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BGBl. Nr. 409/1976

kundgemacht 06.08.1976 RIS↗Parlament↗
409. Notenwechsel zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 der Vereinbarung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
Notenwechsel zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 der Vereinbarung vom 26. April 1962 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
Kundmachung BGBl. Nr. 409/1976× zu Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden, Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Schweiz)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden, Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Schweiz) 1 § 0↗RIS↗