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BGBl. Nr. 242/1984

kundgemacht 22.06.1984 RIS↗
242. Verordnung: Änderung der Textilpflegekennzeichnungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Mai 1984, mit der die Textilpflegekennzeichnungsverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 242/1984× zu Textilpflegekennzeichnungsverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Textilpflegekennzeichnungsverordnung 2 § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft 01.04.1985 – 31.08.2006 · idF BGBl. Nr. 242/1984 · danach: BGBl. II Nr. 294/2006 Anl. 1↗RIS↗

                                                           Anlage 1

                                                          ---------

                  Textilpflegekennzeichnungssymbole

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       ! Das Waschsymbol hat mindestens   !

(Anm.: ! die Angabe der Waschtemperatur,  !

Symbol ! die nicht überschritten werden   !

nicht  ! soll, in Grad C zu enthalten.    !

dar-   ! Bei Handwäsche tritt an die      !

stell- ! Stelle der Temperaturangabe      !

bar.)  ! eine in den Waschbottich         !

       ! eingetauchte Hand. (Anm.: Symbol !

       ! nicht darstellbar.)              !

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(Anm.: ! Im Bleichsymbol ist die          !

Symbol ! Möglichkeit der Chlorbleiche     !

nicht  ! durch Anführung des chemischen   !

dar-   ! Zeichens für Chlor ("Cl")        !

stell- ! anzugeben                        !   Die Pflegekennzeichnung

bar.)  !                                  !   "nicht waschen", "nicht

-------!----------------------------------!   bleichen", "nicht

(Anm.: ! Im Bügelsymbol ist die           !   bügeln" und "keine

Symbol ! Temperaturstufe, die beim Bügeln !   Chemisch-Reinigung

nicht  ! nicht überschritten werden soll, !   möglich" hat durch

dar-   ! durch Punkte anzugeben. Hiebei   !   Durchkreuzen des

stell- ! bedeuten drei Punkte "heiß",     !   betreffenden Symbols

bar.)  ! zwei Punkte "mäßig heiß" und     !   mit dem Zeichen X zu

       ! ein Punkt "nicht heiß"           !   erfolgen

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(Anm.: ! Im Symbol für die                !

Symbol ! Chemisch-Reinigung sind die      !

nicht  ! Reinigungsverfahren wie folgt    !

dar-   ! zu bezeichnen:                   !

stell- !  A  Alle üblichen Verfahren      !

bar.)  !  F  "Solvent-F"-Verfahren        !

       !  P  Perchloräthylen-Reinigung    !

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