SPS-Programmen – Geplante Software-Module implementieren, simulieren und deren Dokumentation testen können
- Erstellen von Arbeitsabläufen von Roboterprogrammen – Implementierte Software-Module integrieren und testen können
- Anwendung von Prozessmesstechnik und Simulationen in Anlagen
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe aa) Maschinenbautechnik, Betriebswirtschaftslehre.
cc) Tischlereitechnik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgaben Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- die – Werk- und Hilfsstoffe beurteilen, fachgerecht auswählen, bearbeiten, sachgemäß lagern und gegebenenfalls umweltgerecht entsorgen. können
- in der Lage sein, – Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen unter Bedachtnahme der Unfallverhütung zu rüsten, zu bedienen und zu warten.
- im – Im Bereich Arbeitsvorbereitung, sowohl auf CAD als auch in Form eines Brettaufrisses, das Werkstück planen und eine Materialliste erstellen.
- nach – Nach handwerklichen Regeln das Werkstück selbstständig herstellen und in exakter Fachsprache analysieren und präsentieren.
- durch wiederholte Gefahrenunterweisung mit – Mit der Unfallverhütung vertraut machen und den die notwendigen Schutzmaßnahmen vertraut sein. anwenden können
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden, damit die Schülerinnen und Schüler logische Schlussfolgerungen ziehen und Theorie und Praxis zusammen führen zusammenführen können.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist auf die Anwendbarkeit der beruflichen Praxis abzustimmen.
Zu Beginn der Ausbildung in der 5. Klasse fertigen die Schülerinnen und Schüler das gleiche Stück. Sie sollen die Grundbegriffe der Möbelkonstruktion Schritt für Schritt nach Anleitung der Lehrkraft kennen lernen. Das vorzugsweise aus Massivholz hergestellte Möbel (zB Zirbentruhe) dürfen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigung für sich behalten. Dies soll zusätzlich sollzusätzlich die Motivation erhöhen.
Auch in der 6. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Möbel (zB Schreibtisch) fertigen. Da in dieser Klasse die Schülerinnen und Schüler das erstmals erste Mal an den Maschinen arbeiten, muss die Lehrkraft nach dem eigenen Vorzeigen die Schülerinnen und Schüler einzeln bezüglich richtiger Handhabung einweisen, gewissenhaft kontrollieren und - wenn nötig - korrigieren. Die richtige Körperhaltung bei der Bedienung der Maschine hat elementare Bedeutung. gewissenhaft kontrollieren und – wenn nötig – korrigieren. Die richtige Körperhaltung und die Bedienung der Maschinen hat elementare Bedeutung. Es erweist sich als sinnvoll, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein kleines Werkstück (zB Blumentischchen), an dem möglichst alle Standardmaschinengänge vorkommen, fertigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Um Unfälle zu verhindern, sollte die Lehrkraft einen guten Überblick über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben.
In der 7. Klasse werden praxisorientierte Auftragsarbeiten übernommen. Die Lehrkraft entscheidet, ob die herangetragenen Aufträge in das Ausbildungsbild passen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsstadium bereits eigenverantwortlich arbeiten. Die Lehrkraft wirkt beratend mit, weist auf Probleme hin und greift nur bei schwierigen Situationen manuell ein.
Prinzipiell sollten im Handwerksunterricht Fehler und Mängel an Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sachlich besprochen werden, wobei auf gut durchgeführte Arbeitsgänge mit Lob hinzuweisen ist.
Jede Werkstätteneinheit ist zu beurteilen. Beurteilungskriterien sind fachgerechtes, präzises Arbeiten, Fleiß und der sorgsame Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Maschinen.
Zur besseren Absicherung des erlernten Erlernten, ist ein Werkstättenwochenbuch Werkstattwochenbuch zu führen.
