BGBl. III Nr. 56/2010
Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage, Protokoll und Schlussakte
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§ 0↗RIS↗
Anl. 1geändertText, Überschrift, Tabelle
Anlage
VORLÄUFIGER BEITRAGSSCHLÜSSEL
Der nachstehende Schlüssel dient lediglich der Anwendung des Artikels 22 Absatz ( 2) des Übereinkommens. Er greift den Beschlüssen nicht vor, die der Rat nach Artikel 13 Absatz ( 1) des Übereinkommens über künftige Beitragsschlüssel zu fassen hat.
An der Ausarbeitung des Übereinkommens beteiligte Länder
% | |
Belgien | 3,25 |
Dänemark | 1,98 |
Bundesrepublik Deutschland | 21,12 |
Spanien | 4,16 |
Frankreich | 19,75 |
Griechenland | 1,18 |
Irland | 0,50 |
Italien | 11,75 |
Jugoslawien | 1,65 |
Luxemburg | 0,12 |
Niederlande | 3,92 |
Norwegen | 1,40 |
Österreich | 1,81 |
Portugal | 0,79 |
Schweiz | 2,63 |
Finnland | 1,33 |
Schweden | 4,19 |
Türkei | 1,81 |
Vereinigtes Königreich | 16,66 |