Kurztitel
Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden, Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 320/1962Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1962,
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
StF: BGBl. Nr. 320/1962 (NR: GP IX RV 692 AB 757 S. 102. BR: S. 191.)
Sonstige Textteile
Nachdem die am 26. April 1962 in Wien unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen, welche also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Vereinbarung für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 11. August 1962.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu der vorliegenden Vereinbarung sind am 5. November 1962 ausgetauscht worden; die Vereinbarung tritt somit gemäß ihrem Artikel 15 Absatz 1 am 1. Feber 1963 in Kraft.
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.1.1996