In der 8. Klasse wird das Lehrabschlussstück („Gesellenstück“) im Rahmen des Technikerprojektes vorbereitet. Entwurf und Planung stammen von der jeweiligen Schülerin oder vom jeweiligen Schüler. Die Handwerkslehrkraft sollte nur mehr beratend beistehen, die Fertigungszeit (maximal 80 Stunden) ist von dieser festzulegen. Auf Fehler Bildungs- und voraussichtliche Probleme muss hingewiesen werden Lehraufgabe, jedoch sollte die Lehrkraft nicht mehr in den Arbeitsprozess manuell eingreifen. Nach der Abgabe des Stückes darf nicht mehr daran gearbeitet werden. Lehrstoff:
5. Klasse:, (1. und 2. Semester)
- – Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenunterweisung Schutzmaßnahmen an Werkzeugen und Geräten anwenden können
- Handhabung und Instandhaltung der – Handwerkzeuge, Handmaschinen und Geräte handhaben und instand halten
- Herstellen eines Kleinmöbels – Ein Kleinmöbel von Hand, an dem folgende die Lehrinhalte vermittelt werden: Auswahl des Holzes, Messen und Reißen sowie Schneiden, Stemmen, Bohren, Schleifen und Verleimen von Hölzern herstellen
- Schlitz und Zapfen (einfacher Rahmen, Falzrahmen, Nutrahmen), Zinkenverbindung, Gratverbindung, Lamello- und Dübelverbindung – Kenntnisse über Auswahl des Holzes, Messen und Reißen sowie Schneiden, Stemmen, Bohren, Schleifen und Verleimen von Hölzern erwerben
- Einfache Furnierarbeiten sowie Oberflächenbehandlungen (Wachsen, Lackieren) – Schlitz- und Zapfen-, Zinken-, Grat-, Lamello- und Dübelverbindungen herstellen können
– Einfache Furnierarbeiten sowie Oberflächenbehandlungen durchführen
6. Klasse:
- Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenunterweisung an Maschinen und Geräten 3. Semester – Kompetenzmodul 3
- Einführung – Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an den Standardmaschinen Maschinen und Grundkenntnisse der CNC-Technik Geräten anwenden können
- Vertiefte Kenntnisse in Wartung der Maschinen sowie Pflege – Standardmaschinen bedienen und Schärfen von Werkzeugen einfache Arbeiten an CNC-Maschinen durchführen können
- Herstellen von einfachen Möbelstücken, Planung mit CAD Unterstützung oder – Kenntnisse in Form eines Bretteraufrisses Wartung und Pflege der Maschinen erwerben
- Herstellen von Eck-, Korpus und Holzverbindungen, Holzauswahl, Furniertechniken 4. Semester – Kompetenzmodul 4
- Oberflächenbehandlung: mechanisch, chemisch – Einfache Möbelstücke herstellen, deren Planung mit CAD-Unterstützung oder in Form eines Bretteraufrisses erfolgt
- Anschlagen von Möbeltüren mit Standardbeschlägen – Eck-, Korpus und Holzverbindungen herstellen
– Holzauswahl und Furniertechniken beherrschen
– Mechanische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden
– Möbeltüren mit Standardbeschlägen anschlagen können
7. Klasse:
- Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenzuweisung an Maschinen und Geräten 5. Semester – Kompetenzmodul 5
- Vertiefung der Ausbildung an Standard- – Unfallverhütung und CNC gesteuerten Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
- Säge-, Hobel- und Fräsarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, Bohren, Schleifen und Furnieren, Herstellen – Komplexere Arbeiten an Standard- und Verleimen von Holzverbindungen, Anschlagen von diversen Möbelbeschlägen CNC-gesteuerten Maschinen durchführen
- Naturmaße nehmen – Säge-, Hobel-, Fräs-, und übertragen in eine CAD-Werkzeichnung sowie Erarbeiten einer Materialliste Bohrarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad durchführen
- Erstellen eines Arbeits- – Schleif und Einsatzplanes anhand eines Auftragprojektes (zB Schulinternat), Fertigung dieses Projektes in Form einer Teamarbeit Furnierarbeiten ausführen
- Herstellen von einzelnen Werkstücken mit höherem Schwierigkeitsgrad im Bereich Möbel, Innenausbau bzw. Bauarbeiten – Holzverbindungen herstellen und Verleimungen durchführen
- Programmieren von elementaren CNC-Arbeitsabläufen – Diverse Sonderbeschläge händisch anschlagen und dazugehörigen Datentransfer mit fachspezifischer Software einstellen können
- Behandeln von Oberflächen (mechanische, physikalische und chemische Oberflächenbehandlung) – Naturmaße nehmen, in eine CAD-Werkzeichnung übertragen und eine daraus eine Materialliste erarbeiten
6. Semester – Kompetenzmodul 6
– Einen Arbeits- und Einsatzplan anhand eines Auftragsprojektes erstellen und in Form einer Teamarbeit fertigen
– Einzelne Werkstücke mit höherem Schwierigkeitsgrad im Bereich Möbel-, Innenausbau und Bautischlerei herstellen
– CNC-Arbeitsabläufe programmieren und dazugehörigen Datentransfer mit fachspezifischer Software durchführen
