BGBl. III Nr. 15/2010
Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
Änderungen durch diese Kundmachung
Einräumung von Privilegien und Immunitäten - Annex XVIII Welt-Fremdenverkehrsorganisation
neu
§ 0↗RIS↗
Anl. 1neu
ANNEX römisch achtzehn
Anmerkung, Der Text der Anlage wurde in Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1950, eingearbeitet)