Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten - Annex XVIII Welt-FremdenverkehrsorganisationEinräumung von Privilegien und Immunitäten - Annex römisch achtzehn Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 15/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2010,
Typ
Vertrag – Multilateral
Inkrafttretensdatum
12.02.2010
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Langtitel
Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
(NR: GP XXIV RV 321 AB 438 S. 46. BR: AB 8212 S. 779.)
StF: BGBl. III Nr. 15/2010
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilung über die Annahme des Annex XVIII wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.Die Mitteilung über die Annahme des Annex römisch achtzehn wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2010
Dokumentnummer
NOR40116782