– Mechanische, physikalische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden
– Projektmanagement an einem gewählten Werkstück umsetzen
8. Kasse: Klasse
- Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenzuweisung an den Maschinen und Geräten 7. Semester – Kompetenzmodul 7
- Eigenständige Herstellung eins selbst entworfenen – Unfallverhütung und konzipierten Werkstückes/Möbelstücks mit gehobenem Schwierigkeitsgrad Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
- Organisation des Arbeitsablaufes: Auswahl – Ein selbst entworfenes und Beschaffung der Materialien, sowie Kommunikation konzipiertes Werkstück mit Geschäftspartnern gehobenem Schwierigkeitsgrad eigenständig herstellen und die dafür notwendigen Materialien selbst auswählen und beschaffen
- CNC-Technologie vertiefen, Optimieren der Programme 8. Semester – Kompetenzmodul 8
- Durchführung der Funktionsprüfung, Qualitätskontrolle – CNC–Technologie vertiefen und Qualitätssicherung die dazugehörigen Programme optimieren
- Präsentation und Analyse des selbst entworfenen und gefertigten Werkstückes in exakter Fachsprache, vorzugsweise anhand des Gesellenstückes – Funktionsprüfung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durchführen
FACHKUNDE (Werkzeug-, Material- – Das selbst entworfene und Stilkunde) gefertigte Werkstück in exakter Fachsprache präsentieren und analysieren
Bildungs- und Lehraufgabe – Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: FACHKUNDE (WERKZEUG-, MATERIAL- UND STILKUNDE)
- Kenntnisse über den Rohstoff Holz Bildungs- und Holzwerkstoffe haben Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
- Kenntnisse über die in der Tischlerei üblichen Werk- und Hilfsstoffe sowie über die Halbfabrikate Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Konstruktionslehre erwerben und Oberflächenmittel aneignen. diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- die berufsspezifischen Werkzeuge, Vorrichtung und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, ihre Anwendung verstehen und – Kenntnisse über die Gefahren Bescheid wissen. den Rohstoff Holz und Holzwerkstoffe erwerben
- mit – Kenntnisse über die in der Ausstattung Tischlerei üblichen Werk- und Ergonomie des Arbeitsplatzes vertraut sein. Hilfsstoffe, sowie über die Halbfabrikate und Oberflächenmittel aneignen
- die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, und mit den Themenbereichen Möbel-, Türen- und Fensterbau, sowie wie Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein. – Die berufsspezifischen Werkzeuge, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, ihre Anwendung verstehen und über die Gefahren Bescheid wissen
- über die Bauphysik sowie über die Grundlagen – Sich mit der Mess- Ausstattung und Prüftechniken Bescheid wissen. Ergonomie seines Arbeitsplatzes vertraut machen
- Kenntnisse über Automatisierungs- und Steuerungstechnik haben – Die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und vertieft zu einzelnen Lehrstoffinhalten fächerübergreifend komplexe Aufgaben lösen. -techniken kennen
- sich Kenntnisse über Wesenszüge der Stilepochen insbesondere im Möbelbau aneignen, über deren Konstruktion Bescheid wissen und Stilmöbel analysieren. – Mit den Themenbereichen Möbel-, Türen- und Fensterbau, sowie Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein
- im Rahmen – Sich mit der Gefahrenunterweisung Bauphysik und mit den Sicherheits-, Bau-, Umwelt- Grundlagen der Mess- und Brandschutzvorschriften vertraut sein. Prüftechnik auseinandersetzen
Didaktische Grundsätze: – Kenntnisse über Automatisierungs- und Steuerungstechnik haben und vertieft zu einzelnen Lehrstoffinhalten fächerübergreifend komplexe Aufgaben lösen können
Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt, die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird. – Kenntnisse über Wesenszüge der Stilepochen insbesondere im Möbelbau aneignen, über deren Konstruktion Bescheid wissen und Stilmöbel analysieren können
Moderne Unterrichtsmittel wie Computer, Beamer und fachspezifische Software erhöhen den Anschauungsfaktor und sollten im angemessen Ausmaß eingesetzt werden. – Im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein
Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im Bautechnischen Bereich mit dem Fach Physik und im Stilkundeunterricht mit dem Fach Geschichte hergestellt werden. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt. Die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird.
Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im bautechnischen Bereich zum Fach Physik und im Stilkundeunterricht zum Fach Geschichte hergestellt werden.
In Maschinen- und Oberflächenkunde ist zum Schutze der Gesundheit und zur Achtung auf die Umwelt auf diverse Vorschriften und Gefahren hinzuweisen und vorzugsweise mit exemplarischen Beispielen zu hinterlegen.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse 8.Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse: (1. und 2. Semester)
– Das Berufsbild, Tischlerwerkstätte, Arbeitsablauf, Arbeitsplatz: des Tischlereitechnikers kennen
- Sicherheitsvorschriften, Unfallgefahren, Ergonomie – Die Tischlerwerkstätte und Ausstattung in der Tischlerei deren strukturierten Arbeitsablauf erklären können
- Handwerkzeuge – Die Sicherheitsvorschriften, Unfallgefahren, Ergonomie und Arbeitsgeräte Ausstattung in der Tischlerei kennen
- Rohstoff Holz, Bedeutung – Alle Handwerkzeuge und Wirkungen des Waldes Arbeitsgeräte anwenden können
- Holzentstehung, Aufbau – Die Bedeutung und Bestandteile Wirkungen des Holzes Ökosystems Wald erkennen
- Arbeiten – Die Entstehung, die Anatomie und die Eigenschaften des Holzes und konstruktive Maßnahmen kennen
- Technische und ästhetische Eigenschaften, Holzfehler – Das Arbeiten des Holzes verstehen und Holzkrankheiten dazu die konstruktiven Maßnahmen erkennen
- Holzerkennen – Die technischen und ästhetischen Eigenschaften verstehen und Holzfehler und Holzkrankheiten erkennen
- Leime in natürlicher – Die wichtigsten einheimischen und synthetischer Form tropischen Hölzer nennen und erkennen
- Grundkonstruktionsarten im Möbelbau – Die Leime in natürlicher und synthetischer Form nennen
– Grundkonstruktionsarten im Möbelbau unterscheiden können
6. Klasse:
Werkstoffkunde (1 Wochenstunde) 3. Semester – Kompetenzmodul 3
- Furniere und ihre Herstellung Werkstoffkunde
- Plattenwerkstoffe – Die wichtigsten einheimischen und tropischen Furniere erkennen und ihre Herstellung kennen
- Mechanische – Die Plattenwerkstoffe und chemische Oberflächenbehandlung Kunststoffe, die in der Tischlerei verwendet werden, kennen
- Befestigungstechnik bei der Montage Maschinenkunde
- Hilfsstoffe in der Tischlerei – Die technologischen Grundbegriffe an Maschinen anführen
Maschinenkunde (2 Wochenstunden) – Die Wartung und Pflege von Holzbearbeitungsmaschinen verstehen
- Technologische Grundbegriffe: Strom, Elektromotore, elektrische Schutzmaßnahmen, Wartung und Pflege von Holzbearbeitungsmaschinen – Den Aufbau, Einsatzbereich, Handhabung und Unfallverhütung von Elektrohandmaschinen, Standardmaschinen und Spezialmaschinen begreifen
- Der Aufbau, Einsatzbereich, Handhabung und Unfallverhütung von Elektrohandmaschinen, Standardmaschinen und Spezialmaschinen 4. Semester – Kompetenzmodul 4
- CNC-Maschinen Werkstoffkunde
- Maschinen für die spanlose Bearbeitung – Die mechanischen und chemischen Oberflächenbehandlungsarten nennen
- Maschinen, Geräte und Anlagen zur Oberflächenbehandlung – Die Befestigungstechniken bei der Montage anführen
- Holztrocknungsanlagen, Druckluftanlagen, Maschinen und Geräte zur Abfallbeseitigung – Hilfsstoffe in der Tischlerei nennen
Maschinenkunde
– Verwendung, Aufbau und Arten von CNC-Maschinen nennen
– Maschinen für die spanlose Bearbeitungen, Geräte und Anlagen zur Oberflächenbehandlung erklären können.
