Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 294/2006

kundgemacht 09.08.2006 RIS↗
Änderung der Textilpflegekennzeichnungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Textilpflegekennzeichnungsverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 294/2006× zu Textilpflegekennzeichnungsverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Textilpflegekennzeichnungsverordnung 31 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertÜberschrift, Text (entfallen), Anm (entfallen)
in Kraft 01.04.1985 – 31.08.2006 · idF BGBl. Nr. 242/1984 · danach: BGBl. II Nr. 294/2006 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft 01.09.2006 – 31.10.2009 · idF BGBl. II Nr. 294/2006 · danach: BGBl. II Nr. 337/2009 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1
--------- Textilpflegekennzeichnungssymbole
Textilpflegekennzeichnungssymbole (Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)
------------------------------------------------------------------- BGBl. II Nr. 294/2006
! Das Waschsymbol hat mindestens  !
(Anm.: ! die Angabe der Waschtemperatur,  !
Symbol ! die nicht überschritten werden  !
nicht  ! soll, in Grad C zu enthalten.    !
dar-  ! Bei Handwäsche tritt an die      !
stell- ! Stelle der Temperaturangabe      !
bar.)  ! eine in den Waschbottich        !
! eingetauchte Hand. (Anm.: Symbol !
! nicht darstellbar.)              !
-------!----------------------------------!
(Anm.: ! Im Bleichsymbol ist die          !
Symbol ! Möglichkeit der Chlorbleiche    !
nicht  ! durch Anführung des chemischen  !
dar-  ! Zeichens für Chlor ("Cl")        !
stell- ! anzugeben                        !  Die Pflegekennzeichnung
bar.)  !                                  !  "nicht waschen", "nicht
-------!----------------------------------!  bleichen", "nicht
(Anm.: ! Im Bügelsymbol ist die          !  bügeln" und "keine
Symbol ! Temperaturstufe, die beim Bügeln !  Chemisch-Reinigung
nicht  ! nicht überschritten werden soll, !  möglich" hat durch
dar-  ! durch Punkte anzugeben. Hiebei  !  Durchkreuzen des
stell- ! bedeuten drei Punkte "heiß",    !  betreffenden Symbols
bar.)  ! zwei Punkte "mäßig heiß" und    !  mit dem Zeichen X zu
! ein Punkt "nicht heiß"          !  erfolgen
------------------------------------------!
(Anm.: ! Im Symbol für die                !
Symbol ! Chemisch-Reinigung sind die      !
nicht  ! Reinigungsverfahren wie folgt    !
dar-  ! zu bezeichnen:                  !
stell- !  A  Alle üblichen Verfahren      !
bar.)  !  F  "Solvent-F"-Verfahren        !
!  P  Perchloräthylen-Reinigung    !
-------------------------------------------------------------------