Bezeichnung der politischen Gemeinde;
BGBl. I Nr. 9/2004
GWR-Gesetz und Änderung des Vermessungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Anlage
A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Bezeichnung der Ortschaft;
- Ziffer 3Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);
- Ziffer 4die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);
- Ziffer 5die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;
- Ziffer 6die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;
- Ziffer 7Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;
- Ziffer 8Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;
- Ziffer 9weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.
B. Merkmale von Adressen der Gebäude:
- Ziffer einsMerkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;
- Ziffer 2die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;
- Ziffer 3weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;
- Ziffer 4Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;
- Ziffer 5Angabe über die Funktion des Gebäudes;
- Ziffer 6Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;
- Ziffer 7Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.
C. Merkmale von Adressen der Wohnungen:
- Ziffer einsMerkmale der Adresse des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet;
- Ziffer 2die Tür- oder Top-Nummer oder ersatzweise eine sonstige nähere Lagebestimmung innerhalb des Gebäudes.
D. Gebäudemerkmale:
- Ziffer einsKoordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (Paragraph 9, Vermessungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1968,) enthalten ist;
- Ziffer 2Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde;
- Ziffer 3Gebäudekategorie;
- Ziffer 4Gebäudeeigentümertyp;
- Ziffer 5Bauperiode;
- Ziffer 6Gebäudestatus;
- Ziffer 7Geschossanzahl ohne Keller- und Dachgeschoss;
- Ziffer 8Anschluss an Wasserleitungs- bzw. Kanalnetz und Gasnetz;
- Ziffer 9Art der Beheizung und Energiekennzahl;
- Ziffer 10die Gesamtnutzfläche des Gebäudes sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude in Quadratmetern;
- Ziffer 11Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
- Ziffer 12Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes und Fläche des Gebäudes aus der Grundstücksdatenbank, soweit das Gebäude nicht im Adressregister aber im technischen Operat des Grenzkatasters enthalten ist.
E. Wohnungsmerkmale:
- Ziffer einsNutzfläche der Wohnung;
- Ziffer 2Zahl der Wohnräume der Wohnung;
- Ziffer 3Ausstattung der Wohnung;
- Ziffer 4Art der Beheizung der Wohnung;
- Ziffer 5Rechtsverhältnis an der Wohnung;
- Ziffer 6Nutzungsart;
- Ziffer 7Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze.
F. Merkmale von Bauvorhaben:
- Ziffer einsMerkmale der Adresse des Grundstückes, Gebäudes und/oder der Wohnung, wo das Bauvorhaben durchgeführt wird;
- Ziffer 2Baubewilligungsdatum;
- Ziffer 3Fertigstellungsdatum;
- Ziffer 4Name und die Anschrift des Bauherrn;
- Ziffer 5Rechtsnatur des Bauherrn;
- Ziffer 6Baumaßnahme (Neu-, An- und Zubau);
- Ziffer 7Daten gemäß Abschnitt D Ziffer eins bis 4, 7 und 10 sowie Abschnitt EZiffer eins, 2 und 6;
- Ziffer 8Anzahl der projektierten Wohnungen im Gebäude;
- Ziffer 9Fläche einer gleichzeitig errichteten, frei stehenden Privatgarage.