– Holztrocknungsanlagen, Druckluftanlagen, Maschinen und Geräte zur Abfallbeseitigung aufzählen und erklären
7. Klasse:
Allgemeine Bauarbeiten des Tischlers: Bauvorschriften, Normen, Bauphysik 5. Semester – Kompetenzmodul 5
Fenster – Die allgemeinen Bauarbeiten des Tischlers wie Bauvorschriften, Normen und Fenstertüren: Bauphysik verstehen und nennen können
- Konstruktionen, Gütemerkmale und Beanspruchungsklassen, Beschlag, Verglasung, konstruktiver Holzschutz – Bei Fenster und Fenstertüren über die Konstruktionen, die Gütemerkmale und die Beanspruchungsklassen, sowie über Beschlag, Verglasung und konstruktiven Holzschutz Bescheid wissen
Fensterladenkonstruktion: – Die Fensterladenkonstruktionen aufzählen und erklären
- Bretter-, Rahmen-, Jalousie-, Rollläden 6. Semester – Kompetenzmodul 6
– Den Aufbau von Innen- und Außentüren kennen und beschreiben
Innenausbau: – Wand- und Deckenverkleidungen, Trennwände und Holzfußböden unterscheiden und erklären.
- Wand- und Deckenverkleidung, Trennwände und Holzfußböden – Die Maße und Vorschriften beim Treppenbau nennen, sowie diverse Konstruktionsarten verstehen
Treppenbau: – Komplexe Aufgaben in der Bauphysik, wie U-Wert-Berechnung von mehrschaligen Baukörpern mit Lambdagröße und Wärmeleitzahl, lösen
- Maße und Vorschriften, diverse Konstruktionsarten
Vertiefung:
- Komplexe Aufgaben in der Bauphysik (zB U-Wert Berechnung von mehrschaligen Baukörpern mit Lambdagröße und Wärmeleitzahl)
8. Klasse: – Kompetenzmodul 7
- Die Stilepochen von der Antike bis zur Gegenwart. Zierformen, Stilelemente, Oberflächen und Techniken des Möbelbaus sind schwerpunktmäßig von der Gotik bis zur Moderne zu behandeln 7. Semester
- Wiederholen – Die Stilepochen von der Antike bis zur Gegenwart kennen und Festigen des gesamten Lehrstoffes in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung beschreiben
8. Semester – Kompetenzmodul 8
–              Die Zierformen, Stilelemente, Oberflächen und Techniken des Möbelbaus von der Gotik bis zur Moderne aufzählen und verstehen
– Wiederholung und Festigung des gesamten Lehrstoffes in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung
FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht Unterrichtsgegenstand Fachzeichnen und Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
- die Die Grundlagen von holztechnischen Zeichnungen verstehen und in der Lage sein, normgetreue Zeichnungen zu erstellen.
- das selbstständige Selbstständiges Entwerfen beherrschen, Freihandskizzen anfertigen und bis zur Detailplanung ein ausführungsreifes Werkstück mit praxisnahen CAD-Softwaresystemen zeichnen können.
- um Um die räumliche Vorstellung zu erhöhen, den Entwurf in dreidimensionaler und perspektivischer Ansicht darstellen. können
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sind mit der CAD-Software und deren Bedienung vertraut zu machen.
Die holzspezifische Zeichennorm, vor allem im Bereich der Rissanordnung, Liniendarstellung, Bemaßung, Schraffur und Beschriftung ist Basiswissen. Sie ist als Voreinstellung im Zeichenprogramm zu definieren.
Die Entwicklung des Formgefühls, Design und der Proportion ist durch Freihandübungen zu fördern. Weiters Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung bzw. Design anzustreben.
In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen. Das Projekt umfasst: die Übersichtszeichnung, Schnitt- und Detailzeichnungen sowie eine perspektivische Darstellung. Die technische Beschreibung und ein Ablaufplan sind zu verfassen. Für das Technikerprojekt sind maximal 80 Stunden vorgesehen. Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Semester eine zweistündige Schularbeit durchzuführen
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit Bildungs- und in der 8 Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen. Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse: (1. und 2. Semester)
- Vertraut machen mit den Bedienungselementen – Die Bedienungselemente des fachspezifischen CAD-Programms CAD-Programmes anwenden
- Grundlagen des Zeichnens: Zeichnungshilfen, – Die Zeichennormen und Zeichnungshilfen verstehen
- Technisches Zeichnen: Darstellung – Isometrische Darstellungen von Werkstücken verstehen
- Konstruktionslehre: Rahmenverbindungen, Korpusverbindungen, Breitenverbindungen, Längsverbindungen, Gratverbindungen – Die Rahmen-, Korpus-, Breiten-, Längs- und Gratverbindungen begreifen
- Möbeldetails: – Sockel-, Rückwand-, Laden-, und Möbeltürkonstruktionen, sowie Türanschläge erkennen
- Darstellung des Lehrstückes welches in der Werkstätte gefertigt wird. Übersichtszeichnung, Schnittzeichnung, Details – Aus einem Lehrstück, welches in der Werkstätte gefertigt wird, eine Übersichtszeichnung, eine Schnittzeichnung und die Details erstellen
6. Klasse:
Möbelbaugrundkonstruktionen: 3. Semester – Kompetenzmodul 3
- Die Möbelbaugrundkonstruktionen wie Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau unterscheiden können
- Konstruktive Erarbeitung von vorgegebenen Entwürfen: Freihandskizze, Entwurf und Übersichtszeichnungen, Schnitt- und Detailzeichnungen 4. Semester – Kompetenzmodul 4
- Einfache Fensterarten, Türen – Von vorgegebenen Entwürfen eine Freihandskizze, Entwurf und Übersichtszeichnung, sowie Schnitt- und Detailzeichnung konstruktiv erstellen können
- Grundlagen des Projektmanagements – Kenntnisse einfacher Fensterarten und Türen erwerben
– Anhand eines gewählten Werkstückes ein Projektmanagement erstellen
7. Klasse:
- Möblierungsplan anhand eines selbst entworfenen Wohnungsgrundrisses, Symbole (Küche, Wohnzimmer, Bad, Vorraum, Stiege) 5. Semester – Kompetenzmodul 5
- Grundrisse von Küchen und aus ihnen resultierenden Ansichten – Möblierungsplan anhand eines selbst entworfenen Wohnungsgrundrisses, Symbole (Küche, Wohnzimmer, Bad, Vorraum, Stiege)erstellen
- Isolierglasfenster (Ansicht, Grundrissschnitt, Kreuzrissschnitt) – Grundrisse von Küchen und aus ihnen resultierenden Ansichten darstellen
- Innen- – Isolierglasfenster in der Ansicht, sowie im Grundriss- und Außentüren Kreuzrissschnitt erarbeiten
- Stiegen: Grundkonstruktionen, Steigungsverhältnis, gewendelte Treppe 6. Semester – Kompetenzmodul 6
- Dreidimensionale – Innen- und perspektivische Darstellung von Möbel Außentüren konstruieren
- Selbstentwurf eines Möbels als Vorübung auf das Gesellenstück. Selbstständiges Durchkonstruieren von der Übersichtszeichnung bis hin zur perspektivischen Darstellung – Kenntnisse über Stiegenkonstruktionen, Steigungsverhältnissen und gewendelten Treppen erwerben
– Dreidimensionale und perspektivische Darstellung von Möbeln erarbeiten
– Selbstentwurf eines Möbels als Vorübung auf das Gesellenstück planen
– Eine Übersichtszeichnung bis hin zur perspektivischen Darstellung selbstständig durchkonstruieren
8. Klasse: – Kompetenzmodul 7
- Planung des Gesellenstückes 7. Semester
– Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement erarbeiten
8. Semester – Kompetenzmodul 8
– Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement abschließen
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe aa) Maschinenbautechnik, Betriebswirtschaftslehre.